Steuerklassenwechsel

So ändern Ehegatten die Steuerklasse

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend für die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Mit einem Steuerklassenwechsel können die Steuerklassen zwischen den Ehegatten neu aufgeteilt werden. Wie sie die Steuerklasse wechseln, welche Unterlagen sie zur Änderung der Steuerklasse benötigen und was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier. 

Wissenswertes zum Steuerklassenwechsel

Die Möglichkeit zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen, besteht im deutschen Steuersystem nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Unverheiratete besteht dagegen keine Wahlmöglichkeit. Alleinstehende werden bspw. automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet, Alleinerziehende erhalten Steuerklasse 2.

Verheiraten stehen dagegen folgende Steuerklassenkombinationen zur Verfügung:

Der Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Dazu muss der Wechsel bis zum 30. November eines Jahres bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. 

Weitere Informationen, welche Steuerklassenkombination wann sinnvoll ist, finden Sie auf der Seite Steuerklassen 4/4 oder 3/5.

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Ausnahmefälle beim Steuerklassenwechsel: Veränderung der Arbeitssituation, Trennung, Todesfall

Im Regelfall ist ein Wechsel der Steuerklasse nur einmal im Jahr zulässig. Ein weiterer Wechsel im Jahr ist aber dann möglich, wenn

  • ein Ehepartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht,
  • ein Ehepartner verstorben ist ,
  • ein Ehepartner nach einem Zeitraum der Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnimmt oder 
  • sich die Ehepartner getrennt haben. 

Der Steuerklassenwechsel entfaltet jedoch erst seine Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. Der Antrag auf den Wechsel muss grundsätzlich von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt, d.h. unterschrieben, werden. 

Welche Unterlagen werden zum Wechsel der Steuerklasse benötigt?

Seit der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerkarte muss ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde sondern beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Herzu muss das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" ausgefüllt, von beiden Ehegatten unterschrieben und beim Finanzamt eingereicht werden.