Selbstbeteiligung PKV
Die Selbstbeteiligung in der PKV reduziert spürbar die monatlichen Beiträge. Wer es sich leisten kann, vereinbart einen hohen Selbstbehalt von mehreren Tausend Euro im Jahr. Aufwendungen für ärztliche Behandlungen sind bis zum Erreichen der vereinbarten Höchstsumme vom Versicherten selbst zu tragen.
Die Selbstbeteiligung in der PKV wird von einigen Anbietern als eine Option zur Gestaltung eines Versicherungsumfanges eingesetzt. Versicherte beteiligen sich in einem gewissen Rahmen an den Krankheitskosten und können auf diese Weise von ihrem Versicherer mit Vergünstigen hinsichtlich der Beitragsgestaltung oder zusätzlicher Leistungen rechnen. Für Versicherte sind spürbare Beitragsunterschiede meist der Grund für die Wahl der Tarife mit Selbstbeteiligung (PKV).
Wer als Versicherter sehr gesundheitsbewusst lebt und nur in Notfällen einen Arzt aufsucht, kann einen entsprechend höheren Selbstbehalt vereinbaren. Die Selbstbeteiligung (PKV) reicht von unter hundert Euro bis über 5.000 Euro im Jahr. Ein Selbstbehalt kann auch nur für einzelne Versicherungsleistungen gewählt werden. In jedem Fall muss der Versicherte die Behandlungskosten bis in Höhe eines gewählten Selbstbehaltes tragen. Erst danach kann er weitere Aufwendungen vom Versicherer erstattet bekommen.
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Sehhilfen PKV
(vorheriger Begriff)
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Selbständige Krankenversicherung
(nächster Begriff)