Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Rechner für günstige Tarife für Zahnersatz und Prophylaxe
Warum ist die private Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Der Nutzen einer privaten Zahnzusatzversicherung ist offensichtlich. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen längst nicht mehr jede Behandlung. Höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen verschlechtern die Leistungen der GKV auch im Bereich der Zahnbehandlung. Mit einer Zahnzusatzversicherung haben auch Kassenversicherte die Möglichkeit, beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt zu werden. Doch nicht jede Zusatzpolice ist dabei sinnvoll. Grundsätzlich gilt, dass eine Zusatzabsicherung immer dann zu empfehlen ist, wenn einem eine hohe medizinische Versorgung wichtig ist oder die Zuzahlung eine hohe finanzielle Belastung darstellt.
Hallesche Dent-Tarife im Vergleich
Hallesche GIGA.Dent | Hallesche MEGA.Dent | Hallesche SMART.Dent | |
Zahnersatz mit Regelversorgung | 100% (inkl. GKV) | 100% (inkl. GKV) | 100% (inkl. GKV) |
Zahnersatz mit Privatleistungen (inkl. Implantate) | 90-100% (inkl. GKV)* | 80-90% (inkl. GKV)* | 90% (inkl. GKV) |
Inlay | 90-100% (inkl. GKV)* | 80-90% (inkl. GKV)* | 90 % (inkl. GKV) |
Füllungen | 100% (inkl. GKV) | 100% (inkl. GKV) | 100% (inkl. GKV) |
Wurzelbehandlungen | 100% (inkl. GKV) | 100% (inkl. GKV) | 100% (inkl. GKV) |
Parodontosebehandlung | 100 % (inkl. GKV), wenn GKV leistet | 100 % (inkl. GKV), wenn GKV leistet | 100 % (inkl. GKV), wenn GKV leistet |
Prophylaxe | 2 x 80 € im KJ | 2 x 80 € im KJ | 2 x 80 € im KJ |
Kieferorthopädie (KfO) Kinder | KIG 1-5: 100% bis 1.000€, auch ohne GKV-Vorleistung | KIG 1-5: 100% bis 1.000€, auch ohne GKV-Vorleistung | KIG 1-5: 90% bis 3.000€, ohne GKV-Vorleistung: KIG 3-5: 50% bis 3.000€ |
KfO bei Unfall | 100% | 100% | 100% |
Narkose/Akupunktur bei Zahnersatz | 90-100%* | 80-90%* | - |
Narkose/Akupunktur bei Zahnbehandlung | 100%; Analgo-, Lachgassedierung und Akupunktur bis 250€/Jahr | 100%; Analgo-, Lachgassedierung und Akupunktur bis 250€/Jahr | - |
Zahnstaffel | Für Zahnersatz ZE: 1.000€ im 1. KJ, 2.000€ im 1.–2. KJ, 3.000€ im 1.–3. KJ, 4.000€ im 1.–4. KJ, 5.000€ im 1.–5. KJ, danach unbegrenzt; Für Zahnbehandlung (ZB) und KfO ges.: 500€ im 1. KJ, 1.000€ im 1.–2. KJ, 1.500€ im 1.–3. KJ, 2.000€ im 1.–4. KJ, 2.500€ im 1.–5. KJ, danach unbegrenzt entfällt bei Unfall; gilt nicht für Prophylaxe (PRO) | Für Zahnersatz ZE: 1.000€ im 1. KJ, 2.000€ im 1.–2. KJ, 3.000€ im 1.–3. KJ, 4.000€ im 1.–4. KJ, 5.000€ im 1.–5. KJ, danach unbegrenzt; Für Zahnbehandlung (ZB) und KfO ges.: 500€ im 1. KJ, 1.000€ im 1.–2. KJ, 1.500€ im 1.–3. KJ, 2.000€ im 1.–4. KJ, 2.500€ im 1.–5. KJ, danach unbegrenzt entfällt bei Unfall; gilt nicht für Prophylaxe (PRO) | - |
Mitversicherung fehlende Zähne | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne ohne Beitragszuschlag mit reduzierter Zahnstaffel | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne ohne Beitragszuschlag mit reduzierter Zahnstaffel | - |
Wartezeiten | keine | keine | keine |
Beiträge EA 25 EA 30 EA 35 EA 40 EA 45 EA 50 EA 55 | 23,90€ 23,90€ 29,90€ 29,90€ 39,90€ 39,90€ 46,90€ | 18,90€ 18,90€ 22,90€ 22,90€ 29,90€ 29,90€ 34,90€ | 10,90€ 10,90€ 11,50€ 11,50€ 11,50€ 11,50€ 11,50€ |
*Nach 5 Jahren Vorsorge (GKV-Bonusheft) erhöht sich der %-Satz
Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnbehandlung und -ersatz?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen schon lange nicht mehr die vollen Kosten der Zahnbehandlung.
Übernahme bei Zahnersatz
Für Zahnersatz zahlt die GKV einen Festzuschuss, abhängig vom Befund, aber unabhängig von der gewählten Behandlung. Der Festzuschuss für Zahnersatz wurde 2005 eingeführt, er wird jährlich angepasst. Es gibt einen Katalog mit Befunden und den dazugehörigen Festzuschüssen.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei ca. 50 Prozent der Kosten einer einfachen Regelversorgung, dazu gehören bspw. keine Inlays. Der Restbetrag muss vom Versicherten getragen werden. Der Versicherte kann grundsätzlich frei über die Art der Behandlung entscheiden, die Höhe des Festzuschusses ändert sich dadurch nicht. Wer sich für eine teure Lösung entscheidet, zahlt dies aus eigener Tasche.
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und ein lückenloses Bonusheft darüber führt, erhält einen höheren Festzuschuss. Das macht bei 5 Jahren 20 Prozent aus, bei 10 Jahren sind es 30 Prozent.
Es gibt eine Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen (bis zu 1.106 Euro brutto) oder Versicherte die Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Sie erhalten den doppelten Festzuschuss oder aber mindestens die Kosten für die Regelversorgung erstattet. Vor der Behandlung muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen.
Übernahmen bei Behandlungen
Die Kosten für Behandlungen wie Karies, Wurzelbehandlung, das Ziehen von Zähnen oder notwendige Füllungen bei Karies übernimmt die GKV. Parodontosebehandlungen sowie Zahnsteinentfernung wird einmal jährlich übernommen.
Bei Füllungen werden jedoch nur die Kosten für das jeweils günstigste Material übernommen. Kieferorthopädie wird in der Regel nur bis zum Alter von 18 Jahren von der GKV übernommen.
Profesionelle Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungsumfang der GKV - allerdings beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen an den Kosten.
Zahnbehandlung im Ausland
Wenn sich ein GKV-Versicherter für eine Zahnbehandlung im EU-Ausland entscheidet, Erstattet die GKV die Kosten für solche Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind in der Höhe, in der sie die Kosten für eine Behandlung im Inland tragen würde.
Welche Tarife werden angeboten?
Es gibt eine große Auswahl an privaten Zahnzusatversicherungstarifen. Ein solcher Tarif wird zusätzlich zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Aufgrund des modularen Tarifaufbaus haben Sie es in der Hand, welchen Leistungsbereich Sie absichern möchten.
Zahnzusatzversicherung - Darauf sollten Sie achten
Welche Leistungen bieten Zahnzusatztarife?
Die Leistungen bei der Zahnzusatzversicherung sind höchst unterschiedlich. So erstattet nicht jeder Versicherer die Kosten für Inlays. Gleiches gilt für die Erstattungssätze. Manche Versicherer zahlen 100 Prozent des Festzuschusses der gesetzlichen Kassen, andere Tarife sehen eine 50 Prozent-Erstattung des Gesamtrechnungsbetrages vor.
Folgende Leistungen können leistungsstarke Zahnzusatztarife erbringen:
- Zahn-Prophylaxe,
- Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen),
- Inlays,
- Kieferorthopädie.
Die Tarife zur Zahnversicherung sind jedoch für Laien teilweise undurchsichtig und kompliziert. Da ist es wichtig, die Leistungen der einzelnen Versicherer zu vergleichen.
Was ist bei der Zahnzusatzversicherung zu beachten?
Bei der Zahnzusatzversicherung sollten Sie folgendes beachten: Bei aufwendigen und kostenintensiven Behandlungen (z.B. Zahnersatz oder Inlays) ist es ratsam, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt einzuholen. Diesen legen Sie Ihrer Versicherung zur Prüfung vor.
Erst nach Kostenzusage durch den Versicherer sollten Sie mit der Behandlung beginnen. Wenn die Krankenversicherung an der Kostenaufstellung des Zahnarztes etwas zu beanstanden hat, werden Sie darüber informiert, so dass der Behandlungsplan entsprechend angepasst werden kann.
Wenn Sie keinen Heil- und Kostenplan im Vorfeld der Behandlung einreichen, kann Ihnen die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar verweigern.
Grundsätzlich sind die Erstattungsbeträge für Zahnbehandlung und Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Der Versicherer will vermeiden, dass sich jemand gegen einen günstigen Beitrag versichert und gleich hohe Leistungen in Anspruch nimmt. Dies dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Summenbegrenzung.
Zudem gelten die besonderen Wartezeiten für Zahnleistungen und Kieferorthopädie. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung beträgt die besondere Wartezeit acht Monate. Der Versicherer kann in seinen Tarifbestimmungen jedoch kürzere Wartezeiten festlegen. Meist entfallen die Wartezeiten, wenn zu Versicherungsbeginn ein aktuelles zahnärztliches Attest vorgelegt wird.
Gibt es Tarife ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung?
Um eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Dazu müssen Sie im Antrag Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Der Versicherer möchte damit ausschließen, dass sich jemand mit Vorerkrankungen versichert und gleich bei Vertragsbeginn Leistungen beansprucht.
Aus diesem Grund gibt es keine Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Falls doch ein Anbieter auf die Gesundheitsfragen verzichtet, sollte man dem Tarif skeptisch gegenüberstehen. Denn durch die fehlende Risikoselektion sind Beitragssteigerungen vorprogrammiert.
Die Wartezeit soll die Versichertengemeinschaft ebenfalls schützen. Die PKV erbringt erst dann Leistungen, wenn die allgemeine (drei Monate) und die besondere Wartezeit (acht Monate) erfüllt ist. Heißt nicht anderes, als dass Sie Beiträge entrichten, aber den Tarif noch nicht in Anspruch nehmen können. Übrigens: Bei Zahnzusatzversicherungen kann die Wartezeit ganz entfallen, wenn Sie ein positives zahnärztliches Attest bei Antragstellung vorlegen.
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