Rentenversicherungsbeitrag

Aktueller Beitragssatz ab Januar 2017

Gute Nachrichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Seit 1.1.2015 liegt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz bleibt auch im Jahr 2017 unverändert - trotz der Rentenanpassung zum Juli 2016. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen zur gesetzlichen Rentenversicherungund zur knappschaftlichen Rentenversicherung im Überblick.

2017 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wie in den beiden Jahren zuvor bei 18,7 Prozent.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Beitrag hälftig - jeweils 9,35 Prozent des Bruttoeinkommens - in die Rentenkasse ein. 

Die Einnahmen der Rentenversicherung liegen für das Jahr 2017 geschätzt bei rund 291 Milliarden Euro, die Ausgaben bei geschätzten 293 Milliarden Euro. 

Aktuelle Werte im Überblick 2017

Gesetzliche Rentenversicherung West Ost
Beitragsbemessungsgrenze 2018 78.000 Euro/Jahr bzw. 6.500 Euro/Monat 69.600 Euro/Jahr bzw. 5.800 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2017 76.200 Euro/Jahr bzw. 6.350 Euro/Monat 68.400 Euro/Jahr bzw. 5.700 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2016 74.400 Euro/Jahr bzw. 6.200 Euro/Monat 64.800 Euro/Jahr bzw. 5.400 Euro/Monat
Beitragssatz 2017 18,70%. 18,70%.
Höchstbeitrag 2017 1.187,45 Euro 1.065,90 Euro
Regelbeitrag für Selbständige 2017 556,33 Euro 497,42 Euro
Mindestbeitrag für Selbstständige 2017 84,15 Euro 84,15 Euro
Knappschaftl. Rentenversicherung West Ost
Beitragsbemessungsgrenze 2018 96.000 Euro/Jahr bzw. 8.000 EuroMonat 85.800 Euro/ Jahr bzw. 7.150 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2017 94.200 Euro/Jahr bzw. 7.850 EuroMonat 84.000 Euro/ Jahr bzw. 7.000 Euro/Monat
Beitragssatz 24,80%. 24,80%.
Beitragssatz Arbeitnehmer 9,35% 9,35%
Beitragssatz Arbeitgeber 15,45% 15,45%

Was ist der Rentenversicherungsbeitrag?

Arbeitnehmer und Personen, die in eine gesetzliche oder freiwillige Rentenversicherung einzahlen, sorgen mit ihrem Rentenversicherungsbeitrag durch den sogenannten Generationenvertrag dafür, um später auch einen eigenen Anspruch auf Rente zu erhalten. Neben den pflichtversicherten unselbstständigen Erwerbstätigen wird dieser Beitrag auch durch die freiwillig Versicherten einbezahlt. Sobald Anspruch auf die Rente besteht, wird der Versicherungsbetrag allerdings nicht auf einmal ausbezahlt, sondern als monatliche Rente. Dadurch kann die Erhaltung des Lebensstandards auch nach der aktiven Arbeitszeit gewährleistet werden.

Durch die Bezahlung der Rentenversicherungsbeiträge während der Arbeitszeit erwirbt man auch das Recht auf die monatliche Rente, wobei es unerheblich ist, welches man erreicht. So erhält man die Rente vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Tod, egal, ob man nur 70 oder 110 Jahre alt wird. Die Rentenversicherung stellt somit eine wichtige, gesetzliche Altersvorsorge dar, die zusätzlich durch private, freiwillige Maßnahmen und Zusatzversicherungen erhöht werden kann.

Prozentsatz für Arbeitnehmer

Der gesamte Rentenversicherungsbeitrag beträgt im Jahr 2017 18,7 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Maximal werden die Rentenbeiträge jedoch bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt der Beitragssatz bei 24,8 Prozent. Arbeitnehmer zahlen in der allgemeinen Rentenversicherung den hälftigen Beitragssatz. Dieser Prozentsatz von 9,35 gilt auch in der knappschaftlichen Versorgung.

Nach Berechnungen der Bundesregierung soll der Beitragssatz bis 2018 unverändert bleiben. Im Jahr 2020 wird jedoch mit einer Anhebung auf 19,5 Prozent und bis 2028 sogar auf 21,4 Prozent gerechnet.

Ohne private Vorsorge droht Rentenlücke

Der Rentenversicherungsbericht enthält darüber hinaus die Aufforderung, private Altersvorsorge zu betreiben. Zwar bleibe die gesetzliche Rente die zentrale Säule, doch könne ohne privates Sparen der Lebensstandard im Alter nicht aufrecht erhalten werden. Denn künftig macht die Standardrente gemessen am Durchschnittsgehalt der Arbeitnehmer nur noch knapp 45 Prozent aus. Aktuell liegt das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern bei ca. 48 Prozent.

Für die Zusatzvorsorge bieten sich vor allem die staatlich geförderten Produkte wie Riester-, Rürup-Rente oder auch die betriebliche Vorsorge an.

Rentenversicherungsbeitrag und Generationenvertrag

Der Generationenvertrag stellt eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung dar. Der Rentenversicherungsbeitrag wird berechnet und von den pflichtversicherten und freiwillig versicherten Personen einbezahlt. Aus der Summe dieser Einzahlungen werden durch ein Umlageverfahren die Leistungen für die Rentenversicherungen ausbezahlt. Während früher viele Einzahler wenigen Empfängern der Rente gegenüberstanden, gibt es mittlerweile beinahe mehr Rentenempfänger als Versicherte, die einen Rentenversicherungsbeitrag leisten. Dies führt auch dazu, dass die Beiträge regelmäßig erhöht werden, während die ausbezahlten Renten nicht weit über der Teuerungsrate angehoben werden können.

Dahingehend ist es auch für viele Arbeitnehmer notwendig, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere freiwillige Versicherung abzuschließen, um über eine ausreichende Absicherung für den Lebensabend zu verfügen. Mit dem Generationenvertrag kann die Rentenversicherung zumindest zum Großteil sichergestellt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um keinen schriftlichen Vertrag, sondern um ein allgemeines, gesellschaftliches Übereinkommen. Die jeweils jüngere Generation finanziert dadurch für die ältere Generation die Rente.