Brandversicherung

Die Versicherung, wenn es brennt

Über Jahrhunderte war die Brandversicherung in Deutschland für jeden Eigentümer verpflichtend, zum Teil besteht auch noch heute Versicherungspflicht. Diese kann durch eine einzelne Versicherung, aber auch durch eine Wohngebäudeversicherung abgegolten werden.

Unterschiede zwischen Gebäude- und Brandversicherung

Eine Brandversicherung ist eine Versicherung, die den Schaden an einem Gebäude aufgrund eines Feuers ersetzt. Sie deckt alle Schäden ab, die auf einen Brand, eine Explosion oder einen Blitzschlag zurückzuführen sind. Allerdings gibt es auch bei dieser Versicherung Ausschlüsse, als Beispiele hierfür sind der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit zu nennen. Sollte eine Brandstiftung durch Dritte erfolgen, wird auch dieser Schaden von der Feuerversicherung ersetzt, allerdings ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Schaden bei der Polizei anzuzeigen. Falls der Brandstifter später gestellt wird, nimmt die Versicherungsanstalt diesen in Regress.

Inzwischen bieten nur noch wenige Versicherungsgesellschaften eine reine Brandversicherung an, überwiegend wird nur noch die sogenannte Gebäudeversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ersetzen neben Brandschäden auch Schäden, die auf Sturm und Hagel sowie auf Leitungswasser, Rohrbruch und Frost zurückzuführen sind. Zusätzlich können auch noch Elementarschäden sowie Überspannungsschäden mitversichert werden. Als Elementarschäden gelten unter anderem Schäden, die aufgrund einer Überschwemmung oder durch eine Lawine an einem Gebäude entstehen.

Lange Zeit war die Feuerversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung, im Jahr 1994 wurde diese Regelung jedoch generell abgeschafft. In einigen Bereichen gelten jedoch Ausnahmen, als Beispiel hierfür sind Eigentumswohnungen zu nennen. Unabhängig von einer bestehenden Pflicht sollte jeder Eigenheimbesitzer möglichst alle Risiken absichern. Aus diesem Grund ist einer Gebäudeversicherung immer der Vorzug zu gewähren.

Die Versicherungssumme bei einer Brandversicherung

Bei einer Brandversicherung wird in der Regel der gleitende Neuwert versichert. Die Versicherungssumme ermittelt sich dabei auf der Grundlage des Neubauwerts. Bei einem Neubau werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Bei einem bestehenden Objekt erfolgt die Ermittlung des Neuwerts unter anderem auf Grundlage der Größe, der Ausstattung und der Bauart einer Immobilie. Auf Basis des Neuwertes wird der sogenannte Versicherungswert 1914 ermittelt. Dieser berechnet sich aus dem Quotienten vom Neuwert und dem Baukostenindex. Im Schadensfall wird die Versicherungssumme dann aus dem Produkt vom Versicherungswert 1914 und dem Baukostenindex ermittelt. 

Neben dem gleitenden Neuwert ermitteln einige Versicherungen inzwischen die Versicherungssumme auf der Grundlage der Wohnfläche.

Teilweise werden auch sogenannte Zeitwertversicherungen angeboten, bei diesen erhält der Versicherungsnehmer nur den Zeitwert ausgezahlt. Würde für die Wertminderung die jährliche Abschreibung von 2 Prozent angesetzt, erhält der Versicherungsnehmer im Berechnungsbeispiel nur noch etwa 135.000 Euro. Von einer solchen Versicherung ist somit grundsätzlich abzuraten.

Geschichte der Brandversicherung

Die Geschichte der Brandversicherung geht in das Mittelalter zurück. Die zunehmende Urbanisierung führte dazu, dass Häuser immer dichter aneinander gebaut wurden. Im Fall eines Brandes wurde nicht nur ein Haus, sondern ein ganzer Bezirk oder sogar eine ganze Stadt zerstört. Geschichtsbücher erzählen noch heute von Großbränden in deutschen Städten. Auch in Dörfern kam es regelmäßig zu Bränden, eine vollständige Zerstörung eines ganzen Dorfes war jedoch seltener der Fall.

Fast alle Hausbesitzer standen bei einem Großbrand vor dem finanziellen Ruin, jeden konnte ein solches Schicksal treffen, aus diesem Grund haben sich schon frühzeitig Menschen in sogenannten Feuerversicherungsvereinen zusammengeschlossen. Der wohl weltweite erste Feuerversicherungsverein entstand am 25. Mai 1537 in einem Dorf in Schleswig-Holstein. Bereits 7 Jahre später wurde die erste städtische Brandgilde gegründet, heute wird sie als Vorläufer der Provinzial Brandkasse angesehen.

Die erste richtige Brandversicherung gab es aber erst im Jahr 1623, sie trug die Bezeichnung „Tiegenhöfer Brandordnung“. Um 1750 entstanden sehr viele Feuer- beziehungsweise Brandkassen sowie sogenannte Feuersozietäten, es wurden auch öffentlich-rechtliche Feuerversicherungsanstalten gegründet.

Lange hatten diese Versicherungsgesellschaften eine Monopolstellung, die Einzahlung in diese Kassen war Pflicht. Diese Monopolstellung hielt zum Teil bis in die 1990er Jahre an. Erst mit der Deregulierung im Jahr 1994 wurde sowohl diese Monopolstellung als auch die generelle Feuerversicherungspflicht deutschlandweit abgeschafft.

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