Zahnzusatzversicherung im Vergleich

Rechner für günstige Tarife für Zahnersatz und Prophylaxe

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt für Zahnbehandlung und Zahnersatz nur einen Teil der Kosten. Die Eigenanteile für die Versicherten steigen seit Jahren an. Im Schnitt müssen GKV-Versicherte für Zahnersatz 854,16 Euro (Barmer Zahnreport 2016) aus der eigenen Tasche zahlen. Wer sein strahlendes Lächeln erhalten und den Geldbeutel schonen möchte, kann die Zuzahlungen durch eine private Zahnzusatzversicherung abfedern. 

Warum ist die private Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Der Nutzen einer privaten Zahnzusatzversicherung ist offensichtlich. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen längst nicht mehr jede Behandlung. Höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen verschlechtern die Leistungen der GKV auch im Bereich der Zahnbehandlung. Mit einer Zahnzusatzversicherung haben auch Kassenversicherte die Möglichkeit, beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt zu werden. Doch nicht jede Zusatzpolice ist dabei sinnvoll. Grundsätzlich gilt, dass eine Zusatzabsicherung immer dann zu empfehlen ist, wenn einem eine hohe medizinische Versorgung wichtig ist oder die Zuzahlung eine hohe finanzielle Belastung darstellt. 

Hallesche Dent-Tarife im Vergleich

Hallesche
GIGA.Dent
Hallesche
MEGA.Dent
Hallesche
SMART.Dent
Zahnersatz mit Regelversorgung 100% (inkl. GKV) 100% (inkl. GKV) 100% (inkl. GKV)
Zahnersatz mit Privatleistungen (inkl. Implantate) 90-100% (inkl. GKV)* 80-90% (inkl. GKV)* 90% (inkl. GKV)
Inlay 90-100% (inkl. GKV)* 80-90% (inkl. GKV)* 90 % (inkl. GKV)
Füllungen 100% (inkl. GKV) 100% (inkl. GKV) 100% (inkl. GKV)
Wurzelbehandlungen 100% (inkl. GKV) 100% (inkl. GKV) 100% (inkl. GKV)
Parodontosebehandlung 100 % (inkl. GKV), wenn GKV leistet 100 % (inkl. GKV), wenn GKV leistet 100 % (inkl. GKV), wenn GKV leistet
Prophylaxe 2 x 80 € im KJ 2 x 80 € im KJ 2 x 80 € im KJ
Kieferorthopädie (KfO) Kinder KIG 1-5: 100% bis 1.000€, auch ohne GKV-Vorleistung KIG 1-5: 100% bis 1.000€, auch ohne GKV-Vorleistung KIG 1-5: 90% bis 3.000€, ohne GKV-Vorleistung: KIG 3-5: 50% bis 3.000€
KfO bei Unfall 100% 100% 100%
Narkose/Akupunktur bei Zahnersatz 90-100%* 80-90%* -
Narkose/Akupunktur bei Zahnbehandlung 100%; Analgo-, Lachgassedierung und Akupunktur bis 250€/Jahr 100%; Analgo-, Lachgassedierung und Akupunktur bis 250€/Jahr -
Zahnstaffel Für Zahnersatz ZE:
1.000€ im 1. KJ,
2.000€ im 1.–2. KJ,
3.000€ im 1.–3. KJ,
4.000€ im 1.–4. KJ,
5.000€ im 1.–5. KJ,
danach unbegrenzt;

Für Zahnbehandlung (ZB) und KfO ges.:
500€ im 1. KJ,
1.000€ im 1.–2. KJ,
1.500€ im 1.–3. KJ, 2.000€ im 1.–4. KJ, 2.500€ im 1.–5. KJ,
danach unbegrenzt

entfällt bei Unfall;
gilt nicht für Prophylaxe (PRO)
Für Zahnersatz ZE:
1.000€ im 1. KJ,
2.000€ im 1.–2. KJ,
3.000€ im 1.–3. KJ,
4.000€ im 1.–4. KJ,
5.000€ im 1.–5. KJ,
danach unbegrenzt;

Für Zahnbehandlung (ZB) und KfO ges.:
500€ im 1. KJ,
1.000€ im 1.–2. KJ,
1.500€ im 1.–3. KJ, 2.000€ im 1.–4. KJ, 2.500€ im 1.–5. KJ,
danach unbegrenzt

entfällt bei Unfall;
gilt nicht für Prophylaxe (PRO)
-
Mitversicherung fehlende Zähne Ja, bis zu 3 fehlende Zähne ohne Beitragszuschlag mit reduzierter Zahnstaffel Ja, bis zu 3 fehlende Zähne ohne Beitragszuschlag mit reduzierter Zahnstaffel -
Wartezeiten keine keine keine
Beiträge
EA 25
EA 30
EA 35
EA 40
EA 45
EA 50
EA 55

23,90€
23,90€
29,90€
29,90€
39,90€
39,90€
46,90€

18,90€
18,90€
22,90€
22,90€
29,90€
29,90€
34,90€

10,90€
10,90€
11,50€
11,50€
11,50€
11,50€
11,50€


*Nach 5 Jahren Vorsorge (GKV-Bonusheft) erhöht sich der %-Satz

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnbehandlung und -ersatz?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen schon lange nicht mehr die vollen Kosten der Zahnbehandlung.

Übernahme bei Zahnersatz

Für Zahnersatz zahlt die GKV einen Festzuschuss, abhängig vom Befund, aber unabhängig von der gewählten Behandlung. Der Festzuschuss für Zahnersatz wurde 2005 eingeführt, er wird jährlich angepasst. Es gibt einen Katalog mit Befunden und den dazugehörigen Festzuschüssen.

Die Höhe des Zuschusses liegt bei ca. 50 Prozent der Kosten einer einfachen Regelversorgung, dazu gehören bspw. keine Inlays. Der Restbetrag muss vom Versicherten getragen werden. Der Versicherte kann grundsätzlich frei über die Art der Behandlung entscheiden, die Höhe des Festzuschusses ändert sich dadurch nicht. Wer sich für eine teure Lösung entscheidet, zahlt dies aus eigener Tasche

Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und ein lückenloses Bonusheft darüber führt, erhält einen höheren Festzuschuss. Das macht bei 5 Jahren 20 Prozent aus, bei 10 Jahren sind es 30 Prozent.

Es gibt eine Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen (bis zu 1.106 Euro brutto) oder Versicherte die Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Sie erhalten den doppelten Festzuschuss oder aber mindestens die Kosten für die Regelversorgung erstattet. Vor der Behandlung muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen.

Übernahmen bei Behandlungen

Die Kosten für Behand­lungen wie Karies, Wurzelbehandlung, das Ziehen von Zähnen oder notwendige Füllungen bei Karies übernimmt die GKV. Parodontosebe­hand­lungen sowie Zahnsteinentfernung wird einmal jährlich übernommen.

Bei Füllungen werden jedoch nur die Kosten für das jeweils günstigste Material übernommen. Kieferorthopädie wird in der Regel nur bis zum Alter von 18 Jahren von der GKV übernommen.

Profesionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungsumfang der GKV - allerdings beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen an den Kosten.

Zahnbehandlung im Ausland

Wenn sich ein GKV-Versicherter für eine Zahnbehandlung im EU-Ausland entscheidet, Erstattet die GKV die Kosten für solche Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind in der Höhe, in der sie die Kosten für eine Behandlung im Inland tragen würde.

Welche Tarife werden angeboten?

Es gibt eine große Auswahl an privaten Zahnzusatversicherungstarifen. Ein solcher Tarif wird zusätzlich zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Aufgrund des modularen Tarifaufbaus haben Sie es in der Hand, welchen Leistungsbereich Sie absichern möchten.

Zahnzusatzversicherung - Darauf sollten Sie achten

Seit Jahren sinken die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Gesetzliche Kassen bieten für Brücken, Kronen und Implantate lediglich einen Festzuschuss. Bei aufwendigem Zahnersatz erstattet die Krankenkasse lediglich knapp 400 Euro, obwohl die tatsächlichen Kosten bei rund 3.000 Euro liegen. Kein Wunder, dass sich die Zahnzusatzversicherung bei den Kassenpatienten großer Beliebtheit erfreut. Doch bei den Leistungen gibt es enorme Unterschiede. 

Finanztest zeigt, worauf Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten sollten. Beachten Sie folgende Tipps:

  • Testsieger wählen: Nur leistungsstarke Tarife erstatten hochwertige Materialien wie Inlays und Implantate. Zu den guten Tarifen zählen der Tarif Dent Premium-U der AXA, der GIGA.dent der Hallesche und EZ+EZT+EZP der HanseMerkur.
  • Tarife mit Regelversorgung: Bestimmte Tarife erstatten lediglich den Eigenanteil an der Regelversorgung der gesetzlichen Kassen. Dafür ist eigentlich keine Versicherung notwendig. Nur wenn mehrere Zähne betroffen sind, lohnt ein Abschluss dieser Ergänzungsversicherung.
  • Tarifwechsel bei Beitragserhöhungen: Ärgerlich sind Beitragserhöhungen für Zahnpolicen. In diesem Fall könnte ein Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer sinnvoll sein. Bietet der alternative Tarif identische Leistungen, gibt es weder Ausschluss noch Beitragszuschlag und keine Wartezeiten. In jedem Fall ungünstig ist ein Wechsel des Versicherers. 
  • Versicherung wechseln: Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- bzw. Kalenderjahres. Zudem müssen die Mindestlaufzeiten beachtet werden. Eine Kündigung ist dann nicht möglich. Der Anbieterwechsel ist nur sinnvoll, wenn der neue Tarif höhere Leistungen oder einen deutlich geringeren Beitrag bietet. Allerdings fallen erneut die Wartezeiten von acht Monaten für Zahnbehandlungen an. Außerdem gelten in den ersten Vertragsjahren eingeschränkte Leistungen.

 

 

 

 

 

 

 

Welche Leistungen bieten Zahnzusatztarife?

Die Leistungen bei der Zahnzusatzversicherung sind höchst unterschiedlich. So erstattet nicht jeder Versicherer die Kosten für Inlays. Gleiches gilt für die Erstattungssätze. Manche Versicherer zahlen 100 Prozent des Festzuschusses der gesetzlichen Kassen, andere Tarife sehen eine 50 Prozent-Erstattung des Gesamtrechnungsbetrages vor.

Folgende Leistungen können leistungsstarke Zahnzusatztarife erbringen:

  • Zahn-Prophylaxe,
  • Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen),
  • Inlays,
  • Kieferorthopädie.

Die Tarife zur Zahnversicherung sind jedoch  für Laien teilweise undurchsichtig und kompliziert. Da ist es wichtig, die Leistungen der einzelnen Versicherer zu vergleichen. 

Was ist bei der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Bei der Zahnzusatzversicherung sollten Sie folgendes beachten: Bei aufwendigen und kostenintensiven Behandlungen (z.B. Zahnersatz oder Inlays) ist es ratsam, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt einzuholen. Diesen legen Sie Ihrer Versicherung zur Prüfung vor. 

Erst nach Kostenzusage durch den Versicherer sollten Sie mit der Behandlung beginnen. Wenn die Krankenversicherung an der Kostenaufstellung des Zahnarztes etwas zu beanstanden hat, werden Sie darüber informiert, so dass der Behandlungsplan entsprechend angepasst werden kann. 

Wenn Sie keinen Heil- und Kostenplan im Vorfeld der Behandlung einreichen, kann Ihnen die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar verweigern. 

Grundsätzlich sind die Erstattungsbeträge für Zahnbehandlung und Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Der Versicherer will vermeiden, dass sich jemand gegen einen günstigen Beitrag versichert und gleich hohe Leistungen in Anspruch nimmt. Dies dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Summenbegrenzung

Zudem gelten die besonderen Wartezeiten für Zahnleistungen und Kieferorthopädie. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung beträgt die besondere Wartezeit acht Monate. Der Versicherer kann in seinen Tarifbestimmungen jedoch kürzere Wartezeiten festlegen. Meist entfallen die Wartezeiten, wenn zu Versicherungsbeginn ein aktuelles zahnärztliches Attest vorgelegt wird. 

Gibt es Tarife ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung?

Um eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Dazu müssen Sie im Antrag Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Der Versicherer möchte damit ausschließen, dass sich jemand mit Vorerkrankungen versichert und gleich bei Vertragsbeginn Leistungen beansprucht. 

Aus diesem Grund gibt es keine Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Falls doch ein Anbieter auf die Gesundheitsfragen verzichtet, sollte man dem Tarif skeptisch gegenüberstehen. Denn durch die fehlende Risikoselektion sind Beitragssteigerungen vorprogrammiert.

Die Wartezeit soll die Versichertengemeinschaft ebenfalls schützen. Die PKV erbringt erst dann Leistungen, wenn die allgemeine (drei Monate) und die besondere Wartezeit (acht Monate) erfüllt ist. Heißt nicht anderes, als dass Sie Beiträge entrichten, aber den Tarif noch nicht in Anspruch nehmen können. Übrigens: Bei Zahnzusatzversicherungen kann die Wartezeit ganz entfallen, wenn Sie ein positives zahnärztliches Attest bei Antragstellung vorlegen.