Anzeige Versicherungsfall
Die Anzeige im Versicherungsfall ist eine gesetzliche Vorschrift (Versicherungsvertragsgesetz), die Versicherte beziehungsweise Unternehmen beachten müssen, wenn sie nicht den Versicherungsschutz beziehungsweise ein strafrechtliches Belangen riskieren wollen. Die im Versicherungsvertragsgesetz geforderte unverzügliche Anzeige eines Versicherungsfalles unterliegt in der privaten Krankenversicherung jeweils im Vertrag aufgeführten Einschränkungen.
In der Krankenvollversicherung müssen Privatversicherte ihrem Versicherer den Beginn einer stationären Heilbehandlung in der Klinik anzeigen. Für das Entstehen eines uneingeschränkten Leistungsanspruchs in der Krankentagegeld-Versicherung ist das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit anzeigepflichtig. Für die Pflegepflichtversicherung gilt, dass der Eintritt und Wegfall einer Pflegebedürftigkeit dem Versicherer in schriftlicher Form anzuzeigen ist. Die Anzeige im Versicherungsfall umfasst ebenso den Wechsel der Pflegeperson und alle damit in Zusammenhang stehenden Änderungen im Umfang der Pflegetätigkeit der Pflegeperson, beispielsweise bei Minderung der Pflegebedürftigkeit. Angezeigt werden muss gleichfalls der Beginn von stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen sowie Kurbehandlungen.
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Anwartschaftsversicherung
(vorheriger Begriff)
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Anzeigepflicht
(nächster Begriff)