Steuerformulare

Erklärungen zu den Steuerformularen

Angestellte und Selbstständige müssen zahlreiche Steuerformulare für ihr Finanzamt ausfüllen. Wer muss tatsächlich eine Steuererklärung abgeben und welche Zusatzformulare sind zu beachten?

Steuerformulare: Die Fakten

Eine Steuererklärung wird vom Steuerpflichtigen für die zuständige Finanzbehörde ausgefüllt. Das Finanzamt setzt auf Basis dieser Steuererklärung die Steuer fest. In Deutschland kann die Einkommensteuererklärung seit 1999 mithilfe der elektronischen Steuersoftware ELSTER an die Finanzbehörden übermittelt werden. ELSTER wird kostenlos zum Download für Windows angeboten. Mit dem Programm füllen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung bequem am Computer aus. Für Unternehmer ist die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Lohnbescheinigungen an die Finanzämter verpflichtend.

WISO Steuer:Sparbuch 2017 Das WISO steuer:Sparbuch führt Sie zur optimalen Steuererstattung. Komplett mit allen Formularen für das Steuerjahr 2016, vielen Profi-Funktionen für Selbständige und jeder Menge cleverer Rechner für jede Gelegenheit.

Steuerformulare: Die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung muss von allen Steuerpflichtigen eingereicht werden, die der Abgabepflicht unterliegen. Die Finanzämter fordern alle Abgabepflichtigen zur Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung auf. Nicht-Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung einreichen, wenn ihre Einkünfte über dem Freibetrag  liegen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie mehrere Arbeitslöhne oder Arbeitslosengeld erhalten, Einkünfte aus Vermietung erzielt haben oder bestimmte Lohnsteuerklassen-Kombinationen erfüllen. Die automatisch vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer erfüllt die Ansprüche der Finanzämter leider nicht immer: Nachzahlungen, aber auch Steuerrückerstattungen sind an der Tagesordnung.

Die Einkommensteuererklärung besteht aus einem Mantelbogen, in den die Sonderausgaben aufgenommen werden. Darüber hinaus stehen für die Einkommensteuererklärung zahlreiche Steuerformulare als Anlagen zur Verfügung. Zu diesen Anlagen gehören unter anderem die Vorsorgeaufwendungen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb für Unternehmer, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kinder, Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie vermögenswirksame Leistungen.

Vordrucke und Anlagen der Einkommensteuererklärung

Nur wenn die Einkommensteuererklärung auf den amtlichen Vordrucken abgegeben wird, akzeptiert das Finanzamt die Daten. Dazu hat der Gesetzgeber einen allgemeinen Mantelbogen sowie verschiedene Anlagen vorgesehen. Bei elektronischer Abgabe mit ELSTER wird nur eine Zusammenfassung erstellt, die unterschrieben an das Finanzamt weitergeleitet werden muss.

Der Mantelbogen enthält die allgemeinen Angaben des Steuerpflichtigen (Adresse, Bankverbindung, Beruf etc.) sowie die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Balstungen. Folgende Mantelbögen existieren:

  • Formular ESt 1 A: Mantelbogen für unbeschränkt Steuerpflichtige,
  • Formular ESt 1 V: Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer,
  • Formular ESt 1 C: Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige.

Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung müssen je nach Voraussetzung zusätzlich abgegeben werden:

  • Anlage AUS: Ausländische Einkünfte und Steuern,
  • Anlage AV: Altersvorsorgebeiträge nach § 10a EStG (Riester-Rente),
  • Anlage EÜR: Einnahmenüberschussrechnung,
  • Anlage Forstwirtschaft,
  • Anlage FW: Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums,
  • Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Anlage S: Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Anlage Kind,
  • Anlage L: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Anlage N-Gre: Spezieller Erfassungsbogen für Grenzgänger in Baden-Württemberg,
  • Anlage R: Einkünfte aus Renten und privaten Rentenverträgen,
  • Anlage SO: Sonstige Einkünfte,
  • Anlage U: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten,
  • Anlage Unterhalt: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen,
  • Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Anlage VL: Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen,
  • Anlage Weinbau: zur Anlage L für nichtbuchführende Weinbaubetriebe.

Steuerformulare selbst ausfüllen?

Die deutsche Einkommensteuererklärung ist sehr komplex und stellt viele Steuerpflichtige vor Schwierigkeiten beim Ausfüllen. Über den Mantelbogen hinaus, auf dem hauptsächlich die Angaben von der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden, fallen zahlreiche Steuerformulare als notwendige Anlagen an. Viele Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, lassen die Steuerformulare daher von einem Steuerhilfeverein ausfüllen. Es gibt auch zahlreiche Steuerprogramme als Software oder als Online-Lösung, die bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung behilflich sind. Diese Programme lassen sich häufig mit der ELSTER-Software synchronisieren, sodass die Steuererklärung bequem online übermittelt werden kann.

Steuerpflichtige können sich auch an einen Steuerberater wenden. Selbstständige und Freiberufler nutzen in der Regel die Dienste eines Steuerberaters, da sie neben der Einkommensteuererklärung das ganze Jahr über Steuerformulare wie die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht bei ihrer Behörde einreichen müssen. Steuerberatungskosten lassen sich heute aber deutlich schwerer gelten machen als noch vor ein paar Jahren.