Sparbeitrag

Der Sparbeitrag ist Bestandteil des Nettobeitrages privat Krankenversicherter. Er fließt in die Altersrückstellungen der Krankenversicherer ein und sorgt für die Altersgruppe eines Tarifes nach Erreichen des Rentenalters für konstante Beiträge. Beitragserhöhungen aufgrund des Älterwerdens gibt es nicht.

In jedem Nettobeitrag einer privaten Krankenversicherung findet sich ein bestimmter Sparbeitrag. Dieser sorgt für einen Ausgleich unterschiedlich verteilter Risiken über die gesamte Vertragslaufzeit. Die kalkulierten Beiträge sollen auf diese Weise konstant gehalten werden. Der Sparbeitrag verringert sich mit zunehmender Vertragsdauer, bis er den Wert null erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist der benötigte Risikobeitrag höher als der vom Versicherungsnehmer tatsächlich gezahlte Nettobeitrag.

Da mit dem Sparbeitrag die gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellung gebildet wird, kann die sich bildende Lücke mit diesen Finanzmitteln geschlossen werden. Damit sind Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung lediglich aufgrund des Älterwerdens der Versicherungsnehmer ausgeschlossen. Eine andere Form findet sich in den sogenannten Beitragsentlastungstarifen. Diese Tarife haben zum Ziel, die Prämien im Rentenalter unter gleichzeitiger Ausnutzung steuerlicher Vorteile zu verringern. Arbeitnehmer profitieren besonders von diesem Tarif, da der Arbeitgeber den Sparbeitrag zu fünfzig Prozent mitfinanziert.