Rüruprente im Vergleich
Basisrente und Rüruprente - Tarife im Vergleich
Erstinformation - Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV lesen und herunterladen.
- Bei Basisrenten steigt ab 2019 der absetzbare Betrag auf 24.305 EUR.
- 88 Prozent der Beiträge für eine Basisrente verringern die Steuerlast.
- Das einheitliche Produktinformationsblatt soll die Tarife verschiedener Anbieter vergleichbar machen.
- Als Sparform stehen Versicherungs- und Fondsprodukte zur Auswahl.
- Zusatzversicherungen wie ein BU-Schutz und einer Absicherung der Hinterbliebenen können eingeschlossen werden.
Die Idee einer steuerlich geförderten Basisvorsorge wurde vom Ökonomen Bert Rürup auf den Weg gebracht. Zu den Merkmalen der Rürupverträge zählen, dass die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente erfolgt und kein Kapitalwahlrecht besteht. Das angesparte Kapital darf nur als monatliche Rate ausgezahlt werden. Im Rahmen der Rüruprente kann das Risiko der Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden.
Die Prozentsatz der absetzbaren Sonderausgaben steigt in 2%-Schritten an. Ab 2025 können Beiträge für die Basis-Rente zu 100% in Abzug gebracht werden. Im Jahr 2018 können 86 Prozent der Beitragsaufwendungen für die Basisversorgung als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil aktuell 76 Prozent. Die Besteuerung steigt jährlich um 2 Prozent bis 2020 und ab dann jährlich um ein Prozent bis 2040 die volle Besteuerung erreicht ist.
Der Förderhöchstbetrag für Ledige beträgt 2018 23.712 Euro bzw. 47.424 Euro für Ehepaare. Dieser Betrag wird dynamisch entsprechend der Entwicklung des Höchstbeitrags zur knappschaftöichen Rentenversicherung angepasst.
Zur Basisversorgung zählen die gesetzliche Rente, landwirtschaftliche Alterskasse, Knappschaft, berufsständische Versorgungswerke und die private Rüruprente.
Welche Sparformen gibt es?
Folgende Sparformen sind förderfähig:
- Klassische Rentenversicherung: Der klassische Rüruprenten-Vertrag ist durch eine bereits bei Vertragsabschluss lebenslange Garantierente gekennzeichnet. Aus den angesammelten Überschüssen zahlt der Versicherer bei Rentenbeginn eine Zusatz- oder Überschussrente.
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Bei der fondsgebundenen Variante wird lediglich ein Rentenfaktor garantiert (z.B. je 10.000 Euro Kapital werden mindestens 30 Euro Rente gezahlt). Aus dem Rentenfaktor und Fondsvermögen wird eine Lebenslange Rente errechnet.
- Fondssparplan: Beim reinen Fondssparen erfolgt zu Rentenbeginn der Übertrag des Fondsvermögens auf eine sofortbeginnende Rentenversicherung.
Zudem können Zusatzversicherungen wie die Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung im Rahmen der Basisrente abgeschlossen werden.
Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten
Mit der Rürup-Rente schließen Sie ein Produkt ab, das Sie ein Leben lang begleitet. In der Anspar- oder Einzahlungsphase wird das Kapital aufgebaut, das in der Entnahme- oder Auszahlungsphase verrentet wird. Bei der Wahl eines Anbieters sind daher mehrere Faktoren zu beachten:
- Entscheidung für eine Sparform (Klassisch, fondsgebunden oder Fondssparplan)
- Sicherheit und Garantien des Anbieters (Nettoverzinsung, Finanzstärke, Rating)
- Kündigung und Anbieterwechsel (Übertragung des Kapitals) bei der Basisrente nicht möglich
- Zertifizierung des Produkts, damit die steuerliche Förderung gegeben ist
- Test- und Ratingberichte vergleichen.
Hinweise zur Basisrente
- Je höher Ihre steuerliche Belastung ist, desto spürbarer ist die Steuerersparnis. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Versorgungswerk müssen davon jedoch abgezogen werden.
- Die Steuervorteile müssen Sie in der Einkommensteuererklärung mit der "Anlage Vorsorgeaufwand" geltend machen. Nur wenn Sie diese Anlage ausfüllen und beim Finanzamt abgeben, kann der Beitragsaufwand steuerlich berücksichtigt werden. Wie bei Riester-Versicherungen sind nur wenige Angaben erforderlich.
- Bei der Beitragszahlung sind die flexibel: Neben monatlichen Beiträgen können Sie auch Zuzahlungen leisten. Diese sind ebenfalls bis zur Höchstsumme von der Steuer absetzbar.
Durch die elektronische Übermittlung der Beitragszahlungen vom Versicherer liegen dem zuständigen Finanzamt die für die Steuer maßgeblichen Daten bereits vor.
Was ist die Rürup Rente? Merkmale der Produkte
Die steuerliche Förderung der erfolgt nur dann, wenn bestimmte Regularien (§ 10 Absatz 1 Nr. 2b EStG) eingehalten werden. Dazu hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Rüruprente
- nicht beleihbar,
- nicht vererblich,
- nicht übertragbar,
- nicht veräußerbar und
- nicht kapitalisierbar ist.
Die Sparbeiträge können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die Leistungen aus der nachgelagert besteuert. Die steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge zur Rürup Rente wird schrittweise angehoben. Im Jahr 2025 können dann 100 Prozent der Beitragssumme angesetzt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, folgende Zusatzverträge bei Abschluss der Rürup-Rente miteinzuschließen:
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
- Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung für Ehegatten, wobei Leistungen nur an den Ehegatten erfolgen dürfen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war,
- Waisenversorgung für Kinder, wobei Leistungen nur an Kinder gezahlt werden dürfen, die die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen.
Die ergänzenden Leistungen müssen in einem einheitlichen Vertrag mit der Hauptversicherung geregelt sein, wenn die Beiträge hierfür als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Auf diese Beiträge dürfen jedoch nur weniger als die Hälfte des gesamten Beitrags entfallen. Nach bisherigen Erkenntnissen zählen Beiträge für die Hinterbliebenenrente- Zusatzversicherung zu den Beiträgen für die Altersversorgung und nicht zur ergänzenden Hinterbliebenenabsicherung, weil damit bei Ehegatten eine lebenslange Leibrente bis zum Tode des Letztversterbenden geleistet wird.
Vorteile und Nachteile der Basisrente
Krankenkassenbeiträge im Alter
Ob man im Rentenalter von der Basisrente Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss, hängt davon ab, wie der Status als Rentner bei der Krankenversicherung ist. Privat Krankenversicherte Rentner zahlen unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag an das PKV-Unternehmen.
Wer als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, muss ebenfalls nichts vom Rürup-Vertrag an die Krankenkasse abführen. Pflichtmitglied in der GKV wird man, wenn man eine gesetzliche Altersrente erhält und in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent pflichtversichertes Mitglied war.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen hingegen den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rürup-Rente leisten.
Fazit: Nachteil für freiwillige GKV-Mitglieder im Vergleich zu Privatversicherten.
Sicherheit der eingezahlten Beiträge
Im Vergleich zur Riester-Rente gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass zum Rentenbeginn mindestens die Einzahlungen zur Verfügung stehen müssen. Auch wenn nur noch staatlich zertifizierte Rürup-Renten angeboten werden, so bedeutet dies nicht, dass es eine Beitragsgarantie gibt.
Allerdings lässt sich bei Vertragsabschluss festlegen, wie viel des eingezahlten Kapitals zu Rentenantritt mindestens zur Verfügung stehen soll. Vorteil einer geringeren Garantie: Der Versicherer kann das Kapital seiner Kunden „freier“ an den Aktienmärkten investieren und damit mehr Gewinn erwirtschaften.
Fazit: Achten Sie beim Abschluss auf die garantierten Werte zum Rentenbeginn. Viele Versicherer bieten zusätzliche Vertragsoptionen an, um das Guthaben vor Kursverlusten an den Kapitalmärkten zu schützen.
Steuerpflicht im Alter
Da die Rürup-Rente der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist, sind die Einzahlungen zu großen Teilen steuerfrei, während die Auszahlungen zu versteuern sind. Wie hoch der Steueranteil ist, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand treten. Ab dem Jahr 2040 unterliegt die komplette Rente - auch die gesetzliche - der Besteuerung. Allerdings liegen die Einkünfte und damit die Steuersätze in der Regel geringer als im Erwerbsleben. Übrigens: In der fällt auf Erträge keine Abgeltungssteuer an.
Fazit: Wie viel von der Rürup-Rente tatsächlich an den Fiskus gezahlt werden muss, hängt vom Renteneintrittsalter und der Höhe der Einkünfte ab.
Hartz IV-Schutz
Wer privat für das Alter vorsorgt und Leistungen nach Hartz IV beziehen muss, ist in der Regel benachteiligt. Denn bevor der Staat Leistungen erbringt, müssen bestehende private Lebens- und Rentenversicherungen - bis auf bestimmte Freigrenzen - aufgelöst werden. Eine Ausnahme bildet die Basis-Rentenversicherung: Das Kapital ist vor dem Zugriff des Staates geschützt und wird nicht auf das Vermögen angerechnet.
Fazit: Die steuergeförderte Rürup-Vorsorge bietet einen wirksamen Schutz vor staatlichem Zugriff.
Schutz vor Pfändung
Was passiert mit der Alterssicherung, wenn man als Selbständiger Insolvenz anmelden muss? Herkömmliche private Vorsorgeverträge unterliegen dem Zugriff der Gläubiger. Wer Pleite geht, verliert also gleichzeitig seine Altersvorsorge. Nicht so bei Rüruprenten. In der Sparphase ist das Vermögen vor Pfändung geschützt. Aber: Kommt die Rente zur Auszahlung, kann die Rürup-Rente gepfändet werden - wie auch die gesetzliche Rente. Ein Schutz besteht nur für Auszahlungen innerhalb der Pfändungsfreigrenzen.
Fazit: Besonders für Selbständige bietet der Pfändungsschutz in der Einzahlungsphase Sicherheit vor dem Zugriff Dritter. Allerdings sollte eine Insolvenz kurz vor Rentenantritt vermieden werden, denn sonst können die Gläubiger ihre Ansprüche anmelden.
Flexibilität der Einzahlungen
Ein Basisrentenvertrag ist vollkommen flexibel in Sachen Einzahlungen. Denn es besteht keine Verpflichtung, monatliche Sparraten zu zahlen. So ist es möglich, dass z.B. ein monatlicher Grundbetrag eingezahlt wird, der - je nach finanzieller Lage - um eine Sonderzahlung zu Jahresende ergänzt wird. So lässt sich der Sparvertrag den eigenen Möglichkeiten optimal anpassen. Man sollte allerdings darauf achten, welche Bedingungen für den Rürup-Vertrag bei Änderung der Einzahlungshöhe und Zuzahlungen gelten. Manche Anbieter erheben Extra-Gebühren. Besser ist ein Vertrag zudem, wenn die ursprünglichen Konditionen (z.B. Rechnungszins, Rentenfaktor) auch für Sonderzahlungen gelten.
Fazit: Altersvorsorge nach Kassenlage - mit der Basis-Rente ist dies möglich und damit vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant.
Flexibilität des Rentenbeginns
Für zertifizierte Rürup-Policen gelten gesetzliche Regeln, ab wann die Rente ausgezahlt werden darf. Für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, ist der frühestmögliche Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Wurde der Vertrag davor begonnen, kann man die Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr erhalten. Wer seine Rente erst später erhalten möchte, kann dies ebenfalls tun. So ist z.B. auch ein Rentenbeginn mit 70 Jahren möglich.
Fazit: Klar ist, dass die Rürup-Rente als Zusatzrente im Alter dient. Daher kommt man vor dem 62. Lebensjahr nicht an das Geld heran. Aber der Rentenbeginn ist im Vergleich zur gesetzlichen Rente flexibel möglich.
Zugriff auf Vertragskapital
Rürup-Renten dienen der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter - wie die gesetzliche Rente auch. Vor dem Rentenalter ist daher der Zugriff auf das angesparte Kapital nicht möglich. Und auch nach Rentenbeginn kann man nicht auf das Vermögen zugreifen und sich auf einen Schlag auszahlen lassen. Das Vertragskapital wird als monatliche Rente ausgezahlt und das ein Leben lang.
Fazit: Bei Rürup-Verträgen handelt es sich um "echte" Vorsorgeverträge. Versicherte erhalten eine private Zusatzrente im Alter, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Staatliche Förderung
Der Staat fördert die Rürup-Rente nicht durch Zulagen, sondern durch Steuervorteile. Daher lohnt sich ein solcher Vertrag auch nur für Personen, die viel Steuern zahlen müssen. Je mehr Sie verdienen bzw. je höher der Gewinn Ihres Unternehmens ist, desto mehr rechnet sich die Basisvorsorge für Sie.
Fazit: Die steuerliche Förderung macht die Vorsorge über Rürup-Verträge attraktiv. Prüfen Sie vor dem Abschluss, wie sich der Ansatz der Beiträge in der Steuererklärung bei Ihnen auswirkt.
Lohnt sich die Rürup-Rente für Freiberufler & Selbstständige?
Durch die flexible Beitragszahlung können Freiberufler & Selbständige je nach finanzieller Lage und Geschäftsentwicklung steueroptimiert Beiträge in die Basisrente einzahlen. Stellt man z.B. am Jahresende fest, dass die Umsatzentwicklung positiv verlaufen ist, erlaubt die Zuzahlungsoption die Möglichkeit zur Steuerersparnis. Neben der Altersvorsorge können zudem Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversicherung) eingeschlossen werden. Durch die Aufnahme in den Rürup-Vertrag ist der komplette Beitrag vom steuerlichen Einkommen abziehbar.
Vor allem für Freiberufler und Selbstständige mit einer hohen persönlichen Steuerbelastung kann die Basisvorsorge interessant sein. Denn neben dem Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Rente kann man einen Großteil der Beiträge steuermindernd geltend machen. Gleichzeitig ist das Vermögen eines 1.-Schicht-Vertrages vor dem Zugriff bei einer Insolvenz geschützt. Während der Rentenzahlung ist oberhalb des pfändungsfreien Teils die Pfändung möglich.
Basisrente - nur mit Beratung abschließen
Ob Allianz, Debeka oder R+V - mehr als 100 Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften bieten Produkte der Basisversorgung an. Auch bei der Produktgestaltung gibt es verschiedene Konzepte:
- Klassische Anlage,
- Fondsgebundene Versicherung,
- Dynamische Wertsicherung.
Neben den Anlagemöglichkeiten an den Kapitalmärkten gibt es zudem unterschiedliche Garantiekonzepte. Daher sollten sich Sparer vor dem Abschluss folgende Fragen stellen:
- Welche Garantien soll das Produkt bieten?
- Wie viel Geld möchte ich monatlich investieren?
- Welche Rendite soll mir die Vorsorge bringen?
- Wie hoch ist aus steuerlicher Sicht der optimale Betrag?
- Wie flexibel ist das Produkt (z.B. Ist ein Wechsel der Anlagestrategie möglich)?
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