Adoption PKV
Die Adoption in der PKV ist gerade in der heutigen Zeit ein Thema, mit dem sich viele elternlose Paare beschäftigen müssen, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. Bei einer Adoption sind PKV, aber auch gesetzliche Krankenversicherungen verpflichtet, das adoptierte Kind mitzuversichern. In der PKV werden Versicherungen bei Adoptionen so geregelt, dass das angenommene Kind ab dem Tag der Adoption bei der PKV mitversichert wird, sofern mindestens eines der Elternteile seit mehr als drei Monaten eine private Krankenversicherung besitzt.
Dabei darf der Versicherungsschutz für das angenommene Kind nicht umfangreicher sein als beim Versicherten selbst. Leidet das angenommene Kind unter schweren Krankheiten oder Einschränkungen der Gesundheit, kann die PKV einen Risikozuschlag von zu bis 100 Prozent verlangen. Um einen rechtzeitigen Versicherungsschutz gewährleisten zu können, sollten die künftigen Eltern spätestens zwei Monate vor dem Zustandekommen der Adoption das Kind bei der PKV anmelden.
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