Brutto-Netto-Rechner

Was bleibt vom Bruttoeinkommen übrig? Mit dem Brutto-Netto-Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettogehalt nach dem Abzug für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen berechnen. 

Schritt für Schritt den Nettolohn berechnen

Was bei der Berechnung des Nettogehalts alles berücksichtigt werden muss: 

Steuerklasse

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hängen von der Einkommenshöhe und der Steuerklasse ab. Ihrer Lohnsteuerbescheinigung können Sie die aktuelle Steuerklasse entnehmen.

Jahresfreibetrag/Steuerfreibetrag

Steuerpflichtigen stehen verschiedene Freibeträge zu, für die keine Steuern anfallen. Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Einkommen, für das keine Steuern erhoben werden. Zusätzlich mindern der Kinderfreibetrag für beide Eltern sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung das zu versteuernde Einkommen. Zudem können Sie sich einen Freibetrag beim zuständigen Finanzamt eintragen lassen. Dadurch verringert sich die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer und Sie erhalten ein höheres Nettoeinkommen.

Der Antrag auf Lohnsteuer-Freibeträge kann bis 30.11. eines Jahres gestellt werden. Ob Fahrtkosten zur Arbeit, Betreuungskosten für Kinder oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart - mit dem Freibetrag zahlen Sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer und erhalten ein höheres Nettogehalt. Ohne Freibetrag erhalten Sie die zuviel gezahlten Steuern erst mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung zurück.

Kinder

Für Kinder wird ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Der Freibetrag wird den Eltern grundsätzlich jeweils zur Hälfte (Faktor 0,5) zugestanden. Allerdings kann der Freibetrag auch ganz auf einen Elternteil übertragen werden. Der Kinderfreibetrag kann das zu versteuernde Einkommen senken. Es handelt sich dabei um das steuerliche Existenzminimum für Kinder. Der Kinderfreibetrag kommt zum tragen, wenn der steuerliche Vorteil aus der Anwendung des Freibetrags größer ist als die Zahlungen zum Kindergeld.

Krankenversicherungsbeiträge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, der derzeit bei 14,6 % liegt. Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil von 7,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beschäftigten tragen neben dem hälftigen Krankenkassenbeitrag noch alleine den evtl. von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag. 

Pflegebeitrag

Der gesetzliche Pflegebeitragssatz liegt im Jahr 2018 bei 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose ab der Vollendung des 23. Lebensjahres. Er wird zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Rentenversicherung

Eine Beitragsbemessungsgrenze stellt einen Grenzwert in der Sozialversicherung dar, bis zu dem Beiträge für gesetzliche Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb der gültigen Bemessungsgrenzen werden für die Abgaben in der Sozialversicherung nicht mehr herangezogen.

Jahresarbeitentgeltgrenze für freiwillige Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgelt- oder Versicherungspflichtgrenze ist ein Wert in der Sozialversicherung, der für Arbeitnehmer bedeutsam ist. Liegt das Gehalt oberhalb dieser Einkommensgrenze können Angestellte in das PKV-System eintreten. Beamte, Freiberufler und Selbstständige können jederzeit ohne Einhaltung der Gehaltsgrenze einer privaten Krankenversicherung beitreten.

 

FAQ zur Berechnung des Nettogehaltes

Was bringt mir der Gehaltsrechner?

Mit dem Gehaltsrechner erhalten Sie die Möglichkeit, die Lohn- und Einkommensteuer kostenlos zu berechnen. Außerdem erhalten Sie die Informationen, ob Sie mit Ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Rechner zeigt auch auf, ob Ihr gesamtes Einkommen beitragspflichtig in der Sozialversicherung ist.

Der Gehaltsrechner zeigt Ihnen, ob und in welchem Umfang

  • eine Gehaltserhöhung,
  • ein Jobwechsel oder
  • ein Krankenkassenwechsel

Ihren Nettolohn erhöht.

Welche Informationen bietet der Online-Rechner?

Ermitteln Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, was wirklich vom Gehalt in Ihrem Geldbeutel landet. Der Rechner ermittelt die genauen Beträge zur

  • Arbeitslosenversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung.

Zudem erhalten Sie die Ausgabe der einzelnen Steuerpositionen:

  • Lohnsteuer,
  • Kirchensteuer,
  • Solidaritätszuschlag.

Im Brutto-Netto-Rechner werden die aktuellen Rechengrößen zur Sozialversicherung und Beitragssätze berücksichtigt. Auch die gesonderten Beitragssätze für die Pflegeversicherung in Sachsen fließen in die Berechnung mit ein. Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.

Ist der Brutto Netto Gehaltsrechner aktuell?

Die Steuer- und Sozialgesetzgebung in Deutschland ist ständigen gesetzlichen Änderungen unterworfen. Dies hat natürlich Einfluss auf die Lohn- und Einkommensteuer. Durch die Aktualisierung des Nettorechners fließen die Neuerungen in die Gehaltsberechnung ein. Sie erhalten dadurch einen Näherungswert der tatsächlich zu zahlenden Steuern vom Gehalt. In den meisten Fällen werden die Gesetzesänderungen zum 1. Januar eines Jahres wirksam. Daher erfolgt zu Beginn des neuen Jahres die Aktualisierung des Brutto-Netto-Rechners.

Erfolgt die Berechnung anonym?

Wir garantieren Ihnen, dass die Berechnungen zu jeder Zeit kostenlos sind und anonym erfolgen. Zur Berechnung sind keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse erforderlich. Nach Eingabe der Daten erfolgt ein Optimierungsvorschlag. Gleichzeitig können Sie auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu sämtlichen Steuerthemen und Sachverhalten der Sozialversicherung erhalten. Der Brutto-Netto-Rechner enthält die aktuelle Rechtsprechung. Bitte beachten Sie, dass unser Service lediglich Näherungswerte darstellt. Wer exakte Informationen und Ratschläge erhalten möchte, sollte einen Steuerberater vor Ort kontaktieren.

Was muss eine Gehaltsabrechnung umfassen?

Die Gehaltsabrechnung muss das komplette Einkommen wie auch alle Abzüge auflisten und diese auch als individuell steuerpflichtigen Lohn ausweisen, wobei Bezüge und Abzüge getrennt nach einmaligen und laufenden Posten aufgeführt sein müssen. Das Sozialversicherungsbruttoentgelt ist ein weiterer bedeutender Posten der Abrechnung. Hierbei gilt, dass dieser Betrag orientiert an dem jeweiligen Sozialversicherungszweig, ebenfalls getrennt nach einmaligen und laufenden Abzügen und Bezügen ausgewiesen sein muss. Die Abzüge durch den Gesetzgeber bilden sich aus der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.

Dazu gehören auch die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Zu den wichtigen Bestandteilen einer Gehaltsabrechnung gehört auch der Arbeitgeberzuschuss zu den Versicherungsbeiträgen einer privaten und freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung wie auch der Anteil des Arbeitgebers für eine berufsständische Versorgungseinrichtung und die Beiträge für die Sozialversicherung von Beschäftigten, für die der Chef die Beitragszahlungen auf freiwilliger Basis entrichtet. Aus dem Bruttoeinkommen ergibt sich so das nach Abzug übrig bleibende Nettoeinkommen.

Was ist eine Gehaltsabrechnung?

Die Gehaltsabrechnung wird hierzulande einem Arbeitnehmer in der Regel einmal monatlich ausgehändigt. Bescheinigt wird der Bruttoverdienst ebenso, wie alle Abzüge, die jeder Arbeitgeber in einer leicht nachvollziehbaren Textform oder auch mittels eines elektronischen Ausdrucks zur Verfügung stellen muss. Die Gewerbeordnung regelt, dass jeder Arbeitgeber, der ein Gewerbe angemeldet hat, Mindestangaben in der Abrechnung machen muss. Dazu gehören unter anderem die Lohnsteuerklasse, die detaillierte Zusammensetzung des Gehalts, alle Zuschläge, Vergütungen, wie auch Art und Summe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Kirchensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.

Wurden Vorschüsse geleistet, oder Abschlagsummen ausgezahlt, müssen auch diese auf einer ordentlichen Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden. Die Lohnabrechnung wird in kleinen und mittelgroßen Betrieben meist von einem Buchhaltungsbüro oder einem Steuerberater übernommen, während in Großbetrieben in der Regel eine Lohnbuchhaltung diese Aufgabe übernimmt. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehört neben der Lohnsteuerklasse auch die Steuer- oder Identifikationsnummer des Arbeitnehmers.

Welches Einkommen ist steuerfrei?

Jedes Einkommen unterliegt der Besteuerung. Dazu zählen Arbeitseinkünfte ebenso wie Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte. Bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze müssen jedoch keine Einkommensteuern gezahlt werden.

Hintergrund des steuerfreien Einkommens ist, dass jedem Bürger das sogenannte Existenzminimum zusteht. Dieser Grundfreibetrag darf nicht durch Steuern belastet werden. Der Freibetrag wird regelmäßig der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Für 2023 ergeben sich folgende Werte:

  • 10.908 EUR für Ledige 
  • 21.816 EUR für gemeinsam Veranlagte

Die Werte werden von der Bundesregierung im Rahmen des Existenzminimumsberichts ermittelt. Dazu wird zunächst der sozialhilferechtliche Mindestbedarf berechnet. Dieser setzt auch aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zusammen.

Grundlagen des steuerfreien Einkommens
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auf Basis der Vorschriften des Sozialgesetzbuchs XII. das sächliche Existenzminimum von der Einkommensteuer befreit ist. Bei der Ermittlung werden folgende Komponenten berücksichtigt:

  • Regelbedarf,
  • Bedarf für Bildung,
  • Kosten der Unterkunft,
  • Heizkosten.

Bestimmte Kosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Dazu zählen z.B. mit der Beschäftigung im Zusammenhang stehende Kosten, die als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Auch die Vorsorgeaufwendungen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird nicht herangezogen, weil sie als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen mindern.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist eine Steuerfreigrenze, bis zu der keine Einkommensteuern gezahlt werden müssen (die Begriffe Grundfreibetrag, Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze werden synonym verwendet). So werden niedrige Einkommen von der Einkommensteuer befreit. Der Grundfreibetrag gilt für alle steuerpflichtigen Paare und Singles in Deutschland.

Die Steuerfreigrenze in der Einkommensteuer dient der Sicherung des Existenzminimums. Niedrige Einkommen werden somit nicht zusätzlich von der Einkommensteuer belastet. Da der Freibetrag laufend an die Lebenshaltungskosten angepasst wird, steigt der Betrag tendenziell immer weiter an. Die Beträge der Steuerfreigrenze sind als Jahresbetrag zu sehen. Das heißt, jährlich steht ein Freibetrag zur Verfügung, der allerdings monatlich veranschlagt wird. 

Für 2023 sind das 10.908 EUR für Ledige bzw. 21.816 EUR für gemeinsam Veranlagte.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Alleinerziehende erhalten 2023 zusätzlich zum Grundfreibetrag einen Freibetrag in Höhe von 4.260 Euro/Jahr, sofern mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Für jedes weitere Kind gibt einen zusätzlichen Freibetrag von 240 Euro. 

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Auch Kinder werden bei der Veranlagung der Einkommensteuer berücksichtigt. Für Kinder gilt der Kinderfreibetrag, der über das Kindergeld gewährt wird. Das Kindergeld wird monatlich an die Eltern minderjähriger oder in Ausbildung befindlicher Kinder ausbezahlt. Über die Einkommensteuer erfolgt wiederum eine steuerliche Freistellung des Existenzminiums: Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten mit dem Kindergeld eine echte Förderung während das Kindergeld bei höheren Einkommen vollständig in der Einkommensteuer aufgeht.

Eltern, die dagegen kein Kindergeld in Anspruch nehmen, erhalten 2023 einen Kinderfreibetrag von 6.024 EUR bzw. 3.012 EUR pro Elternteil. 2024 wird der Betrag für Eltern auf 6.384 EUR bzw. auf 3.192 EUR pro Elternteil angehoben.

Das Finanzamt prüft automatisch, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist - der Bezug des Kindergeldes oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages.

Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder. Dieser beträgt im Jahr 2023 2.928 Euro (1464 Euro je Elternteil).

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn meine jährlichen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen?

Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die über dem Steuerfreibetrag liegen. Da die Steuern automatisch mit dem Lohn durch den Arbeitgeber abgeführt werden, sind nicht alle Arbeitnehmer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. 

Einkommensteuerpflichtige, deren jährliche Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlen keine Einkommensteuer und können damit eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei ihrem Finanzamt beantragen. Damit muss für den Zeitraum von drei Jahren nach Erteilung der Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. 

Wie wird der Steuerfreibetrag berechnet?

Die Berechnung des Steuerfreibetrages erfolgt auf Basis des gültigen Sozialhilferechts, das auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt ist. Der Grundfreibetrag ergibt sich aus den Hartz-Vier-Leistungen wie dem Regelsatz, den Kosten für die Unterkunft und den Heizkosten. Der Steuerfreibetrag entspricht damit den ALG II-Leistungen eines Jahres. Nur Steuerpflichtige, die ein höheres Einkommen als ein Empfänger von ALG II-Leistungen haben, zahlen Einkommensteuer.

Die Steuerfreigrenze verändert sich mit der Zeit und wird meist jährlich angepasst.

Was ist die Vermögensteuer?

Deutschland wurde die Vermögensteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 als verfassungswidrig eingestuft und daher zum Ende des Jahres 1996 aufgehoben. Wir zeigen die Gründe für die Diskussionen zur Wiedereinführung dieser Steuer.

In Deutschland sind Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Hundesteuer und Kraftfahrzeugsteuer von der Versteuerung des Kapitalvermögens getrennt und werden nach wie vor berechnet. Eine Versteuerung von Kapitalvermögen aber gibt es nicht mehr. Lediglich die Renditen, die aus den Kapitalanlagen erwirtschaftet werden, unterliegen der Kapitalertragssteuer. Bis zum Ende des Jahres 1996 wurde Kapitalvermögen von privaten Personen, aber auch von juristischen Personen, also Unternehmen und anderen Institutionen versteuert, wenn es den Freibetrag von 120.000 Euro pro Familienmitglied überschritten hat. Der Steuersatz richtete sich nach der Art des Vermögens und belief sich zwischen einem halben und einem Prozent. Als Substanzsteuer wurde die Steuer auf Kapitalvermögen auf den Nettobetrag berechnet, sodass vom Gesamtvermögen die vorhandenen Schulden abgezogen werden konnten.

Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer und Wiedereinführung

Nach langjähriger Prüfung erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 die Vermögensteuer in der Form, wie sie in Deutschland erhoben wurde, für verfassungswidrig. Damit ist jedoch nicht die Versteuerung von vorhandenem Kapitalvermögen generell als verfassungswidrig einzustufen, sondern lediglich die Form, in der sie in Deutschland erhoben wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich lediglich auf eine ungerechte Besteuerung, da Immobilienwerte gegenüber anderem Kapitalvermögen günstiger gestellt waren. Darin sahen die Karlsruher Richter eine ungerechtfertigte Besserstellung von Immobilienvermögen. Das Urteil ging mit der Empfehlung einher, Immobilien höher zu bewerten und ihre Besteuerung den übrigen Kapitalvermögen anzupassen. Dieser Empfehlung folgte der Gesetzgeber nicht, sondern entschied sich auch im Hinblick auf die Einkommens-Besteuerung dafür, die Steuer ganz abzuschaffen und hob sie zum Jahr 1997 vollständig auf.

Seither gibt es immer wieder Diskussionen über eine Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland. Die Gründe dafür sind vielfältig. Da die Steuer den Bundesländern zufiel, erlitten sie durch die Abschaffung Einnahmeverluste von schätzungsweise neun Milliarden Euro. Die Debatte darum, ob den Bundesländern ein eigenständiges Recht zusteht, die Besteuerung von Kapitalvermögen wieder einzuführen, verlief bisher ergebnislos, da diese Frage rechtlich stark umstritten ist. Käme es dazu, dann würde die Vermögensbesteuerung in Deutschland unter Umständen recht unterschiedlich ausfallen und wiederum zu Benachteiligungen in den Bundesländern führen, in denen sie erhoben würde.

Anpassung der Vermögensteuer auf Immobilienwerte

Grundsätzlich würde eine Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland die Einnahmen der Bundesländer deutlich erhöhen. Gerade in einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte stark belastet sind, mag es daher unverständlich erscheinen, wenn Steuern abgeschafft werden. Das trifft umso mehr zu, wenn es sich dabei um Steuern handelt, die nur von Personengruppen zu zahlen wären, die über ein entsprechend hohes Vermögen verfügen. Argumente, die gegen eine Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung sprechen, sind vielfältig. Gerade im Hinblick auf die Besteuerung von Immobilienvermögen wird eine gerechte Besteuerung als schwierig angesehen. Das Bundesverfassungsgericht rügte in seinem Urteil, das letztendlich die Grundlage für die Abschaffung der Vermögensteuer darstellte, die ungerechtfertigte Bevorteilung des Immobilienvermögens.

Grund dafür ist das Einheitswert-Feststellungsverfahren für Immobilienwerte, nach dem sich die Berechnung der Grundsteuer und auch die Vermögensbesteuerung richten. Die Einheitswerte, mit denen bebaute und unbebaute Grundstücke bewertet werden, stammen noch heute aus den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Damit sind sie deutlich überaltert und weit geringer, als der tatsächliche Verkehrswert. Bevor eine Vermögensbesteuerung wieder eingeführt würde, müsste diese Ungleichbehandlung aufgehoben und eine neue Einheitswert-Feststellung durchgeführt werden. Dieses Verfahren wäre sehr aufwendig und langwierig, würde aber auch zu einer deutlich höheren Grundsteuer-Belastung für Grundstücks- und Immobilien-Eigentümer führen.

Wichtige Hinweise zum Gehaltsrechner

Der Brutto-Netto-Rechner liefert keine exakten Werte. Ihre tatsächlich zu zahlenden Lohn- und Einkommensteuer kann von den Wertes des Online-Rechners abweichen. Daher erfolgen alle Berechnungen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei komplexen steuerlichen Sachverhalten ist es daher ratsam, auf die Unterstützung eines Steuerberaters zurückzugreifen. Dieser kann die individuelle steuerliche Situation und die optimale Steuerklassenkombination beurteilen.