Basis-Rente / Rürup-Rente

Vor- und Nachteile im Überblick

Seit 2023 können die Beiträge für die Basisrente voll als Sonderausgaben abgesetzt werden. So können auch Freiberufler und Selbstständige bis zu 26.528 EUR steuerfrei für die Altersvorsorge zurücklegen. 

 

Die Fakten im Überblick

  • Die Basis-Rente (oder auch Rürup-Rente) ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat mit Steuervorteilen gefördert wird.
  • In 2023 können 26.528 EUR (Paare: 53.056 EUR) steuerfrei eingezahlt werden.
  • Im Rentenbezug erfolgt die Besteuerung.
  • Die Auszahlung erfolgt immer als lebenslange Rente.
  • Die Basis-Rente ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige sowie gut verdienende Arbeitnehmer interessant.

Welche Sparformen werden gefördert?

Folgende Sparformen sind förderfähig:

  • Klassische Rentenversicherung: Der klassische Rüruprenten-Vertrag ist durch eine bereits bei Vertragsabschluss lebenslange Garantierente gekennzeichnet. Aus den angesammelten Überschüssen zahlt der Versicherer bei Rentenbeginn eine Zusatz- oder Überschussrente.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung: Bei der fondsgebundenen Variante wird lediglich ein Rentenfaktor garantiert (z.B. je 10.000 Euro Kapital werden mindestens 20 Euro Rente gezahlt). Aus dem Rentenfaktor und Fondsvermögen wird eine Lebenslange Rente errechnet.
  • Fondssparplan: Beim reinen Fondssparen erfolgt zu Rentenbeginn der Übertrag des Fondsvermögens auf eine sofortbeginnende Rentenversicherung.

Zudem können Zusatzversicherungen wie die Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung im Rahmen der Basisrente abgeschlossen werden.

Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten

Mit der Rürup-Rente schließen Sie ein Produkt ab, das Sie ein Leben lang begleitet. In der Anspar- oder Einzahlungsphase wird das Kapital aufgebaut, das in der Entnahme- oder Auszahlungsphase verrentet wird. Bei der Wahl eines Anbieters sind daher mehrere Faktoren zu beachten:

  • Entscheidung für eine Sparform (Klassisch, fondsgebunden oder Fondssparplan)
  • Sicherheit und Garantien des Anbieters (Nettoverzinsung, Finanzstärke, Rating) beachten
  • Kündigung und Anbieterwechsel (Übertragung des Kapitals) bei der Basisrente nicht möglich
  • Zertifizierung des Produkts, damit die steuerliche Förderung gegeben ist
  • Test- und Ratingberichte vergleichen.

Hinweise zur Basisrente

  • Je höher Ihre steuerliche Belastung ist, desto spürbarer ist die Steuerersparnis. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk müssen davon jedoch abgezogen werden.
  • Die Steuervorteile müssen Sie in der Einkommensteuererklärung mit der "Anlage Vorsorgeaufwand" geltend machen. Nur wenn Sie diese Anlage ausfüllen und beim Finanzamt abgeben, kann der Beitragsaufwand steuerlich berücksichtigt werden.  
  • Die Beitragszahlung ist flexibel: Neben monatlichen Beiträgen können auch Zuzahlungen geleistet werden. Diese sind ebenfalls bis zur Höchstsumme von der Steuer absetzbar.

Durch die elektronische Übermittlung der Beitragszahlungen vom Versicherer liegen dem zuständigen Finanzamt die für die Steuer maßgeblichen Daten bereits vor.

Was ist die Rürup Rente? Merkmale der Produkte

Die steuerliche Förderung der erfolgt nur dann, wenn bestimmte Regularien (§ 10 Absatz 1 Nr. 2b EStG) eingehalten werden. Dazu hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Rüruprente

  • nicht beleihbar,
  • nicht vererblich,
  • nicht übertragbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar ist.

Die Sparbeiträge können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die Leistungen aus der nachgelagert besteuert. 

Es besteht auch die Möglichkeit, folgende Zusatzverträge bei Abschluss der Rürup-Rente miteinzuschließen:

  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
  • Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung für Ehegatten, wobei Leistungen nur an den Ehegatten erfolgen dürfen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war,
  • Waisenversorgung für Kinder, wobei Leistungen nur an Kinder gezahlt werden dürfen, die die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen.

Die ergänzenden Leistungen müssen in einem einheitlichen Vertrag mit der Hauptversicherung geregelt sein, wenn die Beiträge hierfür als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Auf diese Beiträge dürfen jedoch nur weniger als die Hälfte des gesamten Beitrags entfallen. Nach bisherigen Erkenntnissen zählen Beiträge für die Hinterbliebenenrente- Zusatzversicherung zu den Beiträgen für die Altersversorgung und nicht zur ergänzenden Hinterbliebenenabsicherung, weil damit bei Ehegatten eine lebenslange Leibrente bis zum Tode des Letztversterbenden geleistet wird.

Die Vor- und Nachteile

Krankenkassenbeiträge im Alter

Ob man im Rentenalter von der Basisrente Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss, hängt davon ab, wie der Status als Rentner bei der Krankenversicherung ist. Privat Krankenversicherte Rentner zahlen unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag an das PKV-Unternehmen.

Wer als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, muss ebenfalls nichts vom Rürup-Vertrag an die Krankenkasse abführen. Pflichtmitglied in der GKV wird man, wenn man eine gesetzliche Altersrente erhält und in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent pflichtversichertes Mitglied war.

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen hingegen den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rürup-Rente leisten.

Fazit: Nachteil für freiwillige GKV-Mitglieder im Vergleich zu Privatversicherten.

Sicherheit der eingezahlten Beiträge

Im Vergleich zur Riester-Rente gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass zum Rentenbeginn mindestens die Einzahlungen zur Verfügung stehen müssen. Auch wenn nur noch staatlich zertifizierte Rürup-Renten angeboten werden, so bedeutet dies nicht, dass es eine Beitragsgarantie gibt.

Allerdings lässt sich bei Vertragsabschluss festlegen, wie viel des eingezahlten Kapitals zu Rentenantritt mindestens zur Verfügung stehen soll. Vorteil einer geringeren Garantie: Der Versicherer kann das Kapital seiner Kunden „freier“ an den Aktienmärkten investieren und damit mehr Gewinn erwirtschaften.

Fazit: Achten Sie beim Abschluss auf die garantierten Werte zum Rentenbeginn. Viele Versicherer bieten zusätzliche Vertragsoptionen an, um das Guthaben vor Kursverlusten an den Kapitalmärkten zu schützen.

Steuerpflicht im Alter

Da die Rürup-Rente der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist, sind die Einzahlungen steuerfrei, während die Auszahlungen zu versteuern sind. Wie hoch der Steueranteil ist, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand treten. Ab dem Jahr 2040 unterliegt die komplette Rente - auch die gesetzliche - der Besteuerung. Allerdings liegen die Einkünfte und damit die Steuersätze in der Regel geringer als im Erwerbsleben. 

Fazit: Wie viel von der Rürup-Rente tatsächlich an den Fiskus gezahlt werden muss, hängt vom Renteneintrittsalter und der Höhe der gesamten Einkünfte ab.

Hartz IV-Schutz

Wer privat für das Alter vorsorgt und Leistungen nach Hartz IV beziehen muss, ist in der Regel benachteiligt. Denn bevor der Staat Leistungen erbringt, müssen bestehende private Lebens- und Rentenversicherungen - bis auf bestimmte Freigrenzen - aufgelöst werden. Eine Ausnahme bildet die Basis-Rentenversicherung: Das Kapital ist vor dem Zugriff des Staates geschützt und wird nicht auf das Vermögen angerechnet.

Fazit: Die steuergeförderte Rürup-Vorsorge bietet einen wirksamen Schutz vor staatlichem Zugriff.

Schutz vor Pfändung

Was passiert mit der Alterssicherung, wenn man als Selbständiger Insolvenz anmelden muss? Herkömmliche private Vorsorgeverträge unterliegen dem Zugriff der Gläubiger. Wer Pleite geht, verliert also gleichzeitig seine Altersvorsorge. Nicht so bei Rüruprenten. In der Sparphase ist das Vermögen vor Pfändung geschützt. Aber: Kommt die Rente zur Auszahlung, kann die Rürup-Rente gepfändet werden - wie auch die gesetzliche Rente. Ein Schutz besteht nur für Auszahlungen innerhalb der Pfändungsfreigrenzen.

Fazit: Besonders für Selbständige bietet der Pfändungsschutz in der Einzahlungsphase Sicherheit vor dem Zugriff Dritter. Allerdings sollte eine Insolvenz kurz vor Rentenantritt vermieden werden, denn sonst können die Gläubiger ihre Ansprüche anmelden.

Flexibilität der Einzahlungen

Ein Basisrentenvertrag ist vollkommen flexibel in Sachen Einzahlungen. Denn es besteht keine Verpflichtung, monatliche Sparraten zu zahlen. So ist es möglich, dass z.B. ein monatlicher Grundbetrag eingezahlt wird, der - je nach finanzieller Lage - um eine Sonderzahlung zu Jahresende ergänzt wird. So lässt sich der Sparvertrag den eigenen Möglichkeiten optimal anpassen. Man sollte allerdings darauf achten, welche Bedingungen für den Rürup-Vertrag bei Änderung der Einzahlungshöhe und Zuzahlungen gelten. Manche Anbieter erheben Extra-Gebühren. Besser ist ein Vertrag zudem, wenn die ursprünglichen Konditionen (z.B. Rechnungszins, Rentenfaktor) auch für Sonderzahlungen gelten.

Fazit: Altersvorsorge nach Kassenlage - mit der Basis-Rente ist dies möglich und damit vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant.

Flexibilität des Rentenbeginns

Für zertifizierte Rürup-Policen gelten gesetzliche Regeln, ab wann die Rente ausgezahlt werden darf. Für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, ist der frühestmögliche Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Wurde der Vertrag davor begonnen, kann man die Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr erhalten. Wer seine Rente erst später erhalten möchte, kann dies ebenfalls tun. So ist z.B. auch ein Rentenbeginn mit 70 Jahren möglich.

Fazit: Klar ist, dass die Rürup-Rente als Zusatzrente im Alter dient. Daher kommt man vor dem 62. Lebensjahr nicht an das Geld heran. Aber der Rentenbeginn ist im Vergleich zur gesetzlichen Rente flexibel möglich.

Zugriff auf Vertragskapital

Rürup-Renten dienen der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter - wie die gesetzliche Rente auch. Vor dem Rentenalter ist daher der Zugriff auf das angesparte Kapital nicht möglich. Und auch nach Rentenbeginn kann man nicht auf das Vermögen zugreifen und sich auf einen Schlag auszahlen lassen. Das Vertragskapital wird als monatliche Rente ausgezahlt und das ein Leben lang.

Fazit: Bei Rürup-Verträgen handelt es sich um "echte" Vorsorgeverträge. Versicherte erhalten eine private Zusatzrente im Alter, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Staatliche Förderung

Der Staat fördert die Rürup-Rente nicht durch Zulagen, sondern durch Steuervorteile. Daher lohnt sich ein solcher Vertrag auch nur für Personen, die viel Steuern zahlen müssen. Je mehr Sie verdienen bzw. je höher der Gewinn Ihres Unternehmens ist, desto mehr rechnet sich die Basisvorsorge für Sie. 

Fazit: Die steuerliche Förderung macht die Vorsorge über Rürup-Verträge attraktiv. Prüfen Sie vor dem Abschluss, wie sich der Ansatz der Beiträge in der Steuererklärung bei Ihnen auswirkt.

Basisrente - Das sollten Sie wissen

Fällt auf die Leistungen Erbschaftssteuer an?

Die Versicherungsleistung aus der Basisrente ist erbschaftsteuerfrei, da sie an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt wird. Ob es zu einer Erbschaftsteuerzahlung kommt, richtet sich nach dem gesamten erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb unter Berücksichtigung von Freibeträgen.

Für wen lohnt sich die Basisvorsorge?

Grundsätzlich kann sich die Rürup-Rente für jeden, der in Deutschland Steuern zahlt, rechnen. Die Beiträge sind von der Steuer absetzbar und vermindern das zu versteuernde Einkommen. Damit beteiligt man den Fiskus am Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Vor allem für Selbständige stellt die Basisrente die wichtigste Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Denn nur die Beiträge der Basisrente für Selbständige sind steuerlich absetzbar.

Gibt es gesetzliche Vorschriften?

Ja, der Gesetzgeber hat für die Basisrente die Anforderungen in Anforderungen in § 10 Absatz 1 Nr. 2.b) EStG festgelegt. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Die Auszahlung darf nur als lebenslange monatliche Rente erfolgen.
  • Die Ansprüche sind nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar, nicht, veräußerbar und nicht vererblich.
  • Nur der Ehepartner und Kinder sind im Todesfall die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen.
Kann ein Rürup-Vertrag auf eine andere Person übertragen werden?

Dies ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat in den Förderbedingungen festgelegt, dass eine Übertragung nicht zugelassen ist, s.a. § 10 Absatz 1 Nr. 2.b) EStG.

Muss Versicherungsteuer auf die Beiträge gezahlt werden?

Die Beiträge zu Lebensversicherungen - also auch Basisrentenversicherung - sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsnehmer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass die private Vorsorge vom Fiskus gefördert wird. Gerade vor dem Hintergrund der Zukunftsprobleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Versorgung lässt sich die Förderung verstehen.

Warum sollte man einen Vergleich zur Basisrente durchführen?

Der Vergleich zur Basisrente bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Zunächst erhalten Sie einen kostenlosen und unabhängigen Marktüberblick aller Versicherer. In der Übersicht sind die garantierten und die gesamten Rentenleistungen enthalten. Dadurch sparen Sie wertvolle Zeit bei der Anbieterauswahl und müssen nicht die komplizierten Versicherungsbedingungen studieren. Unsere Berater zeigen Ihnen auf, wie hoch die maximale steuerliche Förderung ist und welcher Versicherer die beste Rendite bringt. Auch Ihre Fragen werden von unseren Vorsorgeexperten gerne beantwortet. 

Was passiert bei Vertragsänderungen?

Die Ereignisse im Leben sind nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass die Rürup-Rente angepasst werden muss, z.B. durch eine Reduzierung des Beitrags oder der Versicherungsleistung. Soweit der Beitrag erhöht wird, kann es jedoch im Einzelfall zu steuerlichen Nachteilen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Summe aller Beiträge zu Versicherungsformen der Basisversorgung die geltende Höchstgrenze (2016: 22.766 Euro) übersteigt.

Daher ist es ratsam zu überprüfen, ob die Beiträge in die Basisversorgung (gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung und Basisrente) zusammen die geltende Höchstgrenze überschreiten. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil kann nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs angesetzt werden. Die Leistungen werden jedoch voll nachgelagert besteuert.

Sparer genießen die volle Flexibilität bei der Beitragszahlung. Das Erhöhen oder Herabsetzen des Beitrags ist jederzeit möglich. Zu beachten sind stets die oben genannten Höchstgrenzen.

Was passiert bei Verzug ins Ausland in der Rente?

Die Besteuerung der Rente hängt vom Wohnsitz im Ausland ab. Existiert ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, gilt meist das Wohnsitzprinzip. Die Rentenbesteuerung erfolgt nach den Gesetzesvorschriften des betreffenden Staates. Bleibt ein Wohnsitz in Deutschland erhalten, ändert sich hinsichtlich der Besteuerung jedoch nichts.

Was passiert im Falle einer Scheidung?

Die Basisrente unterliegt dem Versorgungsausgleich. Dies gilt bei einer Scheidung sowohl für den Zeitraum der Einzahlung als auch nach dem Beginn der Rentenzahlung.

Was passiert mit den Beiträgen im Todesfall?

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass im Todesfall keine Leistung erfolgen soll. Allerdings besteht die Möglichkeit, in der Ansparphase eine Beitragsrückgewähr einzuschließen. Dies bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge in Form einer Hinterbliebenenrente an den Ehepartner bzw. die Kinder ausgezahlt werden. Teilweise bieten die Versicherer auch die Auszahlung des höheren Vertragswertes als Rente für Hinterbliebene an.

Welche Option gibt es bei finanziellen Engpässen?

Die Basis-Rentenversicherung kann grundsätzlich jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Die Beitragszahlung kann jederzeit wieder gestartet werden. Auch die Nachzahlung ist unter Beachtung der Förderhöchstgrenzen möglich. Die Flexibilität ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.

Welche Optionen bietet die Basisrente?

Mit der Basisrente können Sie eine Zusatzrente für das Alter aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen. Folgende Optionen können Sie nutzen:

  • Flexible Beitragszahlung: Sie sparen einen monatlichen Mindestbetrag für Ihre Altersvorsorge. Am Jahresende entscheiden Sie, wie hoch Ihr Steuerspareffekt sein soll. Sie können bis zu 20.000 EUR (40.000 EUR bei gemeinsamer Veranlagung) pro Jahr einzahlen.
  • Schutz bei Berufsunfähigkeit: Bis zu 50% des Beitrags können Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufwenden. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie eine BU-Rente. Die Beitragszahlung für die Basisrente übernimmt der Versicherer. 
  • Dynamik: Mit der Dynamik-Option wird der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz erhöht. Einer Dynamik können Sie auch widersprechen.
  • Hinterbliebenenabsicherung: Mit der Basisrente können Sie Ihren Partner im Todesfall absichern. Wenn Sie während der Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenhase versterben, erhält Ihr Partner eine lebenslange Rente.
Wie erfolgt die Auszahlung der Basisrente?

Jeder Versicherer muss die Basisrente als lebenslange monatliche Rente auszahlen. Allerdings unterscheiden sich die Tarife hinsichtlich der Überschussbeteiligung im Rentenbezug. Folgende Varianten stehen zur Auswahl:

  • Dynamische Rente: Die Rente wird jedes Jahr um einen jährlich festgelegten Prozentsatz erhöht.
  • Flexible Rente: Die Rente erhöht sich um eine Zusatzrente, die jedoch nicht garantiert ist und sinken kann. Bei dieser Überschussart startet die Rente mit einem höheren Betrag. 
  • Hybridrente: Die Überschüsse werden in der Rentenbezugszeit in Fonds angelegt. Dadurch kann die Rente stärker schwanken. Es sind allerdings auch höhere Auszahlungen möglich. 
  • Teil-dynamische Rente: Die Rente startet mit einem höheren Niveau als die dynamische Rente. Die Gesamtrente kann bis auf die garantierte Rente zurückfallen.

Beim Basisrente Vergleich sollte man vor allem auf die zugrundegelegte Überschussform im Rentenbezug achten.

Wie sehen die Steuervorteile der Rüruprente aus?

Eine Basisrente - oder umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt - lohnt sich vor allem für Selbstständige und Besserverdiener mit hohem Steuersatz. Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit, eine staatliche geförderte private Altersvorsorge aufzubauen. Im Unterschied zum Riestern gibt es bei der Basisvorsorge keine Zulagen. Die Förderung erfolgt über eine Steuerrückerstattung nach Einreichen der Steuererklärung.

Im Jahr 2016 können 82% der geleisteten Zahlung bis zum Maximalbetrag von 22.766 Euro pro Person steuerlich abgesetzt werden. Im Jahr 2020 sind bereits 90% der Beiträge steuerfrei und ab 2025 sogar die kompletten Beiträge.

Wie sicher ist die Basisrente?

Das angesammelte Vermögen ist vor fremdem Zugriff geschützt. So sehen es die gesetzlichen Regelungen vor.

Ein Basisrentenvertrag kann vor dem Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Der Vertragswert wird daher z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Auch eine Verpfändung ist gesetzlich ausgeschlossen. Somit ist eine vollständige Vertragsauflösung und vorzeitige Auszahlung nicht möglich. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss sowie die Einzahlung vor Antragstellung auf das ALG II erfolgt.