Autoversicherung

Kfz-Versicherung: Beitrags- und Leistungsvergleich

Wer ein Auto hat, benötigt dafür auch eine Versicherung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Versicherung:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Unterschied Teil- und Vollkaskoversicherung
  • wichtige Leistungen
  • Kündigung der Versicherung
  • Auswahl des passenden Tarifs

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Welche Kfz-Versicherung benötige ich?

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer ein Kfz anmeldet, muss dazu die Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Wer mit seinem Kfz einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen in voller Höhe ersetzen - auch bei Fußgängern und Radfahrern. Aus diesem Grund ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Freiwillig ist der Schutz des eigenen Fahrzeugs gegen Sachschäden, die man durch Selbstverschulden oder höhere Gewalt erleidet. Wer aber zusätzlich auch Schutz für sein eigens Kfz möchte, sollte unbedingt die weiteren Bausteine einschließen:

  • Teilkasko: Teilkasko kommt bei Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung sowie für Elementarschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild auf. 
  • Vollkasko: Vollkasko zahlt über den Teilkaskoschutz hinaus für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle und Unfälle durch höhere Gewalt (geplatzter Reifen) sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder – etwa wenn Jugendliche oder Betrunkene die Karosserie beschädigen. 

Zusätzliche Leistungen können über den Schutzbrief, Insassenunfallversicherungen, Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen etc. eingeschlossen werden.

Grobe Fahrlässigkeit vermeiden

Hat der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, geht er leer aus. So muss er beispielsweise darauf achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist, die Wagentüren verschlossen sind und auf einer Gefällstrecke mit angezogener Handbremse geparkt wird. Bei einem Reparaturschaden zahlt die Vollkaskoversicherung die Wiederherstellungskosten einschließlich notwendiger Nebenkosten (Transport zur nächsten Werkstatt, einfache Ersatzteil- Frachtkosten). Bei Totalschaden (Diebstahl oder Zerstörung) ersetzt sie den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert), abzüglich eventueller Restwerte des Fahrzeugs sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Die wichtigsten Leistungen - kurz erklärt

Versicherungssumme 
Dies ist die maximale Höhe der Leistung bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Kfz-Lenker anderen zufügt. Wichtig: Der Versicherungsnehmer selbst ist nicht über die Kfz-Haftpflicht abgesichert.

Freie Werkstattwahl
Im Falle eines Kfz-Schadens kann das Fahrzeug zu einer beliebigen Werkstatt gebracht werden. Wird hingegen Werkstattbindung vereinbart, muss das Auto in der (Partner-)Werkstatt des Versicherers repariert werden.

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Mit diesem Passus übernimmt der Versicherer auch Leistungen für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. Überfahren einer roten Ampel, Bedienung des Mobiltelefons während der Fahrt). Stets ausgenommen sind überhöhter Alkohol- und Drogenkonsum sowie Ermöglichung von Diebstahl (z.B. Schlüssel stecken lassen beim Tanken).

Bissschäden an Kabeln und Schläuchen
Hier wird zwischen Marderbiss- und Tierbissschäden unterschieden. Im ersten Fall ist die Entschädigung des Versicherers auf Schäden durch Marder begrenzt. Daher ist es ratsam, auch andere Nager in den Versicherungsschutz einzuschließen.

Erweiterte Wildschhadenklausel
Im Rahmen der Standard-Leistungen in der Teilkasko sind Schäden durch eine Kollision mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert. Dazu zählen u.a. Rehe, Schwarzwild, Feldhase, Fuchs, Marder und Dachs. Kühe, Pferde, Katzen und Hunde zählen jedoch nicht  dazu. Komfort-Tarife decken mit einer erweiterten Wildschadenklausel auch den Zusammenstoß mit diesen Tieren ab.

Fahrerschutz-Versicherung
Bietet finanziellen Schutz bei Personenschäden des Fahrers eines Kfz. Hierbei sollte auf umfassende Entschädigung von mind. 8 Mio. EUR geachtet werden. 

Mietwagen
Bei Unfall, Totalschaden oder Diebstahl kann der Versicherungsnehmer ein Ersatzfahrzeug im Inland anmieten. Der Versicherer erstattet die Kosten für gleichartiges Modell für einen bestimmten Zeitraum.

Rabatte bei der Kfz-Versicherung

Bei der Suche nach der richtigen Kfz-Versicherung sollten auch mögliche Rabatte bei der Wahl berücksichtigt werden.

Neben der Möglichkeit, die Schadenftreiheitsklassen eines anderes Versicherungsnehmers zu übernehmen, bieten viele Versicherer zahlreiche weitere Rabatte an.

Dazu zählen z.B.:

  • Einzelfahrer-Rabatt, 
  • Fahrerkreis-Rabatt, 
  • Garagen-Rabatt, 
  • Hausbesitzer-Rabatt, 
  • Lady-Rabatt, 
  • Wenigfahrer-Rabatt. 

Zusammen mit einer geringeren SF-Klasse können die dargestellten Rabatte den Beitrag der Kfz-Versicherung deutlich reduzieren. Daher sollte bei der Wahl der Versicherung auch nach passende Rabatten gesucht werden.

Die Angaben sollten wahrheitsgemäß gemacht werden. Im Schadensfall kann die Kfz-Versicherung andernfalls die Regulierung verweigern oder reduzieren oder rückwirkend einen 100-Prozent-Zuschlag auf die Versicherungsprämie verlangen.

Kfz-Versicherung: Vergleich in wenigen Schritten

Grundsätzlich gilt: Die Versicherungsprämie ist immer dann höher, wenn bei einem Autotyp besonders viele und teure Schäden verursacht werden und der Autofahrer in einer Region wohnt, in der häufiger Unfälle passieren.

Wer bei Haftpflicht und Kasko sparen möchte, sollte auf einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung umsteigen.

Üblich sind Eigenbeteiligungen zwischen 150 bis 300 Euro. Je höher die Typklasse des Autos ist, desto höher ist die Einsparung durch die Anhebung des Selbstbehalts. Beim Kauf eines Zweitwagens empfiehlt es sich, den Vertrag mit dem höchsten Rabatt auf den neuen Wagen umzuschreiben. 

Wer sich auf Suche nach günstigen Kfz-Tarifen macht, kann auf Online-Rechner zurückgreifen, um sich einen Überblick über das Angebot zu verschaffen. Dabei sollte man sich aber im Vorfeld genau überlegen, welche Leistungsmerkmale der Tarif umfassen soll. Auch die Vertragsbedingungen sollten vor Abschluss genau geprüft werden. 

Wechsel/Kündigung der Kfz-Versicherung

Bevor Sie eine günstige Autoversicherung abschließen, muss der bestehende Vertrag fristgerecht gekündigt werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Beitrag Autoversicherung wechseln.

Häufige Fragen
zur Autoversicherung

Welche Leistungen bietet der Autoschutzbrief?

Ein Autoschutzbrief ist eine Art zusätzliche Versicherung für Fahrzeughalter. Hier können sich jedoch die Leistungen der verschiedenen Anbieter zum Teil sehr stark unterscheiden.

Ein Autoschutzbrief ist ein Schutzbrief, den Verbraucher zusätzlich zu ihrer Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls Kaskoversicherung bei ihrem Versicherer für ihr Fahrzeug erwerben können. In der Regel belaufen sich die Kosten für diesen zusätzlichen Schutz auf wenige Euro im Jahr. Die meisten Versicherer bieten einen solchen Schutzbrief für einen Betrag von unter 10 Euro an.

Bereits für diesen geringen Versicherungsbeitrag sind verschiedene Kosten, die dem Fahrzeughalter beispielsweise durch eine Panne oder einem Unfall entstehen, abgesichert. Hierbei ist es, da der Versicherungsschutz an das Fahrzeug gebunden ist, in der Regel unerheblich, ob das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder einer anderen Person geführt wurde.

Eine andere Situation liegt jedoch vor, wenn ein Verbraucher sich für einen Autoschutzbrief eines Automobilklubs entscheidet. Bei dieser Form des Schutzbriefes sind die Leistungen nämlich nicht an das Fahrzeug, sondern an die Person gebunden. Die Absicherung der ganzen Familie ist hier jedoch in der Regel durch den Abschluss einer Familienversicherung zu ermäßigten Beiträgen möglich.

Leistungsumfang beim Autoschutzbrief

Je nach Anbieter kann sich der Leistungsumfang bei einem Autoschutzbrief sehr stark unterscheiden. Allerdings gibt es ein paar Leistungen, die in jedem Schutzbrief enthalten sind. Hierzu zählen die Pannenhilfe sowie der Fahrzeugtransport nach einem Unfall oder einer Panne.

In diesem Zusammenhang gilt jedoch zu beachten, dass auch hier die Leistungspflicht des Schutzbriefanbieters nur eingeschränkt ist. So stellt beispielsweise die Pannenhilfe eine Unterwegshilfe dar und umfasst deshalb nicht die Reparaturen, die nur in einer Werkstatt ausgeführt werden können. In einem solchen Fall hat der Versicherte ebenso wie bei einem Unfall nur die Möglichkeit, das Fahrzeug zu sich nach Hause oder zu einer Werkstatt transportieren zu lassen. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass je nach Anbieter auch bei den Transportwegen Grenzen gesetzt werden können.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen der Anbieter genau zu überprüfen und zudem darauf zu achten, ob zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung eines Mietwagens oder die Erstattung von Übernachtungskosten im Autoschutzbrief eingeschlossen sind.

Anbietervergleich beim Autoschutzbrief

Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, einen Autoschutzbrief bei ihrem Kfz-Versicherer oder bei einem Automobilklub abzuschließen. In den vergangenen Jahren entschieden sich die Versicherungsnehmer zunehmend gegen die Automobilklubs, da bei diesen der Beitrag im Vergleich zu den Kfz-Versicherern etwa das 10- bis 15-fache kostet.

Die verschiedenen Experten sehen diese Entwicklung jedoch mit einer gewissen Skepsis und verweisen darauf, dass die Versicherungsnehmer vor allem bei einem Unfall Nachteile durch diese Kombination erzielen können. So stellten beispielsweise einige Verbraucherschützer fest, dass Kfz-Versicherungen als Schutzbriefanbieter gerade im Kaskoschadensfall häufig die Fahrzeuge nach der Bergung zu einer sehr günstigen Werkstatt transportieren.

Diese führen allerdings nicht immer alle Reparaturen in der benötigten Qualität aus, nicht selten werden Teile repariert anstatt ausgetauscht. Um eine solche Manipulation seitens der Versicherer zu umgehen und im Fall eines Schadens auf einen unabhängigen Sachbearbeiter zugreifen zu können, kann deshalb die Wahl eines teureren Schutzbriefes die bessere Alternative sein.

Was ist die Schwacke-Liste?

Die Schwacke-Liste (kurz: Schwacke) ist ein monatlich erscheinender Marktbericht mit Einkaufs- und Verkaufspreisen von Händlern für Gebrauchtfahrzeuge nach Fahrzeugarten, -klassen und -gruppen. Die Schwache-Liste dient als verlässliche Grundlage für private und gewerbliche Kfz-Verkäufe. 

Mit der Liste lassen sich die Marktwerte für PKW, Motorräder, LKW, Campingmobile, Geländewagen etc. schnell einsehen. Gegen Zahlung einer Gebühr können die Werte online eingesehen werden.

Was ist der Zulassungsbezirk?

Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt bildet in Deutschland einen eigenen Zulassungsbezirk. Das ist der Bereich, in dem die Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt örtlich zuständig ist. Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks ist eine Ummeldung von Fahrzeugen notwendig.

Die Fahrzeugzulassungs-Verordnung legt fest, dass ein Fahrzeug in dem Zulassungsbezirk zugelassen sein muss, in dem sich der Wohnort oder der Firmenstandort des Fahrzeughalters befindet. Dabei sind Zulassungsbezirke identisch mit den Gebieten von kreisfreien Städten, Landkreisen und Kreisen. Einwohner jeder Stadt oder Gemeinde, die einem Kreis angehören, melden ihre Fahrzeuge daher in der Zulassungsbehörde des Kreises an. Jedem Zulassungsbezirk ist ein eigenes Kraftfahrzeug-Kennzeichen zugeteilt, das die ersten ein bis drei Zeichen der Kennzeichen bildet.

Die Fahrzeugzulassungs-Verordnung ermöglicht es den Bundesländern, darüber zu entscheiden, ob Fahrzeuge von Fahrzeughaltern, die ihren Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Bundeslandes in einen anderen Zulassungsbezirk verlegen, ihre bisherigen Kennzeichen behalten können. Hessen und Nordrhein-Westfalen machen von dieser Möglichkeit inzwischen Gebrauch. Somit gibt es in beiden Bundesländern in den Zulassungsbezirken inzwischen Fahrzeuge mit unterschiedlichen Kennzeichen. Dennoch ist die Zulassungsbehörde des Zulassungsbezirks, in dem sich der Wohnort befindet, örtlich zuständig.

Was ist ein Anspruchsteller?

Der Anspruchsteller fordert von der gegnerischen Kfz-Versicherung einen Ersatz für einen entstandenen Schaden. In der Regel nimmt die Versicherung des Anspruchstellers Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf und handelt die Konditionen aus.

Der Anspruchsteller im Versicherungsrecht ist meist auch der Geschädigte. In der Kfz-Versicherung ist der Fahrzeughalter durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung darstellt, gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter gut abgesichert. Kommt es zu einem Unfall, einer Beschädigung oder Verletzung im Zusammenhang mit einem Fahrzeug, so wird der Geschädigte zum Anspruchsteller. Er stellt Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer oder der Versicherung.

Der Anspruchsteller übt sein Recht auf Schadensersatz aus, wenn er durch einen Unfall einen Schaden erleidet, den er selbst nicht verursacht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen finanziellen oder körperlichen Schaden handelt. Als Anspruchsteller können Schadensersatzansprüche zwar angemeldet werden; ob diese gerechtfertigt sind oder nicht, entscheidet letztendlich die Versicherung bzw. ein autorisierter Gutachter, der auch die Schadenhöhe feststellt.

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen von Bedeutung. Kommt es zu einem Unfall, deckt die Haftpflichtversicherung bei eigenem Verschulden die Kosten der anderen am Unfall Beteiligten ab.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, wenn man ein Fahrzeug anmeldet. Sie ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die bei einem selbst verschuldeten Unfall entstehen und für die der Fahrzeuglenker haftbar gemacht wird. Die Schäden beziehen sich auf Personen, Sachen und das Vermögen. Dadurch können Schadenersatzsprüche gedeckt werden, die zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall entstehen. Ohne eine Haftpflichtversicherung ist es nicht möglich, ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen.

Mit der Anmeldung bei der Zulassungsstelle muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorgelegt werden. Da die Prämien zwischen den Versicherungen zum Teil sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich vor der Anmeldung empfehlenswert. Des Weiteren werden von manchen Versicherungen auch spezielle Rabatte gewährt, wie zum Beispiel der Berufsgruppenrabatt oder der Alleinfahrerrabatt.

Warum eine Kfz-Versicherung notwendig ist

Grundsätzlich gilt: Wer ein Kfz führt, muss - auch ohne Verschulden - für den Schaden einstehen (sog. Gefährdungshaftung). Seit In-Kraft-Treten des neuen Schadenersatzrechts 2002 kann über die Gefährdungshaftung sogar Schmerzensgeld beansprucht werden. Die Versicherung schützt den Kfz-Halter und jeden, der mit dem Fahrzeug fährt, vor den Ansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer – und das in ganz Europa.

Bauen Sie mit dem eigenen Auto oder dem eines Bekannten einen Unfall, so wird das Unfallopfer entschädigt. In der Regel sind auch die Insassen mitversichert.

Welche Bedeutung haben Fahrzeugtypen in der Versicherung?

Der Fahrzeugtyp ist eine der Grundlagen für den Beitrag in der Autoversicherung. Zu den Fahrzeugarten zählen z.B. Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge, Lkw, Zugmaschinen und Anhänger

Für die Ermittlung der Versicherungsprämie in der Autoversicherung ist neben dem Hubraum und den kW / PS auch der Fahrzeugtyp ausschlaggebend. Die Fahrzeugtypen werden in unterschiedliche Typklassen unterteilt. Hierfür gibt es ein Typenklassenverzeichnis, das sämtliche Fahrzeugtypen enthält. Jeder Fahrzeugtyp wird in diesem mit dem Herstellernamen, der Verkaufsbezeichnung, den Leistungsdaten, den Schlüsselzahlen vom Hersteller und Typ, den Typklassen, den Angaben über Wegfahrsperren und dem Produktionszeitraum des Pkws aufgeführt.

Aber auch in der Voll- und Teilkaskoversicherung spielt der Fahrzeugtyp eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge. Während es bei der Haftpflicht 16 Typklassen gibt, erfolgt die Einteilung bei der Vollkaskoversicherung in 25 und bei der Teilkaskoversicherung in 24 Typklassen. Da jedes Fahrzeug einer bestimmten Typklasse zugeordnet ist, lohnt es sich in Bezug auf die Versicherungsprämie bereits beim Kauf darauf zu achten, ob sich der Fahrzeugtyp in einer niedrigen Versicherungsstufe befindet.

Was sind Typklassen in der Kfz-Versicherung?

Die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht und Kfz-Kaskoversicherung werden anhang von Typklassen berechnet. Für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug wird zum 1. Oktober eines Jahres die Typklasse für das Folgejahr festgelegt. Damit entscheidet sich, ob die Prämie für die Kfz-Versicherung erhöht werden muss oder gesenkt werden kann. Als Versicherungsnehmer besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn durch eine Änderung der Typklasse eine höhere Versicherungsprämie verlangt werden muss.

Die Festlegung der Typklassen erfolgt durch einen unabhängigen Treuhänder. Maßstab sind die Schadenverläufe des zurückliegenden Jahres. Jede Autoversicherung muss die Ergebnisse des Treuhänders bei der Beitragskalkulation berücksichtigen.

Die Typklasse ist dabei nichts anderes als ein Indexwert. Dieser Wert gibt das Verhältnis der Schadenaufwendungen eines Kfz im Vergleich zu den Aufwendungen aller Fahrzeugtypen wieder. Beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) laufen die Daten aller rund 20.000 gelisteten Fahrzeugtypen zusammen. In das Typklassenverzeichnis fließen z.B. Daten zum Hersteller, dem Typ und Leistungsdaten ein.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Typklassen zwischen 10 und 25, in der Teilkaskoversicherung zwischen 10 und 33 und in der Vollkaskoversicherung zwischen 10 und 34. Grundsätzlich gilt, dass ein höherer Wert einen größeren Schadenbedarf ausdrückt. Wenn ein Fahrzeug neu auf den Markt kommt, wird die Typklasse entsprechend vergleichbarer Kfz-Typen festgelegt.