Bürgerversicherung
Der Umbau der Krankenversicherung hin zu einer "solidarischen Bürgerversicherung" soll die Einnahmen für die Krankenversicherung vergrößern. Künftig sollen alle Bürger, also auch bisher privat versicherte Beamte, Freiberufler und Selbständige, in die Einheitsversicherung einzahlen. Dazu werden sämtliche Einkunftsarten für die Beitragsberechnung herangezogen, also auch Zinsen, Mieteinnahmen und sonstige Kapitalerträge.
Je nach Parteivorschlag soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung deutlich angehoben werden. Dadurch würden vor allem die Verdienstgruppen zwischen 52.200 EUR und 63.000 EUR künftig deutlich stärker finanziell belastet. SPD, Grüne und Linke erhoffen sich durch die Mehreinnahmen eine derart stabile Finanzbasis, dass Beitragserhöhungen und/oder Leistungskürzungen ausgeschlossen werden können.
Die Umsetzung der Bürgerversicherung würde letztlich die Abschaffung der privaten Krankenversicherung in der bisherigen Form bedeuten. Zwar sollen die Privatversicherer weiterhin am Markt tätig sein dürfen, doch letztlich auf das Geschäftsfeld der privaten Krankenzusatzversicherungen beschränkt bleiben. Ob eine Einbeziehung von Privatpatienten in das Bürgerversicherungssystem rechtlich möglich ist, muss allerdings noch geprüft werden.
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Bundeszuschuss
(vorheriger Begriff)
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Case Management
(nächster Begriff)