Altersvorsorge
Vorsorge ist Pflicht
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Bausteine zur Altersvorsorge
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Bausteine zur Altersvorsorge. Der zusätzliche private Rentenaufbau ist bereits seit längerem unerlässlich, um die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente aufzufangen. Nur wer spart, kann sich zusätzliche Wünsche im Ruhestand erfüllen und den Lebensstandard des Erwerbslebens aufrecht erhalten.
Im gesetzlichen Rentensystem gibt es immer mehr Rentner, die sich auf eine gleichbleibende bzw. sinkende Zahl von Beitragszahlern verteilen. Aufgrund des demographischen Wandels reicht die gesetzliche Rente für einen sorgenfreien Ruhestand nicht mehr aus. Gründe für eine geringere gesetzliche Versorgung sind:
- kürzere Arbeitszeiten,
- Geburtenrückgang,
- gestiegene Lebenserwartung,
- Zeiten mit Arbeitslosigkeit.
Das Rentensystem in Deutschland
Die Altersvorsorge betrifft jeden, denn jeder möchte oder kann ab einem gewissen Alter nicht mehr arbeiten und damit Arbeitseinkommen erzielen. Dafür muss man während des Erwerbslebens ausreichend Geld zur Seite legen. Doch welche Vorsorgestrategie ist die beste?
Das Rentensystem in Deutschland ist ein System aus mehreren Bausteinen. Der wichtigste Baustein für Angestellte ist die gesetzliche Rente. Jeder Sozialversicherungspflichtige muss dort gemeinsam mit dem Arbeitgeber Monat für Monat einen festen Teil seines Bruttolohns an den Rentenversicherungsträger überweisen. Dafür erhält er später eine lebenslange gesetzliche Altersrente.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung hat aber ein grundlegendes Problem: die Erwerbstätigen zahlen die Renten der gegenwärtigen Rentner. Weil es in Zukunft aber immer weniger Erwerbstätige gibt und immer mehr Rentner, bedeutet dies, dass die zukünftigen Altersrenten immer geringer werden. Daher muss jeder Einzelne neben der gesetzlichen Versorgung etwas mehr machen. Dafür wurden verschiedene Instrumente der betrieblichen und privaten Altersvorsorge geschaffen.
Die heutigen Rentner erhalten mit 65 Jahren im Durchschnitt rund 1.060 Euro Rente vom Staat. Frauen müssen sogar nur mit etwas mehr als der Hälfte davon auskommen. Und wer vor 67 in Rente geht, nimmt zudem eine lebenslange Rentenkürzung in Kauf.
Übrigens: Besserverdienende haben prozentual gesehen sogar noch weniger Rente zu erwarten. Denn das Einkommen wird bei der nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt Für alles, was darüber hinausgeht, können keine Rentenansprüche erworben werden.
Noch problematischer sieht es für Selbständige aus. Sie zahlen oft keine Rentenbeiträge oder nur den freiwilligen Mindestbeitrag. Dadurch erhalten sie aus der gesetzlichen Rente wenig bis nichts. Rechtzeitige private Vorsorge ist daher gerade auch für Selbständige unverzichtbar.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge wird über den Arbeitgeber durchgeführt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Betriebsrente, wie diese aber konkret durchgeführt wird, das entscheidet der Arbeitgeber ganz alleine.
Vorteil der betrieblichen Versorgungssysteme ist die Befreiung der Beiträge von den Steuern und Sozialabgaben. Der Versicherungsbeitrag wird aus dem Bruttoeinkommen gezahlt (Gehaltsumwandlung) und fließt direkt auf ein Konto bei einer Versicherungsgesellschaft, welche das Geld profitabel für den Arbeitnehmer anlegt und später eine garantierte und lebenslage Rente zahlt.
Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist das wichtigste Standbein für die Ruhestandsplanung. Die Möglichkeiten sind vielfältig und für jeden ist etwas dabei. Gerade Freiberufler und Selbständige müssen voll auf das private Sparen setzen.
Der Gesetzgeber hat klar definiert, welche Formen der privaten Verträge er fördert und unterstützt. Die Riester-Rente ergänzt kann z.B. nur von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abgeschlossen werden. Selbständige und Beitragszahler in Versorgungswerken sind also von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Riestern bedeutet, dass direkte Zulagen, insbesondere für Kinder, gezahlt werden. Darüber hinaus können die Beiträge in voller Höhe von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Für Selbständige und Freiberufler kann dagegen die Basisrente (auch bekannt als Rürup-Rente) eine sehr interessante Form der Vorsorge sein. Auch hier werden die Beiträge von der der Steuer abgezogen.
Für alle ist natürlich die private Lebens- und Rentenversicherung offen für die spätere Altersrente. Die Beiträge in der Erwerbsphase können zwar nicht von der Steuer abgezogen werden, dafür muss die spätere Rente nur wenig versteuert werden.