Beamte in der PKV
Beamte und Beamtenanwärter gelten als Beihilfe berechtigte Versicherte, denn diese erhalten vom Dienstherrn nicht die vollen Krankheitskosten erstattet, sondern lediglich einen prozentualen Anteil. Dadurch müssen Beamte lediglich eine Versicherung für die Restkosten abschließen. Für Beamte in der PKV stehen dazu, im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, spezielle Tarife zur Auswahl, welche häufig auch als Beamten- oder Beihilfetarife bezeichnet werden.
Die Tarife für Beamte in der PKV sind günstiger als andere Tarife in der Krankenvollversicherung, da es sich lediglich um eine Restkostenversicherung handelt. Zugleich erhalten Beamte in der PKV auch erleichterte Aufnahmebedingungen. So können Beamte nicht aufgrund einer Vorerkrankung von der PKV abgelehnt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Beamte innerhalb von sechs Monaten ab Dienstbeginn bei der privaten Krankenversicherung versichert.
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Basistarif
(vorheriger Begriff)
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Beamtenanwärter in der PKV
(nächster Begriff)