Versicherungspflichtgrenze 2012

Versicherungspflichtgrenze zum PKV-Wechsel

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer die Pflichtgrenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Entgeltgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Wer sich 2012 privat krankenversichern will, muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 Euro übersteigen.

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Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2012

Mit der Versicherungspflichtgrenze entscheidet sich für Arbeitnehmer, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Wer regelmäßig mit seinem Bruttoeinkommen über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Folgende Werte gelten:

  • Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 EUR,
  • Versicherungspflichtgrenze 2012: 50.850 EUR.

Von der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden. Seit 1. Januar 2003 existieren zwei Grenzwerte für die Versicherungspflichtgrenze: eine allgemeine und eine besondere Entgeltgrenze.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung angepasst. Dabei wird die Entwicklung der Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenem Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt. Im Jahr 2012 fällt die Entgeltgrenze im Vergleich zu 2011 um über 3 Prozent höher aus. Die Entwicklung der JAEG können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

  • 2003 - 45.900 EUR,
  • 2004 - 46.350 EUR,
  • 2005 - 46.800 EUR,
  • 2006 - 47.250 EUR,
  • 2007 - 47.700 EUR,
  • 2008 - 48.150 EUR,
  • 2009 - 48.600 EUR,
  • 2010 - 49.950 EUR,
  • 2011 - 49.500 EUR
  • 2012 - 50.850 EUR.

Besondere Versicherungspflichtgrenze 2012

Seit 2003 gibt es neben der allgemeinen noch die besondere Versicherungspflichtgrenze. Dies gilt für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2002 Überschreitens der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren. Um zu verhindern, dass durch die starke Anhebung der Versicherungspflichtgrenze vom Jahr 2002 auf 2003 ein Großteil der Personen wieder versicherungspflichtig wird, wurde die besondere Versicherungspflichtgrenze eingeführt. Auch sie wird jährlich angehoben.

  • 2003 - 41.400 EUR,
  • 2004 - 41.850 EUR,
  • 2005 - 42.300 EUR,
  • 2006 - 42.750 EUR,
  • 2007 - 42.750 EUR,
  • 2008 - 43.200 EUR,
  • 2009 - 44.100 EUR,
  • 2010 - 45.000 EUR,
  • 2011 - 44.550 EUR,
  • 2012 - 45.900 EUR.

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Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze (=Jahresarbeitsentgeltgrenze) bestimmt, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist oder nicht.

Zur Bestimmung des Einkommens wird das regelmäßige Arbeitsentgelt herangezogen. Dazu zählen:

  • Arbeitsentgelt,
  • Vermögenswirksame Leistungen,
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld,
  • Pauschale Überstundenvergütungen,
  • Zulagen,
  • Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal.

Nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zählen dagegen:

  • Pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge,
  • Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z.B. Kindergeld),
  • Fahrtkostenersatz,
  • Vergütungen für Überstunden.

Die Versicherungspflichtgrenze ab 2011

Ab 2011 werden die Regelungen zum PKV-Wechsel erleichtert. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) hatte den Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert. Die Versicherungspflichtgrenze musste nicht nur vorausschauend, sondern auch im Rückblick überschritten werden.

Seit dem 2. Februar 2007 galten Arbeitnehmer nur dann versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen hat.

Wer als Berufsanfänger über der Versicherungspflichtgrenze verdiente, war also nicht sofort versicherungsfreies Mitglied in der Krankenversicherung. Nun wird diese 3-Jahres-Regelung ab dem 1. Januar 2011 wieder rückgängig gemacht. Ab dann muss die Entgeltgrenze nur noch einmal überschritten werden. Somit haben auch Berufsanfänger wieder die Wahl zwischen der gesetzlichen und der private Krankenversicherung.

Für Arbeitnehmer, die am 2. Februar 2007 privat krankenversichert waren, gilt eine Besitzstandsregelung. Dafür hat der Gesetzgeber eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt.

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