Arbeitgeberwechsel PKV
Ein Arbeitnehmer sucht sich bei einem Arbeitgeberwechsel die PKV oder die GKV aus, wenn sein Jahreseinkommen dann über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt. Damit endet seine gesetzliche Versicherung; das heißt, er wird versicherungsfrei und kann entscheiden, ob er in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte. In diesem Fall wird das Monatseinkommen auf 12 Monate hochgerechnet, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeberwechsel ab dem Eintrittsdatum beim neuen Arbeitgeber die Jahresarbeitsverdienstgrenze überschreitet und somit versicherungsfrei wird.
Dadurch hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bereits vor dem Arbeitgeberwechsel für PKV oder GKV zu entscheiden, da in diesem Fall die Versicherungspflicht mit dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses endet. Entscheidet sich der Arbeitnehmer gegen eine private Krankenversicherung, hat er die Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
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Arbeitgeberbescheinigung
(vorheriger Begriff)
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Arbeitgeberzuschuss PKV
(nächster Begriff)