Rückdeckungsversicherung
Rückdeckungsversicherung für betriebliche Altersversorgung
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Was ist eine Rückdeckungsversicherung?
Besonders große Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter an. Die betriebliche Altersversorgung kann unter anderem mit einer Direktzusage erbracht werden: Der Arbeitgeber bildet in diesem Fall finanzielle Rückstellungen durch eine Geldanlageform nach seiner Wahl. In der Regel tragen Unternehmen das finanzielle Risiko einer Direktzusage nicht allein und auch Unterstützungskassen sichern sich wiederum selbst mit einer Rückdeckung ab. Diese Rückdeckung wird über eine Rückdeckungsversicherung möglich gemacht. Eine Versicherung zur Rückdeckung wird von verschiedenen Lebensversicherern angeboten.
Die Rückdeckungsversicherung wird immer vom Arbeitgeber, also dem Unternehmen, auf das Leben des Arbeitnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Dies bedeutet, dass die betriebliche Altersversorgung abgesichert und teilweise auf das Versicherungsunternehmen ausgelagert wird. Die Rückdeckung sichert Risiken wie Alter, Berufsunfähigkeit und Tod ab, die im Versorgungsfall eintreten.
Der Arbeitnehmer selbst hat mit der Rückdeckungsversicherung, die sein Arbeitgeber auf ihn abgeschlossen hat, nichts zu tun. Es entstehen also keine Ansprüche des Arbeitnehmers im Versorgungsfall aus der Versicherung. Die Bezüge aus der Rückdeckung werden von der Lebensversicherung direkt an den Arbeitgeber erbracht, der wiederum seine Pensionszusage in Form einer betrieblichen Altersversorgung an den ehemaligen Mitarbeiter erbringen muss.
Rückdeckungsversicherung: Direktzusage und Unterstützungskasse
Die Rückdeckungsversicherung ist eine Finanzierungshilfe für Unternehmen zur Erbringung der betrieblichen Altersversorgung. Die Rückdeckung wird als Versicherung bei einem Lebensversicherer abgeschlossen. Sie ist von besonderer Bedeutung für zwei Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: Direktzusage und Unterstützungskasse.
Unter einer Direktzusage oder auch Pensionszusage sichert der Betrieb seinem Mitarbeiter bestimmte Leistungen zur Altersversorgung zu. Tritt der Versorgungsfall wie Alter, Berufsunfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers ein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seiner Direktzusage nachzukommen. Üblich sind Einmalzahlungen oder monatliche Renten. Die Leistungen aus der Direktzusage werden immer direkt vom Arbeitgeber an seinen ehemaligen Arbeitnehmer (bzw. Hinterbliebene) erbracht, bei dem der Versorgungsfall eingetreten ist. Die Rückdeckung dieser Versorgungsleistung erfolgt über die Rückdeckungsversicherung des Unternehmens, die von der Versicherung an die Firma als Bezugsberechtigen ausgeschüttert wird.
Rückdeckungsversicherungen sind auch bei Unterstützungskassen üblich. Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung zur Erbringung der betrieblichen Altersversorgung. Reservepolsterfinanzierte Unterstützungskassen bilden finanzielle Rückstellungen, aus denen dann die Rentenleistungen erbracht werden. Eine rückgedeckte Unterstützungskasse hingegen sichert die Versorgungszusage wiederum über eine Rückdeckungsversicherung als Lebensversicherung ab. Auch in diesem Fall erfolgt die Ausschüttung der Versorgungsleistungen an die Unterstützungskasse als Bezugsberechtigten. Die Unterstützungskasse leitet die Leistungen nach Gebührenabzug an den ehemaligen Mitarbeiter weiter.
Rückdeckungsversicherung: Die Vorteile
Die Rückdeckungsversicherung bietet in erster Linie dem Unternehmen als Bezugsberechtigtem verschiedene Vorteile. Mit der Rückdeckung wird zwar auch die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers gesichert, dessen Rente aber wiederum durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Pensionssicherungsverein geschützt ist. Wenn der Arbeitgeber also in der Regel durch eine Insolvenz seine zugesicherte Versorgungsleistung nicht mehr erbringen kann, springt der Pensionssicherungsverein ein.
Rückdeckungsversicherungen bieten Unternehmen den Vorteil, die Vorsorgerisiken wie eine frühzeitige Invalidität seines Arbeitnehmers und die damit verbundenen Versorgungsleistungen über eine Lebensversicherung abzudecken. Die Finanzreserven des Unternehmens werden bei einer deckungsgleichen Rückdeckung also nicht zur Erfüllung der Pensionsansprüche erschöpft. Heute ist die Rückdeckungsversicherung üblich – Unternehmen können auch mehrere Rückdeckungsversicherungen abschließen.
Eine Versicherung zur Rückdeckung bietet auch steuerliche Vorteile. Die eingezahlten Beiträge sind sozialversicherungsfrei und gelten als Betriebsausgaben. In der Bilanz werden die Beiträge zur Rückdeckung als Rückstellungen berücksichtigt. Möglich sind verschiedene Formen der Rückdeckung – auch einzelne Risiken wie Invalidität können versichert werden. Pensionszusagen mit einer gekoppelten Rückversicherung sind besonders bei großen Unternehmen verbreitet. Beliebt ist beispielsweise die Altersrückstellung über fondsgebundene Modelle wie Investmentfonds.
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