Steuerklasse 1

Wer kommt in die Lohnsteuerklasse 1?

Die Wahl der Steuerklasse bestimmt über die zu zahlende Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die ggf. zu entrichtende Kirchensteuer. Die Lohnsteuer für die Steuerklasse 1 lässt sich mit der Lohnsteuertabelle ermitteln.

Die Steuerklasse 1 wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. In der Steuerklasse 1 können folgende Freibeträge abgesetzt werden:

Wer fällt in die Steuerklasse 1?

Für folgende Arbeitnehmer ist die Lohnsteuerklasse 1 vorgesehen:

  • Ledige,
  • Verheiratete mit im Ausland lebenden Ehegatten,
  • Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben, auch Verwitwete oder Geschiedene.

Wer die Voraussetzungen für Sie Steuerklassen 3 oder 5 erfüllt, gelangt nicht in die Steuerklasse 1. Die Zahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Weitere Informationen

  • Einkommensteuererklärung
  • Steuerberater
  • Steuerfreibetrag