Allgemeinärztliche Behandlung
Als allgemeinärztliche Behandlung wird die Behandlung eines Patienten durch einen praktischen Arzt beziehungsweise Arzt für Allgemeinmedizin bezeichnet. Der Begriff der allgemeinärztlichen Behandlung ist vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung anzutreffen, da nur für diese Art von ambulanten und stationären Behandlungen die Kosten übernommen werden. Versicherte erhalten immer eine medizinische Grundversorgung. Die allgemeinärztliche Behandlung erstreckt sich auf die Bereiche der Notfallmedizin, Akut- und Langzeitversorgung sowie Prävention und Rehabilitation.
Für eine weitergehende medizinische Versorgung werden Patienten vom praktischen Arzt an Fachärzte überweisen. Aufgrund des seit 2009 in der privaten Krankenversicherung zu findenden Basistarifs ist die allgemeinärztliche Behandlung auch im Sprachgebrauch der Privatversicherer zu finden. Mitglieder, die sich im Basistarif versichern können oder müssen, erhalten im Rahmen dieses Tarifes ausschließlich die gleichen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Das beinhaltet auch die allgemeinärztliche Behandlung im Rahmen einer medizinischen Grundversorgung.
-
Allgemeine Wartezeit
(vorheriger Begriff)
-
Alternative Heilmethoden
(nächster Begriff)