Zweitwohnungsteuer
Steuern für die Zweitwohnung
Thema Zweitwohnungsteuer: Die Fakten
Die Zweitwohnungsteuer ist eine Kommunalsteuer, die von Gemeinden für Zweitwohnsitze erhoben werden kann. Die kommunale Zweitwohnungssteuer ist auch als Nebenwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe und Zweitwohnsitzsteuer bekannt. Die erste Zweitwohnungsabgabe wurde bereits im Jahr 1972 in Überlingen eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kommunalsteuer 1983 als zulässige Aufwandsteuer bestätigt. Die auch als „Überlinger Modell“ bekannte Zweitwohnungsteuer wurde zuvor mehrfach auf ihre Zulässigkeit geprüft. In Bayern war die Steuer noch bis ins Jahr 2004 nicht zulässig.
In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Kommunen dazu entschlossen, die Zweitwohnsitzsteuer für Nebenwohnsitze zu erheben. Speziell Universitätsstädte wie Heidelberg und Stadtstaaten wie Berlin haben die Kommunalsteuer seither eingeführt. Weitere Städte planen die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe in den kommenden Jahren.
Das Steueraufkommen der Nebenwohnungssteuer ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Zwischen 1996 und 2006 hat sich das Steueraufkommen der Zweitwohnungsteuer sogar verdoppelt. Die Kommunalsteuer spült den Gemeinden attraktive Zusatzeinnahmen in die Kassen, wobei die Kommunen zudem vom Finanzausgleich profitieren. Die Gemeinden führen als Argument für die Erhebung der Steuer oft ihre Mehraufwendungen für kommunale Einrichtungen an, die durch eine Nebenwohnung ohne Besteuerung nicht gedeckt werden. Kritiker der Kommunalsteuer sehen hingegen besonders Pendler benachteiligt, die sich ihre Zweitwohnung nicht als Luxusobjekt unterhalten, sondern sich die Wohnräume berufsbedingt leisten müssen.
Die Berechnung der Zweitwohnungsteuer
Der Zweitwohnungssteuersatz liegt in den meisten Gemeinden, die eine solche Kommunalsteuer erheben, bei zehn Prozent. Einige Städte kassieren auch nur fünf Prozent ab während andere Kommunen eine Steuerstaffelung betreiben oder bis zu 16 Prozent für eine Nebenwohnung verlangen. Die Zweitwohnungsteuer wird immer auf Basis der Jahreskaltmiete berechnet. Hier erheben die Kommunen also zehn Prozent der jährlich anfallenden Kaltmiete als Zweitwohnungsabgabe. Bei einer pauschalen Besteuerung fallen hier durchaus auch vierstellige Beträge für Zweitwohnsitze an.
Die Zweitwohnungsteuer wird für einen beim Einwohnermeldeamt geführten Zweitwohnsitz erhoben. Der Grund für die Anmietung der Wohnung spielt dabei keine Rolle. Die Steuer wird auch erhoben, wenn die Zweitwohnung berufsbedingt angemietet wird und wird auch für Ferienwohnungen fällig. Verheiratete Pendler können sich unter bestimmten Bedingungen von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen. Die Nebenwohnungssteuer wird auch nicht erhoben, wenn sich minderjährige Azubis eine Wohnung anmieten. In einigen Städten wird die Kommunalsteuer auch Studenten erlassen, die kein eigenes Einkommen haben. Die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer ergeht mit dem Zweitwohnungssteuerbescheid. Die Steuer wird jährlich in einer Summe fällig.
Besonders Universitätsstädte erhoffen sich von der Steuer auf Zweitwohnsitze eine Ummeldungswelle des Hauptsitzes in die eigene Stadt. Viele Studenten unterhalten ihren Hauptwohnsitz noch daheim bei ihren Eltern. Die Hauptwohnung muss immer dort gemeldet werden, wo sich der Steuerpflichtige überwiegend aufhält.
Zweitwohnungsteuer sparen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eheleute nicht zusätzlich mit der Zweitwohnungsteuer belastet werden dürfen. Dies gilt für verheiratete Paare, die zusammen leben und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Paare, auf die dies zutrifft, können Einspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid erheben. Auch Studenten können sich die Zweitwohnungsteuer sparen, wenn sie angeben, den Haupt- und Nebenwohnsitz in der Vergangenheit irrtümlicherweise vertauscht zu haben. Das trifft auf Studenten zu, die sich überwiegend an ihrem Studienort aufgehalten haben. Hierfür muss der Steuerbescheid allerdings noch änderbar sein und man muss glaubhaft machen, die Wohnsitze irrtümlich und nicht absichtlich vertauscht zu haben. Die Zweitwohnsitzsteuer für vermietete Ferienwohnungen kann oft von der Steuer abgesetzt werden.
Die Zweitwohnungsteuer steht oft in der Kritik. Besonders Singles, die aus beruflichen Gründen pendeln und eine Nebenwohnung unterhalten, werden zusätzlich belastet. Auch für Studenten ergibt sich eine zusätzliche Belastung, wenn sie zwei Wohnsitze unterhalten. Viele Studenten melden daher ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern ab und am Studienort an, um sich die Steuer zu sparen. Über die Nebenwohnsitzsteuer ärgern sich auch Besitzer von Ferienwohnungen, die in eine teure Ferienwohnung oder ein Haus investiert haben und an diesem Ort dann auch noch zusätzlich Steuern für ihr Urlaubsdomizil entrichten müssen.
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