Standardtarif

Der Standardtarif sicherte privat Versicherten die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er war eine preiswerte Alternative, wenn der bisherige Krankenversicherungsschutz nicht mehr bezahlt werden konnte, und zugleich der Weg in die gesetzliche Krankenkasse verschlossen war.

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Der Standardtarif war von 1994 bis zum Ende des Jahres 2008 ein brancheneinheitlicher Tarif, den alle privaten Krankenversicherungen (PKV) in ihrem Leistungsangebot führen mussten. Dieser Tarif hatte bis zu seiner Ablösung durch den Basistarif eine soziale Schutzfunktion zu erfüllen. Der Umfang an Leistungsumfang richtete sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der Standardtarif wurde geschaffen, um älteren privat Versicherten einen preiswerten Tarif anzubieten, wenn diese aus finanziellen Gründen ihre Beiträge nicht mehr aufbringen konnten.

Zudem war dieser Tarif an bestimmte Voraussetzungen gebunden und ausschließlich für Personen ab einem Alter von 55 Jahren gedacht: Dazu musste das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und der Betroffene in der PKV wenigstens zehn Jahre versichert gewesen sein. Ein Wechsel in den Standardtarif war stets nur im gleichen Versicherungsunternehmen möglich. Eine Beitragshöhe wurde altersabhängig und aufgrund einer Vorversicherungszeit festgelegt. Einkommensunabhängig konnte ab einem Alter von 65 Jahren gewechselt werden.