Bundesaufsichtsamt
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen war bis Ende 2001 eine eigenständige Behörde, welche auch die Beaufsichtigung und Kontrolle der privaten Krankenversicherungswirtschaft innehatte. Seit 2002 ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen Bestandteil der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Behördensitze sich in Bonn und Frankfurt befinden.
Sie übernimmt die Kontrolle und Aufsicht für den Bereich des Versicherungswesens, wie auch für das Kreditwesen und für den Wertpapierhandel. Die Integration aller früheren Aufsichtsämter hat dazu geführt, dass es gegenwärtig eine Allfinanzaufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen gibt. Beschwerden einzelner privater Krankenversicherter werden in der Regel nicht von der BaFin entschieden beziehungsweise bearbeitet. Dies muss auf dem gerichtlichen Klageweg erfolgen. Als außergerichtlicher Weg kann der Ombudsmann angerufen werden. Die Krankenversicherungsunternehmen müssen jedoch jederzeit ihre Leistungsfähigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen.
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Bonitätsprüfung PKV
(vorheriger Begriff)
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Bundesknappschaft und PKV
(nächster Begriff)