Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten und Soldaten

Nach dem Beamtenrecht liegt Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten und Soldaten vor, wenn die individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer nicht ausgeübt werden können. Zwischen den Begriffen "dienstunfähig" und "berufsunfähig" besteht ein gravierender Unterschied. Beamte benötigen daher eine Absicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel.

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist im Bundesbeamtengesetz geregelt. Eine DU liegt vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen, die Dienstpflichten dauerhaft nicht erfüllt werden können oder wenn aufgrund einer Krankheit innerhalb von sechs Monaten über drei Monate lang kein Dienst ausgeübt wurde und keine Aussicht darauf besteht, dass innerhalb von sechs Monaten diese Tätigkeit wieder ausgeübt werden kann. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeit ist der Begriff der DU weiter gefasst. Es müssen geringere gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind, damit für einen Beamten die Dienstunfähigkeit zutrifft.

Grundsätzlich zieht eine DU die Versetzung in den Ruhestand nach sich. Der Beamte erhält seine Ruhegehaltsbezüge vom Dienstherrn. Keine Leistungen bei Dienstunfähigkeit erhalten jedoch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf. Sie werden aus dem Dienst entlassen und erhalten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Soldaten gelten die Regelungen des Soldatengesetzes (§§ 44 Abs. 3, 55 Abs. 2 SG). 

Bei Dienstunfähigkeit kann dem Beamten eine in Bezug auf Gehalt und Laufbahn gleichwertige Stelle zugewiesen werden. Nicht zumutbar ist hingegen eine geringer besoldete Stelle oder gar eine andere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit können sich Beamte zusätzlich privat absichern. Nicht jeder DU-Fall führt jedoch zwangsläufig zu Berufsunfähigkeit. So kann es vorkommen, dass ein Beamter von seinem Dienstherrn als dienstunfähig bezeichnet wird, dies aber laut Bedingungen einer privaten BU-Versicherung nicht ist. Aus diesem Grund bieten einige Versicherer einen BU-Vertrag mit spezieller DU-Klausel an. Damit wird das DU-Risiko vollständig abgedeckt.