Steuerklassenwechsel
So ändern Ehegatten die Steuerklasse
Wissenswertes zum Steuerklassenwechsel
Die Möglichkeit zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen, besteht im deutschen Steuersystem nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Unverheiratete besteht dagegen keine Wahlmöglichkeit. Alleinstehende werden bspw. automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet, Alleinerziehende erhalten Steuerklasse 2.
Verheiraten stehen dagegen folgende Steuerklassenkombinationen zur Verfügung:
- Steuerklassen 3 und Steuerklasse 5,
- Steuerklassen 4 und 4,
- Steuerklassen 4 und 4 mit Faktorverfahren.
Der Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Dazu muss der Wechsel bis zum 30. November eines Jahres bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Weitere Informationen, welche Steuerklassenkombination wann sinnvoll ist, finden Sie auf der Seite Steuerklassen 4/4 oder 3/5.
WISO Steuer:Sparbuch 2017
Das WISO steuer:Sparbuch führt Sie zur optimalen Steuererstattung. Komplett mit allen Formularen für das Steuerjahr 2016, vielen Profi-Funktionen für Selbständige und jeder Menge cleverer Rechner für jede Gelegenheit.
Ausnahmefälle beim Steuerklassenwechsel: Veränderung der Arbeitssituation, Trennung, Todesfall
Im Regelfall ist ein Wechsel der Steuerklasse nur einmal im Jahr zulässig. Ein weiterer Wechsel im Jahr ist aber dann möglich, wenn
- ein Ehepartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht,
- ein Ehepartner verstorben ist ,
- ein Ehepartner nach einem Zeitraum der Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnimmt oder
- sich die Ehepartner getrennt haben.
Der Steuerklassenwechsel entfaltet jedoch erst seine Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. Der Antrag auf den Wechsel muss grundsätzlich von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt, d.h. unterschrieben, werden.
Welche Unterlagen werden zum Wechsel der Steuerklasse benötigt?
Seit der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerkarte muss ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde sondern beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Herzu muss das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" ausgefüllt, von beiden Ehegatten unterschrieben und beim Finanzamt eingereicht werden.
- Steuerklasse 6(vorheriger Artikel)
- Steuerklassen 4/4 oder 3/5(nächster Artikel)