Unterstützungskasse

Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist mittels der Unterstützungskasse möglich. Die U-Kasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung und übernimmt für den Arbeitgeber die Abwicklung. Informationen und Fakten zur Vorsorge über den Versorgungsträger.

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Was ist eine Unterstützungskasse?

Arbeitgeber können zugesagte Altersvorsorgeleistungen über die Unterstützungskasse finanzieren (arbeitgeberfinanzierte bAV). Ebenso können Arbeitnehmer im Rahmen der Gehaltsumwandlung die U-Kasse wählen. Die Unterstützungskasse agiert als selbständige Versorgungseinrichtung, die nicht der Aufsicht durch das BaFin unterliegt. Sie wird in der Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder als Stiftung geführt.

Dabei ist zu beachten, dass für die Arbeitnehmer kein formaler Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen besteht. Dies ist der Unterschied zur Pensionskasse. Im Extremfall, d.h. bei Insolvenz, haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung der getätigten Zusagen. Aus diesem Grund werden die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse für Rückdeckungsversicherungen aufgewendet. Damit ist sichergestellt, dass die Versorgungsleistungen auch tatsächlich erbracht werden können.  

Da eine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht für den Insolvenzfall des Arbeitgebers besteht, muss dieser Mitglied im Pensionssicherungsverein (PSV)ein. Die Versorgungsleistungen werden im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den PSV erbracht.

Welche Vorteile bietet die Unterstützungskasse?

Der Aufwand an die U-Kasse ist steuer- und sozialversicherungfrei. Werden die Zuwendungen vom Arbeitgeber finanziert, gelten für die Befreiung keine Obergrenzen. Im Rahmen der Gehaltsumwandlung ist die Steuer- und Sozialabgagenfreiheit jedoch auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt.

Bereits von Beginn an genießen Arbeitnehmer einen unverfallbaren Anspruch auf die im Rahmen der Entgeltumwandlung finanzierten versicherten Leistungen. Durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer besteht zugleich ein privatrechtlicher Insolvenzschutz. 

Welche Besonderheiten gelten bei der Unterstütungskasse?

Für die Unterstützungskasse gelten keine Anlagevorschriften durch das BaFin. Dadurch kann das Kapital frei investiert werden. Die Zuwendungen an die Versorgungseinrichtung können entweder Arbeitgeber-finanziert oder durch Gehaltsumwandlung erfolgen.

Biem Wechsel des Arbeitgebers gilt zwar wie bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge die Portabilität, jedoch kann der Kapitalwert nur dann übertragen werden, wenn auch der neue Arbeitgeber Mitglied derselben U-Kasse ist.

In der Rentenphase gilt die nachgelagerte Besteuerung. Während die Beiträge in der Sparphase steuerfrei gestellt werden, fallen im Rentenbezug Steuern an. Im Regelfall ist der Steuersatz in der Rente jedoch deutlich geringer als im Erwerbsleben. Im Fall der einmaligen Kapitalauszahlung kommt die günstige Fünftelungsregelung zur Anwendung.

Für Unterstützungskassen gilt als juristische Person des privaten Rechts Körperschaftssteuerpflicht. Allerdings können sie nach Prüfung durch die Finanzbehördern auch von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit werden.