Steuerklasse 2

Wer kommt in die Lohnsteuerklasse 2?

Jeder Arbeitnehmer ist einer bestimmten Lohnsteuerklasse zugeordnet. Die Steuerklasse wird in der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Steuerklasse 2 ist grundsätzlich für Alleinerziehende und Verwitwete vorgesehen.

Seit 2004 gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das Einkommensteuergesetz sieht im Jahr 2018 1.908 Euro im Jahr vor. 

Wer fällt in Steuerklasse 2?

In die Steuerklasse 2 kommt grundsätzlich der Personenkreis, der in die Steuerklasse 1 fällt und einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen kann. Ein Alleinstehender erhält die Steuerklasse 2, wenn in seinem Haushalt ein Kind lebt, für das ein Kinderfreibetrag oder ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zusteht. 

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende für 2018 beträgt 1.908 Euro. 

Das Kind muss dazu am selben Wohnsitz wie der Steuerpflichtige gemeldet sein. Wenn das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet ist, erhält nur derjenige den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld erhält.  

Im Steuerrecht gelten die Personen als alleinstehend, welche die Voraussetzung für das Ehegatten-Splitting nicht erfüllen oder verwitwet sind.

Wer in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, erhält die Steuerklasse 1.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um die Steuerklasse 2 anzumelden werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • ggf. Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
  • Kindergeldbescheid.

Die Bearbeitung durch die örtliche Behörde ist kostenfrei.

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