Vorsorgeaufwendungen
Beiträge für Altersvorsorge von der Steuer absetzen
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Vorsorgeaufwendungen zählen zu den Sonderausgaben des Einkommensteuergesetzes. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich um Versicherungsbeiträge, die im Rahmen der privaten Vorsorge geleistet wurden. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen beispielsweise Beiträge zur Riester- und Rürup-Rente sowie Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherungsbeiträge können beschränkt von der Steuer abgesetzt werden.
Die Vorsorgeaufwendungen werden seit 2005 in Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen eingeteilt. Zusätzlich sind allgemeine Sonderausgaben bedingt von der Steuer absetzbar. Zu den allgemeinen Sonderausgaben zählen Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer sowie Kosten für die Berufsausbildung, Kinderbetreuung und Steuerberatung.
Die Finanzämter nehmen bei jedem Steuerpflichtigen bis zum Jahr 2019 eine Günstigerprüfung vor. Dabei wird überprüft, ob die steuerliche Berücksichtigung der Sonderausgaben nach alter oder neuer Regelung (ab 2005) sich für den Steuerpflichtigen individuell günstiger auswirkt. Zur Anwendung kommt immer die günstigere Berechnungsgrundlage.
Wer seine Sonderausgaben nicht gesondert nachweist, profitiert nur von einem niedrigen Pauschalbetrag von 36,- Euro bzw. 72,- Euro bei Zusammenveranlagung.
Vorsorgeaufwendungen in der Übersicht
Die Vorsorgeaufwendungen werden in besondere Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen gezahlte Versicherungsbeiträge zu folgenden Altersvorsorgemodellen: Gesetzliche Rentenversicherung sowie private Beiträge zu Riester-Rente, Basisversorgung der Rürup-Rente, betriebliche Altersversorgung. Bis zum Jahr 2025 werden die steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise erhöht und liegen dann bei 20.000,- Euro für Singles bzw. 40.000,- Euro für Verheiratete.
Neben Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge sind weitere Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Diese Sonderausgaben werden als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ zusammengefasst. Dazu gehören folgende Versicherungsbeiträge: Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, private Haftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung und Risikolebensversicherung unter bestimmten Bedingungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen können bis zu 1.900,- oder 2.800,- Euro von der Steuer abgesetzt werden.
Seit 2010 sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Dies gilt für Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung – allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Basisleistungen ohne Berücksichtigung privater Chefarzt- oder ähnlicher Sonderbehandlungen.
Berechnung von Vorsorgeaufwendungen
Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Altersversorgung sind für Laien meist nur schwer durchschaubar. Bis 2009 galt für Arbeitnehmer eine Vorsorgepauschale, die pauschal für Vorsorgebeiträge berücksichtigt wurde. Höhere Anwendungen, die automatisch auch zu einem höheren Steuerabzug geführt haben, mussten gesondert nachgewiesen werden. Für den Bemessungszeitraum seit 2010 wird die Vorsorgepauschale nur noch als Lohnsteuerabzug berücksichtigt – in die Einkommensteuerberechnung fließt die Pauschale somit nicht mehr ein.
Die Vorsorgeaufwendungen werden - vereinfacht betrachtet - vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Somit ergibt sich eine Einkommensteuer-Ersparnis, da bei einem niedrigeren Einkommen auch geringere Einkommensteuern fällig werden. In der Praxis sind die abziehbaren Höchstbeiträge bei Arbeitnehmern jedoch oft schon mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erschöpft: Weitere Beiträge sind somit nicht mehr abziehbar. Da sie ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst bezahlen, gelten für Selbstständige erweiterte Abzugsmöglichkeiten für Beiträge zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Weitere Informationen
- Abgeltungssteuer bei Immobilien
- Steuersparmodelle
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