Treuhänder
Ein Treuhänder stellt eine Person dar, die mit Wahrnehmung von Vermögensrechten eines Dritten beauftragt ist. Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass alle Versicherungsgesellschaften zur Überwachung des Sicherungsvermögens einen Treuhänder bestellen müssen. Das gilt auch für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen. Der Treuhänder übernimmt die Bestätigung der Bilanz und prüft, ob das Sicherungsvermögen vorschriftsgemäß angelegt ist.
Der Aufsichtsrat einer Versicherungsgesellschaft kann die Bestellung eines anderen Treuhänders anordnen oder selbst bestellen. Dieser muss in jedem Fall zustimmen, wenn in irgendeiner Form über Sicherungsvermögen verfügt werden soll. Das gilt in gleicher Weise für vom Unternehmen angestrebte Beitragsänderungen. Für dieses Geschäftsfeld kann ein sogenannter Prämientreuhänder beauftragt werden. Änderungen der Versicherungsbedingungen fallen ebenso in die Treuhandtätigkeit und müssen vorab von einem Bedingungsänderungstreuhänder genehmigt werden. Ein Deckungsstocktreuhänder hat die Aufgabe, einen Deckungsstock für die private Krankenversicherung zu überwachen.
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Telefonkosten im Krankenhaus
(vorheriger Begriff)
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Überführung bei Tod
(nächster Begriff)