Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge ist eine unentgeltliche Versorgung durch einen Arzt für einige Beschäftigungsgruppen aus dem öffentlichen Dienst, die während der Ausübung ihres Berufs einem bestimmten Risiko ausgesetzt sind. Sie gehört weder zur privaten noch zu einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Anspruch auf die freie Heilfürsorge haben Mitglieder der Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr und Feuerwehr. Angehörige dieser Berufsgruppen müssen ihre Krankenversorgung zum Teil über eine Beihilfe abdecken. Da diese nur einen Teil der ärztlichen Versorgung abdeckt, müssen sie diese Beihilfe über einen Restkostentarif bei einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenkasse auf 100 Prozent aufstocken.
Nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verlieren Berechtigte der freien Heilfürsorge ihren Anspruch auf die unentgeltliche ärztliche Versorgung. Sie erhalten bei Pensionierung eine Beihilfe von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent müssen über einen privaten Beihilfetarif abgesichert werden.
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Freie Arztwahl
(vorheriger Begriff)
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Freiwillige Krankenversicherung
(nächster Begriff)