Sozialversicherung

Sozialversicherung: Das soziale Netz

Die gesetzliche Sozialversicherung ermöglicht jedermann den Zugang zu bedeutenden Versicherungsbereichen. Zukünftige Generationen müssen sich jedoch besonders in der Rentenfrage auf gravierende Änderungen einstellen.

Sozialversicherung gestern und heute

Die Sozialversicherung umfasst verschiedene gesetzliche Pflichtversicherungen. Als Grundlage dient das Sozialgesetzbuch. Zu den wichtigsten Versicherungszweigen zählen die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung. Die Sozialversicherung ist auch als soziales Netz bekannt. Die Idee zur Einführung der gesetzlichen Sozialversicherungen geht auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück: Bismarck führt 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter ein. Ein Jahr später folgt die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit 1889 gibt es zudem die Rentenversicherung und seit 1927 die Arbeitslosenversicherung. Die Pflegeversicherung wird 1995 aus der Krankenversicherung ausgegliedert und eine eigenständige Sozialversicherung.

Das Ziel der gesetzlichen Sozialversicherung ist es, jedermann den Zugang zu notwendigen Versicherungszweigen zu ermöglichen. Die Versicherungen finanzieren sich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zu den Merkmalen der gesetzlichen Sozialversicherungszweige zählt ihre einkommensabhängige Beitragsbemessung: Die Beiträge werden prozentual anhand des Bruttoeinkommens erhoben. Besserverdiener zahlen damit deutlich höhere Beiträge in die gesetzlichen Pflichtversicherungen ein. Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle regulär beschäftigten Arbeitnehmer. Eine alternative Privatversicherung ist nur möglich für Selbstständige und in der gesetzlichen Krankenversicherung für Mitglieder, die mit einem hohen Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Alle Beiträge werden automatisch vom Arbeitgeber an die zuständigen Versicherungsträger abgeführt.

Sozialversicherung: Die Versicherungszweige

Zu den populärsten Zweigen der Sozialversicherung zählt die gesetzliche Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, sind alle Arbeitnehmer bis zu einem Jahreseinkommen von 49.500,- Euro pflichtversichert. Freiwillig können sich Arbeitnehmer mit hohem Einkommen und Selbstständige bei der GKV versichern. Eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die Familienversicherung dar: Kinder sind automatisch beitragsfrei mit versichert. Dasselbe gilt auch für Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben oder nur einen Minijob ausüben.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert im Umlageverfahren das Alterseinkommen. Hierzu zählen Altersrenten für ehemals Erwerbstätige sowie Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten. Alle Arbeitnehmer sind zudem in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert und finanzieren sich damit ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I für den Fall der Arbeitslosigkeit. Bei der sozialen Pflegeversicherung handelt es sich seit 1995 um eine eigenständige Sozialversicherung. Als Träger der Pflegeversicherung übernehmen die Pflegekassen für pflegebedürftige Personen verschiedene Pflegeleistungen wie das Pflegegeld. Als letzter Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung deckt die Unfallversicherung die Folgen und das Risiko von Arbeitsunfällen und berufsbedingt verursachten Krankheiten ab. Zu den Trägern der Unfallversicherung zählen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden teilweise zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt.

Sozialversicherung: Die private Ergänzung

In den vergangenen Jahren sind private Zusatzversicherungen immer populärer geworden. Viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben bereits eine private Zusatzversicherung für Leistungsbereiche wie Zahnersatz abgeschlossen. Der gesetzliche Leistungsanspruch beschränkt sich speziell für Zahnersatz heute auf eine Regelversorgung: Wer sich für teure Implantate oder Kronen entscheidet, kann diese Kosten zumindest teilweise mit einer privaten Zusatzversicherung abdecken. Auch für Krankenhausbehandlungen oder spezielle Therapieformen bieten Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen (in Zusammenarbeit mit Privatversicherern) ergänzende Tarife an.

Die Altersversorgung wurde vom Gesetzgeber längst in mehrere Säulen eingeteilt. Mit Riester und Rürup sorgen junge Arbeitnehmer heute zunehmend privat für ihre Rente vor. Viele junge Leute glauben heute auch gar nicht mehr daran, im Alter noch von der gesetzlichen Rente leben zu können. Die Sozialversicherung erscheint damit zumindest in puncto Altersversorgung als Auslaufmodell. In diesem Zusammenhang wird auch häufig das Schlagwort Altersarmut genannt. Die Altersversorgung für Arbeitnehmer setzt sich heute aus drei Säulen zusammen: der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente und Riester sowie einer privaten Rentenversicherung. Für Selbstständige kommen eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, Rürup und ergänzende Privatpolicen infrage.