Stationäre Ergänzungsversicherung
Die stationäre Ergänzungsversicherung kann von allen gesetzlich Versicherten als freiwillige private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese wird von einigen Versicherungen zu unterschiedlichen Tarifen angeboten. Mit einer solchen privaten Ergänzungsversicherung können gesetzlich Versicherte private Leistungen bei einem medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen. Somit können gesetzlich Versicherte durch eine stationäre Ergänzungsversicherung im Krankenhaus viele Leistungen nutzen, welche sonst eigentlich den privat versicherten Patienten vorbehalten sind.
Zu den möglichen Leistungen einer stationären Ergänzungsversicherung können zum Beispiel die Unterkunft und die gesonderte Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. auf der Privatstation, die Chefarztbehandlung, die freie Krankenhauswahl mit Kostenübernahme für die Transportkosten oder die Spezialistenkonsultation zählen. Durch die Möglichkeit der Spezialistenkonsultation im Krankenhaus können die Versicherten somit den Rat von Fachärzten und Spezialisten in Anspruch nehmen.
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Standardtarif
(vorheriger Begriff)
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Steuern und private Krankenversicherung
(nächster Begriff)