Riester-Fondssparplan - keine Abgeltungssteuer

Sicherheit und Rendite mit dem Riester-Fondssparplan

Der Riester-Fondssparplan: Mit ihm retten Sie Ihr Geld vor dem Finanzamt. Denn andere Fondssparpläne unterliegen der Abgeltungssteuer. Für den Riester-Fondssparplan gilt das nicht. Ein weiterer Pluspunkt: Jeder Bürger kann einen ungeförderten Riester-Fondssparplan abschließen.

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Früher war alles besser: Noch 2008 konnten Sie Aktien kaufen – und nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Dazu mussten Sie die Aktien ein Jahr im Depot halten. Das Finanzamt ging leer aus, der Gewinn floss alleine Ihnen zu. Wer nun Wertpapiere kauft, muss immer 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Hinzukommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Kostspielig wird die neue Regelung besonders für Bürger, die sich für einen Fondssparplan entschieden haben. Der "Bundesverband Investment und Asset Management" (BVI) hat ausgerechnet: Wer in 30 Jahren jeden Monat 100 Euro in einen Aktienfonds investiert, kommt bei einer durchschnittlichen Rendite von 8,3 Prozent auf ein Endvermögen von 150.000 Euro. Durch die Abgeltungssteuer fließen davon 31.920 Euro an das Finanzamt - die Rendite sackt auf 6,83 Prozent, das Endvermögen beträgt nur noch 118.080 Euro.

Und wie kommt jetzt der Riester-Fondssparplan ins Spiel?

Ganz einfach: Besparen Sie einen Riester-Fondssparplan, bleibt das Finanzamt vor der Türe. Sie zahlen keine Abgeltungssteuer in der Einzahlungsphase, weil Kursgewinne, Zinsen und Dividenden steuerfrei sind. Außerdem können Sie im Alter Steuern sparen. Eine Möglichkeit, die viele Menschen nutzen können: Haben Sie schon einen geförderten Vertrag abgeschlossen, können Sie in weitere Riester-Verträge ohne Zulagen investieren. Außerdem muss man nicht förderberechtigt sein, um einen Riester-Fondssparplan abzuschließen. Der Vertrag läuft dann ohne staatliche Zulagen – und bringt trotzdem Steuervorteile im Alter. Auf diese Weise können Selbstständige und Freiberufler von einem ungeförderten Riester-Fondssparplan profitieren.

Besteuerung vom Riester-Fondssparplan

Riester-Verträge unterliegen der so genannten "nachgelagerten Besteuerung": Haben Sie einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen, gibt es für Sie im Alter zwei Optionen: Sie entscheiden sich für eine lebenslange Rente oder lassen sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen. Im ersten Fall kommt es auf den so genannten Ertragsanteil an, dessen Höhe von Ihrem Alter abhängig ist: Gehen Sie mit 65 Jahren in Rente, beträgt er 18 Prozent. Das ist der Anteil Ihrer Rente, der einer Steuerpflicht unterliegt. Die übrigen 82 Prozent bleiben steuerfrei - ihr ganzes Leben lang. Diese Variante ist sicher günstiger, als auf Kursgewinne die Abgeltungssteuer zu zahlen.

Im zweiten Fall (Einmalauszahlung) wird ein Riester-Fondssparplan ähnlich behandelt wie eine Fondspolice: Sie müssen 50 Prozent des Gewinns mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Es gibt aber eine Voraussetzung: Der Vertrag für den Riester-Fondssparplan hat eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren – und Sie müssen beim Beginn der Auszahlung wenigstens 60 Jahre alt sein.

Generell gilt für den Riester-Fondssparplan: Der Staat hat dieses Produkt zertifiziert. Alle Fondsgesellschaften sind verpflichtet, wenigstens die eingezahlten Beträge bei Rentenbeginn auszuzahlen. Diese Regel gilt auch für Anleger, die in der Ansparphase auf Steuervorteile und staatliche Zulagen verzichten.

Trotz Finanzmarkt-Krise haben sich 2008 alle Formen der Riester-Rente gut verkauft: es gab mehr als zwei Millionen neue Abschlüsse, allein im letzten Quartal 2008 haben 700.000 Anleger einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Damit investieren inzwischen 12,2 Millionen Bürger in die private Altersvorsorge a la Riester. Der Riester-Fondsparplan ist davon eine attraktive Möglichkeit.

Ein Beitrag von Ingo Leipner

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