Sterbegeldversicherung

Aktueller Vergleich der Kosten und Tarife

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die meisten älteren Personen möchten mit einer Sterbegeldversicherung ihre Angehörigen finanziell entlasten. Lohnt sich der Abschluss aber wirklich und worauf sollte man achten?

Informationen zur Todesfallabsicherung

Die meisten Menschen wünschen sich für die Angehörigen und sich selbst eine würdige Bestattung. Zu den meistgewünschten Bestattungsarten zählt die Erdbestattung auf dem Friedhof. Immer mehr Menschen entscheiden sich auch für eine Feuerbestattung mit Urnengrab. Auch Baumbestattungen und Seebestattungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung liegen in Deutschland bei etwa 7.000,- Euro. Zu den günstigsten Beerdigungsmöglichkeiten zählt die anonyme Feuerbestattung.

Die Beerdigungskosten wurden früher durch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Diese Geldleistung wurde jedoch immer weiter reduziert und existiert heute nicht mehr. Ein Sterbegeld wird heute nur noch im Rahmen der Beamtenversorgung gezahlt und ist auch Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Die Sterbegeldversicherung wird auch als separate Police angeboten: Eine Sterbegeldversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zur Deckung der Beerdigungskosten an die begünstigten Hinterbliebenen. Private Sterbegeldversicherungen haben besonders nach der Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes im Jahr 2004 an Bedeutung gewonnen und werden von vielen Sterbekassen angeboten.

Private und staatliche Leistungen im Todesfall

Im Todesfall gibt es neben der Todesfallversicherung noch weitere Policen und Verträge, aus denen Leistungen gewährt werden können.

  • Private Lebens- und Rentenversicherung: Nach dem Tod des Versicherten werden entweder die eingezahlten Beiträge, der Vertragswert oder eine vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.
  • Private Unfallversicherung: Verstirbt der Versicherte infolge eines Unfalls, gibt es einen Einmalbetrag für die Hinterbliebenen.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: War der Verstorbene Mitglied der gesetzlichen Rentenkasse, gibt es drei volle Monatsrenten für die hinterbliebenen Ehepartner (Sterbevierteljahr). Dazu muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.
  • Öffentlicher Dienst: Angehörige eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst können im Todesfall eine finanzielle Unterstützung von bis zu drei Monatsgehältern erhalten.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Nach einem Unfalltod ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse bestehen. Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der gültigen Bezugsgröße.
  • Betriebliche Leistungen: Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag kann auch der Arbeitgeber eine Sterbebeihilfe zahlen.
  • Beamtenversorgung: Ehepartner und Kinder eines Beamten erhalten nach § 18 BVersG ein Sterbegeld in Höhe der doppelten Dienstbezüge bzw. des doppelten Ruhegehalts.

Wissenswertes über die Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine private Versicherung, die im Fall des eigenen Todes eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Diese Versicherungssumme ist für die Beerdigungskosten und andere finanzielle Aufwendungen, die mit dem Ableben des Versicherungsnehmers in Verbindung stehen, vorgesehen.

Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung. Früher waren vergleichbare Policen auch als Klein-Lebensversicherungen bekannt. Die Sterbegeldversicherung wird wie eine Kapitallebensversicherung abgewickelt: Man zahlt beispielsweise bis zum 65. Lebensjahr regelmäßig Beiträge ein. Ein typischer Vertrag läuft 20 bis 50 Jahre und zeichnet sich durch eine Versicherungssumme von mindestens 5.000,- Euro aus. Die meisten Sterbegeldversicherungen bieten eine Überschussbeteiligung an.

Die Verträge einer Sterbegeldversicherung können unterschiedlich gestaltet sein. In den meisten Fällen werden jedoch niedrige Beiträge über einen langen Zeitraum einbezahlt. Der im Vertrag hinterlegte begünstigte Hinterbliebene erhält die Versicherungsleistung im Todesfall ausbezahlt. Wer keine Angehörigen hat, aber seine Bestattung würdevoll organisieren möchte, kann auch eine Sterbegeldpolice abschließen und einen Bestatter als Bezugsberechtigten einsetzen.

Sterbegeldversicherung: Abschließen oder nicht?

Der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung lohnt sich grundsätzlich nur, wenn keine anderen Sterbegeld-Ansprüche für den Todesfall bestehen. Der öffentliche Dienst zahlt an Hinterbliebene etwa eine Sterbebeihilfe. Viele Unternehmen führen zudem eine betriebliche Sterbekasse für ihre Beschäftigten. Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Sterbegeld an hinterbliebene Ehepartner, das aber erst beantragt werden muss. Auch private Policen wie die Unfallversicherung, Kapital- und Risikolebensversicherung schütten im Todesfall eine vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Beerdigungskosten sind in vielen Fällen also bereits durch andere Versicherungen oder Sterbekassen abgedeckt und gehen damit nicht zulasten der Hinterbliebenen.

Wer sich dennoch für eine Sterbegeldversicherung entscheidet, sollte die Police vor dem 65. Lebensjahr abschließen. Grund: Für Senioren wird die Police teuer. Außerdem ist zu beachten, dass bei der Sterbegeldversicherung nicht der gesamte Beitrag in den Sparanteil fließt. Ein Teil geht für die Risikoabdeckung und Verwaltung drauf. Man kann den gewünschten Betrag also auch anderweitig auf einem verzinsten Konto ansparen.

Weitere Informationen

  • Kündigungsfrist für Versicherungen
  • Unisex-Tarife