Was sind Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern bestimmte Wahltarife anzubieten. Neben dem verpflichtenden Angebot, besteht jedoch auch die Möglichkeit, freiwillige Tarife zu offerieren. Mit Hilfe dieser Offerten haben die Kassen die Option, sich von den Mitbewerbern abzugrenzen. Obwohl 96 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherer teils erheblich voneinander.
Mit Hilfe der Wahltarife möchten die Kassen das Verhalten ihrer Mitglieder steuern. Die Beitragshöhe der Versicherten wird mit Hilfe der Wahltarife beeinflusst, indem bestimmte Verhaltensweisen belohnt werden. Diese Vorgehensweise ist jedoch umstritten, da es beispielsweise vorkommen kann, dass ein Krankenkassenmitglied auf einen Arztbesuch verzichtet, um eine Prämie einzustreichen. Unter Umständen kann eine Krankheit auf diese Art und Weise verschleppt werden, was wiederum höhere Kosten verursachen kann. Allerdings bestehen bei den Kassen diverse Verhinderungsmechanismen, etwa, indem bestimmte Vorsorgeuntersuchungen in keinem Zusammenhang mit Anreizsystemen stehen.
Gesetzlich vorgeschriebene Tarife
Gesetzliche Krankenversicherer müssen Wahltarife anbieten. Dazu zählen der Hausarzttarif, Disease-Management-Programme und Tarife für Integrierte Versorgung. Versicherte unterliegen jedoch keiner Pflicht, diese Angebote zu nutzen.
Freiwillige Tarife
Neben den verpflichtenden Tarifen dürfen gesetzliche Krankenversicherer auch freiwillige Tarife anbieten. Gesetzliche Krankenversicherer können ihren Mitgliedern z. B. Tarife mit Selbstbehalt, Tarife mit Kostenerstattung, Tarife mit Beitragsrückerstattung und Tarife mit individuellen Krankengeldanspruch offerieren.