Versorgungsausgleich

Thema Vorsorgeausgleich: Splittung von Anwartschaften

Bei einer Scheidung gleicht der Versorgungsausgleich die unterschiedlichen Rentenansprüche der Ehepartner aus. In einigen Fällen kann auf diesen Ausgleich aber auch verzichtet werden.

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Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften

Im Jahr 2009 wurde der Versorgungsausgleich umfassend reformiert. Der Versorgungsausgleich wird seitdem mit dem Versorgungsausgleichsgesetz vom 1. September 2009 geregelt. Mit den neuen Vorschriften wird der Ausgleich heute einfacher durchgeführt. Bei einem Versorgungsausgleich handelt es sich um ein Splitting der erworbenen Anwartschaften für die Altersversorgung zwischen beiden Partner bei einer Ehescheidung. Dieser Ausgleich wird vom zuständigen Familiengericht durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich ermöglicht eine Angleichung der bestehenden Rentenanwartschaften beider Eheleute. Mit dieser Anpassung profitiert der Ehepartner, der während der Ehe geringere Rentenanwartschaften erworben hat, von den Rentenansprüchen seines Ex-Partners. Der Erwerb von Ansprüchen für die Altersversorgung ist dabei immer abhängig von der Beschäftigungsdauer und dem Einkommen: je besser der Verdienst, desto höher die spätere Rente. Der Versorgungsausgleich erfasst neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Anwartschaften auf eine Beamtenversorgung, betriebliche Altersrenten, berufsständische Altersversorgungen freier Berufe sowie private Altersversorgungen. Dem ausgleichsberechtigten Partner steht nach den neuen Regelungen die Hälfte des Ausgleichwertes zu.

Wem nützt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung kommt finanziell dem Partner zugute, der in der Ehe geringere Rentenanwartschaften erworben hat. Zu den klassischen Beispielen für einen Versorgungsausgleich zählt eine geschiedene Ehe, in der der Mann jederzeit voll berufstätig war und seine Gattin als Hausfrau zugunsten der Kinderbetreuung mehrere Jahre auf eine Berufstätigkeit verzichtet hat. Auch ein Partner, der während der Ehezeit deutlich weniger verdient hat, profitiert durch den Versorgungsausgleich von höheren Rentenansprüchen. Unterschiedliche Anwartschaften auf eine Altersrente ergeben sich auch, wenn ein Partner länger arbeitslos war. Auch Ehepartner, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind in Rentenfragen meist besser gestellt.

Im Scheidungsfall erfolgt der Versorgungsausgleich in der Regel automatisch. Das Familiengericht versendet dazu die entsprechenden Papiere an beide Eheleute. Sobald der Versorgungsausgleich abgeschlossen wurde, kann auch die Scheidung durchgeführt werden. Auf einen Ausgleich der Rentenanwartschaften kann verzichtet werden, wenn beide Partner in ihrer Ehe gleiche Anwartschaften erworben haben oder ein Ehevertrag abweichende Regelungen trifft.

Versorgungsausgleich: Wer bekommt wie viel?

Zu den wichtigsten Eckpunkten des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung zählt die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei werden die jeweiligen Entgeltpunkte vom Ausgleichspflichtigen auf seinen berechtigten Ex-Partner übertragen. Auch der Anspruch auf Betriebsrente im Ehezeitraum wird halbiert und mithilfe eines eigenen Rentenkontos an den Ausgleichsberechtigten übertragen. Privat angesparte Renten werden ebenfalls geteilt – allerdings ist dieser Prozess kompliziert, da Überschüsse und Zinsen eingerechnet werden.

Beim Versorgungsausgleich findet, einfach betrachtet, eine Teilung der Rentenanwartschaften statt. Berücksichtigt werden allerdings nur Anwartschaften, die im Zeitraum der Ehe erworben wurden. Beim Ausgleich erfolgt eine Angleichung aller bestehenden Ansprüche, die für eine spätere Altersrente erworben werden. Dazu zählt die komplette gesetzliche und private Altersversorgung, die später eine Rente ausschüttet. Nicht unter den Versorgungsausgleich fallen hingegen kapitalbildende Policen wie die Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapital sowie die Opferrente. Bei kurzen Ehen unter drei Jahren wird kein Ausgleich durchgeführt.