Steuerklasse 6
Wer kommt in die Lohnsteuerklasse 6?
Wer fällt in die Steuerklasse 6?
Jeder, der mehrere Jobs ausübt, die nicht geringfügig entlohnt sind, benötigt auch mehrere Steuerkarten. Das erste Beschäftigungsverhältnis wird den Steuerklassen 1 bis 5 zugeordnet. Für jedes weitere Arbeitsverhältnis gilt jedoch die ungünstige Lohnsteuerklasse 6.
Vor allem der Personenkreis, der seinen Lebensunterhalt nicht von einem Job bestreiten kann, wird meist in die Steuerklasse 6 fallen. Dies bedeutet, dass vor allem Geringverdiener in diese Steuerklasse fallen. Aber auch Rentner mit Betriebsrenten und einer Nebentätigkeit fallen unter die Steuerklasse 6. Dies trifft auch auf Studenten mit mehreren Nebenjobs zu.
In der Steuerklasse 6 ist die Besteuerung am höchsten, da kein Steuerfreibetrag oder Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt wird. Allerdings lässt sich der nicht aufgebrauchte Grundfreibetrag von der ersten Steuerkarte auf die Karte mit der Steuerklasse 6 eintragen.
Allerdings sind die zu viel gezahlten Steuern nicht verloren. Denn im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden die zu viel gezahlten Steuern zurückgezahlt.
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