Bundesknappschaft und PKV
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- Es gibt kein Befreiungsrecht für Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Es wird den pflicht- und freiwillig versicherten Angestellten gestattet, neben Kassenärzten auch privatärztliche Behandlungen zu wählen.
- Im ambulanten Kostenbereich werden bei privatärztlicher Behandlung jeweils die knappschaftlichen Kassensätze erstattet, während bei stationärer Behandlung die Wahlleistungen im Zweibettzimmer eines Knappschaftskrankenhauses erstattet werden. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser können dem Versicherten also Restkosten entstehen.
- Beim Rentenbezug entfallen die knappschaftlichen Sonderleistungen, d.h. Rentner haben nur noch Anspruch auf ärztliche Untersuchung mit Behandlungsschein bzw. auf die allgemeinen Krankenhausleistungen.
- Gegen einen zusätzlichen Beitrag von 3% des Einkommens können sie jedoch weiter als Privatpatient ins Krankenhaus gehen. Ob sich dies lohnt, sollte bei Rentenbeginn überprüft werden.
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Bundesaufsichtsamt
(vorheriger Begriff)
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Bundespflegesatzverordnung
(nächster Begriff)