Arbeitgeberzuschuss PKV
Auch privat Versicherte haben wie gesetzlich Versicherte im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Allerdings gibt es in der Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung Unterschiede. So wird der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nicht wie bei gesetzlich Versicherten anhand der Einkommenshöhe ermittelt, sondern nach dem jeweiligen PKV-Beitrag. Dies hat zur Folge, dass Versicherte mit gleichem Einkommen unterschiedliche Arbeitgeberzuschüsse zur PKV erhalten können.
Zudem haben auch privat Versicherte einen Anspruch darauf, dass die Kinder und Ehepartner, die nicht selbst arbeiten, bis zur maximal zahlbaren Höhe im Beitragszuschuss mit berücksichtigt werden. Die maximale Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung, welche in jedem Jahr neu festgelegt wird. So erhalten privat Versicherte maximal die Hälfte des einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung abzüglich 0,9 Prozentpunkten für den Beitrag zur PKV vom Arbeitgeber erstattet.
Je nach Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze wird auch der Beitragszuschuss des Arbeitgebers für die PKV angepasst.
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Arbeitgeberwechsel PKV
(vorheriger Begriff)
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Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
(nächster Begriff)