Ablehnungsdiagnosen
Personen, die sich privat krankenversichern wollen und können (Freiberufler, Selbstständige), müssen sich für eine private Krankenkasse entscheiden und einen passenden Tarif auswählen. Dem eigentlichen Annahmeprozess voraus geht das Stellen eines Aufnahmeantrages, indem persönliche Daten und vor allem Vorerkrankungen des Antragstellers angegeben und diese vom Versicherer bewertet werden. Eine Reihe von Erkrankungen führen zur Annahmeverweigerung durch den privaten Krankenversicherer, da eine Behandlung als sehr kostenintensiv angesehen wird und nicht mit den Grundsätzen privatwirtschaftlicher Krankenversicherungsunternehmen zu vereinbaren ist.
Ein Versicherter ist in diesem Fall nicht in der Lage, selbst mit Beitragszahlung in großer Höhe die auftretenden Krankenkosten aufzubringen. Derartige, praktisch nicht versicherbare, Vorerkrankungen werden als Ablehnungsdiagnosen bezeichnet. Die privaten Krankenversicherer führen hierfür Listen mit Ablehnungsdiagnosen. Ablehnungsdiagnosen gelten in den zahlreichen Bereichen der Lebensversicherungen, wo ein Todesfallrisiko abgesichert werden soll. Krebs oder akutes Nierenversagen sind Krankheiten, die zur Ablehnung führen.
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Ablehnung
(vorheriger Begriff)
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Abrechnungsprinzip der PKV
(nächster Begriff)