Krankenversicherung für Selbständige
Krankenversicherung Selbständige in GKV oder PKV?
Die richtige Krankenkasse für Selbständige
Eine Krankenversicherung sichert die berufliche Existenz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch für Selbständige die Versicherungspflicht eingeführt. Jeder Unternehmer muss seit Januar 2009 den Nachweis eines ausreichenden Gesundheitsschutzes erbringen. Im Gegenzug können die Beiträge für die Basiskrankenversorgung steuerlich geltend gemacht werden.
Selbständige können ihren Krankenschutz frei wählen, d.h. sie können sich entweder bei gesetzlichen Krankenkassen versichern oder für die private Krankenversicherung entscheiden. Die Versicherungspflichtgrenze für den PKV-Wechsel gilt nicht, wohl aber die Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung der Beiträge in der GKV.
Private Krankenversicherung für Selbständige
Selbständige können jederzeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) vollziehen. Dabei werden die Versicherungszeiten in der GKV auf die Wartezeiten in der PKV angerechnet.
Selbständige erhalten keinen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber. Daher bieten viele private Krankenversicherer spezielle Tarife für Selbständige an, bei denen man sich preisgünstig versichern kann. In späteren Jahren kann der Versicherungsschutz mit höherwertigen Leistungen aufgestockt werden.
Worauf man bei der Wahl der PKV achten sollte:
- Versichern Sie mindetens ambulante, stationäre und Zahnleistungen. Auch das Krankentagegeld sollte nicht fehlen.
- Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann die monatliche Prämie (deutlich) reduziert werden.
- Luxusleistungen kosten Geld. Überprüfen Sie, ob es einen günstigen Einsteigertarif gibt, der ohen Gesundheitsprüfung später aufgestockt werden kann.
- Ein Tarif für Krankenhaustagegeld ist meist überflüssig. Wichtig ist dagegen ein ausreichender Schutz gegen Einkommensausfall, das Krankentagegeld.
- Achten Sie auf einen Krankenversicherer, der solide wirtschaftet und realistische Prämien kalkuliert.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige
Für Selbständige besteht die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind: Selbständige müssen in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden
- mindestens 24 Monate oder
- unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate
in der GKV versichert gewesen sein. Dabei werden die Zeiten der beitragsfreien Versicherung im Rahmen der Familienversicherung angerechnet. Bis zu drei Monate nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der GKV kann bei den Krankenkassen die freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden. Danach bleibt nur noch der Wechsel in die private Krankenversicherung.
Der Beitrag für Selbständige in der GKV orientiert sich dabei an der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Bei hauptberuflich Selbständigen werden nach dem Sozialgesetzbuch daher für 2011 mindestens 1.916,25 EUR als fiktives Einkommen herangezogen. Je nach Satzung können die Krankenkassen auch geringere Beiträge verlangen. Der Mindestbeitrag in der GKV orientiert sich an der sogenannten Bezugsgröße. Somit werden als Mindesteinkommen für Selbständige 1.277,50 EUR veranschlagt.
Der Maximalbeitrag wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Ein Wechsel der Krankenkasse kann zum Ablauf des übernächsten Monats vorgenommen werden, sofern die vorherige Mitgliedschaft mindestens 18 Monate (= Bindungsfrist) bestanden hat. Die Bindungsfrist gilt jedoch nicht, wenn ein Wechsel in dir private Krankenversicherung vorgenommen wird.
Beitrag zur Krankenversicherung für Selbständige
Bei privaten Krankenversicherungen sind bei der Beitragsermittlung das Alter bei Abschluss, der Gesundheitszustand, die Tarifleistungen und das Geschlecht maßgebend. Das Einkommen hat keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Somit verringern geringere Einkünfte die monatliche Belastung nicht. Nachfolgend werden beispielhafte Monatsbeiträge für die PKV genannt:
- Mann, 30 Jahre, Grundschutz: ab 130 EUR,
- Mann, 40 Jahre, Grundschutz: ab 178 EUR,
- Frau, 30 Jahre, Grundschutz: ab 213 EUR,
- Frau, 40 Jahre, Grundschutz: ab 262 EUR.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen zahlen Selbständige entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dafür werden die monatlichen Umsätze herangezogen. Bei Gründern oder Unternehmern mit geringen Einkünften wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro angesetzt. Wer allerdings ein noch geringeres Einkommen nachweisen kann, muss nur darauf Beiträge entrichten. Mindestens erheben die Krankenkassen jedoch den Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 1.277,50 Euro. Damit ergeben sich in der folgende GKV- Beiträge - unabhängig vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand:
- Umsatz: 3.000 EUR - Beitrag: 465 EUR,
- Umsatz: 2.500 EUR - Beitrag: 387,50 EUR,
- Umsatz: 1.916,25 EUR - Beitrag: 297,09 EUR,
- Umsatz: 1.277,50 EUR - Beitrag: 198,01 EUR.
Dazu kommt noch die Beitragsbelastung der Pflegeversicherung. Maximal müssen Selbständige eine Belastung bei einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrezne zahlen.
Neuer Basistarif als Alternative?
Selbständige haben seit dem 01. Januar 2009 eine alternative Versicherungsmöglichkeit in der Krankenversicherung. Bei Entstehen des freiwilligen Status in der Krankenversicherung kann man sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht im Basistarif der PKV versichern.
Dabei entsprechen die Leistungen des Basistarifs denen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Derzeit liegt dieser Höchstbeitrag bei rund 570 EUR im Monat. Allerdings gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern wie in der GKV.
Zudem müssen Interessenten keine Risikoprüfung durchlaufen, dürfen von der privaten Versicherung nicht abgelehnt oder mit Zuschlägen oder Ausschlüssen belegt werden. Trotzdem bietet die private Krankenversicherung meist preisgünstigere und gleichzeitig leistungsstärkere Tarife an.
Weitere Informationen
- Polizisten(vorheriger Artikel)
- Steuerberater(nächster Artikel)
In der Krankenversicherung haben Selbständige die Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Mit unserem Ratgeber erfahren Unternehmen, worauf man beim Abschluss achten muss und welche Beiträge Sie in der GKV oder PKV zahlen müssen.