Steuern bei Auszahlung der Riester-Rente
Nachgelagerte Besteuerung durch Fiskus
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Kein Geschenk des Staats erfolgt ohne Gegenleistung. Dies gilt auch beim „Riestern“. Wer sich für einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag entscheidet, kann zwar in der Ansparphase die Beiträge voll steuerlich geltend machen. Im Gegenzug müssen die Rentenleistungen aus einem Riester-Vertrag voll versteuert werden.
Da der Steuersatz im Ruhestand geringer ist als während des Arbeitslebens, erhalten Sie über die komplette Vertragslaufzeit einen Steuervorteil.
Einkommensteuerpflicht im Rentenbezug
Die Einzahlungen in die Riester-Rente werden aus unversteuertem Einkommen geleistet. Im Gegenzug müssen daher die Rentenzahlungen aus dem Riestervertrag in voller Höhe versteuert werden. Da der Steuersatz im Rentenalter in der Regel geringer ist, erzeilt man auf diese Weise nicht nur einen Steuerstundungseffekt, sondern auch eine geringere Steuerbelastung insgesamt.
Beziehen Sie im Jahr 2017 erstmalig Leistungen aus einer Riester-Rente, so sind Rentenzahlungen zu 100 Prozent steuerpflichtig. Davon kann noch der Altersentlastungsbetrag in Höhe von 24 Prozent der Bezüge, maximal jedoch 1.140 Euro abgezogen werden. Der Entlastungsbetrag entfällt bei Renten, die ab dem Jahr 2040 gezahlt werden.
Teilkapitalauszahlungen - bei Riester können zu Rentenbeginn einmalig 30 Prozent der Kapitals auf einen Schlag entnommen werden - müssen voll versteuert werden.
Übrigens: Die Abgeltungssteuer greift bei Riester-Policen nicht. Dies gilt auch für Riester-Fondssparpläne.
Wie hoch ist die Steuerlast im Alter?
Die Höhe der tatsächlichen Steuerlast bzw. des Steuersatzes hängt vom Gesamteinkommen im Ruhestand ab. Gesetzliche und betriebliche Renten zählen ebenso dazu wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und eben Einkommen aus einem Riester-Vertrag.
Wie hoch sind die Steuern bei Wohn-Riester?
Anders und komplizierter ist die steuerliche Handhabung bei Wohn-Riester-Verträgen. Kunden können bis zu 100 Prozent des Kapitals aus einem Vertrag entnehmen, um damit eine selbstgenutzte Immobilie zu erwerben. Oder man nutzt die Riester-Förderung direkt für die Tilgung eines Baukredits.
Nachgelagerte Besteuerung ist bei einer Immobilie nicht so einfach möglich, denn im Alter fließt keine Rente. Trotzdem müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie die Riester-Förderung für das Eigenheim genutzt haben. Alle geförderten Beiträge werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto mit 2 Prozent im Jahr verzinst.
Darauf fallen zu Rentenbeginn Steuern an, die entweder in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder einmalig zu Rentenbeginn (abzüglich 30 Prozent) gezahlt werden müssen.
Was passiert bei Verzug ins Ausland?
Der Fiskus ist unerbittlich, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz im Alter ins Ausland verlegen. Wer in Deutschland weiterhin seinen Zweitwohnsitz hat, muss nach wie vor die Rente beim Finanzamt angeben. Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in ein Land außerhalb der EU, müssen Sie alle Steuervorteile und Zulagen, die Sie während der Vertragslaufzeit erhalten haben, zurückzahlen. Von der Rente werden 15 Prozent einbehalten, bis alles zurückgezahlt ist.
Fallen auf Riester-Renten Krankenkassenbeiträge an?
Dies kommt darauf an, wie Ihr Status im Rentenbezug ist. Privat Krankenversicherte zahlen ihren individuellen PKV-Beitrag, unabhängig von der Höhe der Riester-Rente. Ruheständler, die der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) als Pflichtmitglied angehören, müssen auf Riester-Leistungen keine Beiträge an die Kranken- oder Pflegeversicherung abführen. Ausnahme: Wurde über eine betriebliche Altersvorsorge „geriestert“, werden auf die Rente Krankenkassenbeiträge erhoben.
Und Rentner, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Beiträge auf alle Einkünfte zahlen - dazu zählt auch die Riester-Rente.
Was ist bei Bezug von Grundsicherung im Alter?
Wer im Rentenbezug auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, muss die Einkünfte aus der Riester-Rente auf sein Einkommen anrechnen. So kann es vorkommen, dass die Grundsicherung geringer ausfällt. Übrigens darf die Riester-Rente in der Entnahmephase verpfändet werden. Einen Schutz bieten die Pfändungsfreigrenzen.
Was ist mit Erbschafts- und Schenkungsteuer?
Leistungen, die der Versicherungsnehmer aus der Riester-Rente erhält, unterliegen nicht der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer. Erbschaftssteuer bzw. Schenkungsteuer fallen grundsätzlich an, wenn Ansprüche oder Leistungen aus der Riester-Rente durch die Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod über ein Bezugsrecht oder als Teil des Nachlasses erworben werden.
Die Beiträge für den Altersvorsorgevertrag sind von der Versicherungsteuer befreit.
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