Chronisch Kranke
Chronisch Kranke gelten unter anderem als schwerwiegend krank, wenn sie sich in eine Dauerbehandlung begeben müssen oder wenn sie pflegebedürftig (ab Pflegestufe II) sind. Gleichfalls ist eine ständige medizinische Versorgung (ärztliche Behandlung, Arzneimitteltherapie, Hilfs- und Heilmittelversorgung) erforderlich, wenn sich die chronische Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert und die Verminderung der Lebenserwartung zu befürchten ist. In den meisten Fällen werden chronisch Kranke bei Vorliegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Ausnahme bei Annahmepflicht) nicht in eine private Krankenversicherung aufgenommen.
Chronische Erkrankungen können jedoch auch während der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung auftreten. In diesem Fall müssen chronisch Kranke nicht befürchten, dass sie allein für die Behandlungskosten aufkommen und höhere Beiträge zahlen müssen. Vielmehr gilt, dass Beiträge nicht für einzelne Person angehoben werden, sondern dass immer die jeweilige Altersgruppe gemeinsam von einer Beitragsanpassung betroffen ist. Dadurch bleiben auch für chronisch Kranke die Beiträge bezahlbar.
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Card für privat Versicherte
(vorheriger Begriff)
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Deckungsrückstellung
(nächster Begriff)