Anwartschaftsversicherung
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, einen Krankenversicherungsschutz nicht vollständig zu kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt dann neu zu beantragen. Kündigung und Neuabschluss bedeuten in der Regel Nachteile. Um diese zu verhindern, gibt es die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung. Die sieht ein Ruhen des Versicherungsverhältnisses vor. Der Versicherer erklärt sich bereit, nach einer Zeit des Ruhens der Rechte und Pflichten wieder in den Versicherungsschutz zu den alten Bedingungen einzutreten. Für dieses Zugeständnis schließt der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung ab.
Der Beitrag ist jedoch sehr reduziert, da er lediglich die Verwaltungskosten deckt und für den weiteren Aufbau der Alterungsrückstellungen sorgt. Die Beitragszahlung ermöglicht, dass nach der Anwartschaftszeit die Krankenversicherung den Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter festlegt. Die Anwartschaftsversicherung sichert eine Wiederaufnahme oder den eigentlichen Beginn eines Krankenversicherungsschutzes auch dann zu, wenn es zu einer Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes gekommen ist.
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Anwartschaftsdeckungsverfahren
(vorheriger Begriff)
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Anzeige Versicherungsfall
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