Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung
Mieter können Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Mit haushaltsnahen Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, die im Haushalt anfallen und durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Darunter fallen z.B.:
- Kosten für Wohnungsreinigung,
- Handwerkerleistungen,
- Kosten für Gartenarbeiten,
- Pflegedienstleistungen für die Pflege Angehöriger.
Die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen führt zu einer Steuerreduzierung. Die Kosten werden bis zu bestimmten Höchstgrenzen in der Steuererklärung berücksichtigt. Seit 2009 gelten höhere Grenzwerte sowie Vereinfachungen, um die haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich zu fördern. Der Haushalt muss sich innerhalb der EU bzw. des EWR befinden. Die Kosten können in einem Haushalt mit mehreren Steuerpflichtigen nur einmal angesetzt werden.
Die Bezahlung der haushaltsnahen Dienstleistung muss per Überweisung und gegen Rechnung erfolgen. Im Übrigen gilt: Auch die eigene Ferien-, Wochenend- oder Zweitwohnung zählt zum Haushalt. Der Steuerpflichtige muss als Arbeitgeber eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder als Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung auftreten.
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Höhe der haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung
Seit 2009 können Steuerpflichtige maximal 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 EUR pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Somit stehen jedes Jahr 4.000 EUR als Abzug von der Steuerschuld zur Verfügung. Die steuerliche Ermäßigung umfasst haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch Pflege- und Betreuungsleistungen zählen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Form einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) können mit 20 Prozent der Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Maximal lässt der Gesetzgeber den Abzug von 510 EUR pro Jahr zu.
Zur Förderung des Handwerks wurden Abzugsbeträge für Handwerkerleistungen erhöht. Wer an seiner Immobilie - egal ob als Eigentümer oder Mieter - eine Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahme durchführen lässt, darf vom Arbeitslohn 20 Prozent von der Steuerschuld abziehen. Maximal können 1.200 EUR pro Jahr zum Abzug gebracht werden. Zu beachten ist, dass Arbeitslöhne und Fahrtkosten, nicht jedoch Materialkosten zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen zählen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen führen zu einer Steuerersparnis
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Damit entsteht ein Steuervorteil, der sich vollständig auf die zu zahlenden Steuern auswirkt. Denn die Aufwendungen reduzieren nicht den Grenzsteuersatz, wie dies z.B. bei Werbungskosten oder Sonderausgaben der Fall ist. Die mit der Steuererklärung ermittelte Steuerschuld wird direkt um den Betrag für die Dienstleistungen reduziert.
Bei gemeinsamer Veranlagung wird die Steuerersparnis von der Steuerschuld abgezogen. Haben die Ehepartner die getrennte Veranlagung vereinbart, so erfolgt die Aufteilung der Ersparnis grundsätzlich zur Hälfte, es sei denn, es wurde eine andere Aufteilung vereinbart. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhält der Auftraggeber der Dienstleistung den Steuerabzug allein.
Steuerpflichtige, die in einem Jahr keine Einkommensteuer zahlen müssen, können die Aufwendungen nicht in andere Jahre übertragen. Der Vor- als auch Rücktrag ist ausgeschlossen. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen verpuffen somit wirkungslos.
Weitere Informationen
- Werbungskosten(vorheriger Artikel)
- Sonderausgaben(nächster Artikel)