Entbindung von der Schweigepflicht
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist ein allgemeiner Bestandteil eines Versicherungsantrages. Eine spezielle Vertragsklausel erlaubt es einem Versicherungsgeber, sich umfassend über den Gesundheitszustand des Antragstellers zu informieren. Das gilt insbesondere dann, wenn gesonderte Auskünfte über Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern oder anderen Versicherungsgesellschaften eingeholt werden müssen. Vorerkrankungen spielen in der privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle bei der Risikoprüfung und bei weiteren Lebensversicherungen bei der Bewertung einer Todesursache, die für einen Leistungsfall von Bedeutung ist.
Wenn Personen der Entbindung einer Schweigepflicht durch ihre Unterschrift nicht zustimmen, wird über einen Versicherungsantrag nicht im Sinne des Antragstellers zu entscheiden sein. Vielmehr verweigert der Versicherer die Antragsannahme. Zwar ist eine Entbindung von der Schweigepflicht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, jedoch eine unmittelbare Voraussetzung für das Zustandekommen bestimmter Versicherungsverträge. Seit 2010 können Antragsteller für eine PKV eine Schweigepflicht-Entbindung für den Einzelfall vornehmen.
Bei der Antragstellung für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt eine Schweigepflicht-Klausel keine Rolle.
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Ende der Versicherungspflicht
(vorheriger Begriff)
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Entbindungsgeld
(nächster Begriff)