Rentenrechner

Aktuelle Rentenlücke online ermitteln

Mit wie viel Rente kann ich im Alter rechnen? Diese Frage bewegt Millionen Arbeitnehmer und Selbständige. Der Rentenrechner ermöglicht die Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche und berücksichtigt die Zusatzeinnahmen. So lässt sich die Rentenlücke schnell ermitteln.

Die gesetzliche Rente ist zwar sicher, reicht aber nicht aus, um im Ruhestand davon leben zu können. Um den Lebensstandard zu halten, sind etwa 80 Prozent vom letzten Nettogehalt notwendig. Angestellte erhalten einen Großteil davon aus der gesetzlichen Rentenkasse. Dennoch verbleibt eine große Rentenlücke. Zusätzlich zehren Inflation, Steuern und Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung an der Rente.

Rente berechnen: Ohne Vorsorge reicht es nicht

Auch wer während seines Berufslebens in der gesetzlichen Rentenkasse versichert ist, muss zusätzlich für das Alter sparen. Denn die gesetzliche Rente fällt deutlich geringer aus als das letzte Nettogehalt vor Rentenbeginn. Bis zum Jahr 2030 wird die Rentenhöhe auf weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens sinken. Mit dem Rentenrechner ermitteln Sie die Differenz zwischen Ihren gesetzlichen und privaten Rentenzahlungen sowie Ihrem Wunschbetrag für das Alter.

Rentenlücken-Rechner: Soviel Geld benötigen Sie im Alter

Wer in den Ruhestand eintritt, hat geringere Kosten: Ein abbezahltes Haus, geringere Fahrtkosten und der Wegfall von privaten Vorsorgeverträgen, z.B. BU-Absicherung oder Riester-Rente, sorgen für einen geringeren Geldbedarf. Allerdings: Um den gewohnten Lebensstandard für Freizeitaktivitäten und Reisen zu halten, sind rund 80 Prozent vom letzten Nettoeinkommen erforderlich. Der Rentenrechner zeigt Ihnen, wie es um Ihre Altersvorsorge bestellt ist. Denn nur wer zu spät mit der Vorsorge startet, wird bestraft.

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Häufige Fragen zum Rentenrechner

Werden Kinder bei der Rentenberechnung berücksichtigt?

Wer Kinder erzieht und nicht berufstätig ist, zahlt keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Trotzdem werden Zeiten der Kindererziehung als Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt. Der Staat übernimmt in diesem Zeitraum die Beitragszahlung an die Rentenkasse. Für jedes Kind ab Geburtsjahr 1992 wird ein Zeitraum von maximal drei Jahre für die Rente angerechnet. Drei Jahre der Kindererziehung steigern die Rente derzeit um ca. 78 EUR (Ost: ca. 69 EUR). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird nur ein Jahr angerechnet, so dass sich die Rente um monatliche 26 EUR (Ost: 23 EUR) erhöht.

Wie lässt sich die gesetzliche Rente ausrechnen?

Der gesetzliche Rentenversicherung Rechner unterstützt Sie bei der Bestimmung Ihrer Rentenansprüche. Natürlich können Sie Ihre gesetzliche Rente an Hand einer mathematischen Formel selbst ausrechnen. Die Formel, die dem Rentenrechner zugrunde liegt, lautet:

Gesetzliche Rente = E (Entgeltpunkte) x Z (Zugangsfaktor) x R (Rentenartfaktor) x A (Rentenwert)

Die Entgeltpunkte können Sie der Renteninformation entnehmen. Je nach Arbeitseinkommen und Dauer werden Ihnen Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gut geschrieben. Mit dem Zugangsfaktor wird Ihr Rentenalter mit dem gesetzlich vorgeschriebenen verglichen. Der Rentenartfaktor bewertet die Art der empfangenen Rente. Der aktuelle Rentenwert ist eine Größe, die angibt, wie viel Rente Sie erhalten, wenn das Einkommen ein Jahr lang in Höhe vom Durchschnittsgehalt in Deutschland erzielt wurde.

Worin unterscheiden sich gesetzliche und private Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenkasse ist Teil des sozialen Sicherungssystems. Jeder Arbeitnehmer zahlt einen festgelegten Prozentsatz vom Einkommen in die Rentenkasse ein. Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Nur Selbständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Der Rententräger bietet Leistungen für Erwerbsminderung, den Todesfall und das Alter. Die Ansprüche hängen von der Einkommenshöhe und der Versicherungszeit ab. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenkasse erfolgt die private Rentenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Kundengelder werden am Kapitalmarkt verzinslich für das Alter angelegt. Private Vorsorgeverträge basieren auf freiwilliger Basis. Der Staat beteiligt sich in Form von Zulagen und/oder Steuerersparnissen. Es wird zwischen der aufgeschobenen und der Sofortrente unterschieden. Bei der Kapitalanlage kann der Sparer zwischen klassischen, fondsgebundenen und hybriden Sparformen wählen. So lassen sich private Rentenversicherungen flexibel den Bedürfnissen in Sachen Risiko, Rendite und Flexibilität anpassen.

Wovon hängt die Rentenhöhe ab?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus der sogenannten Rentenformel. Grundsätzlich werden die erworbenen Ansprüche während des Erwerbslebens mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Bruttorente, die noch um Steuern und Krankenversicherung reduziert wird.

Grundsätzlich gelten folgende Aussagen:

  • Wer mehr verdient und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält eine höhere Rente.
  • Je früher man in Ruhestand geht, desto geringer fällt die Rente aus.
  • Je mehr man von der Regelaltersgrenze nach unten abweicht, desto geringer fällt die Rente aus.
  • Je länger die Zeit bis zur Altersrente dauert, desto stärker ist der Effekt der Inflation.

Wichtig ist, dass die erworbenen Rentenanwartschaften in Form der Entgeltpunkte garantiert sind. Welche Rente daraus letztlich im Ruhestand resultiert, kann man jedoch nicht vorhersagen.

Künftig geringere Rentensteigerungen

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt eng mit der demografischen Entwicklung zusammen. Wenn sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern weiter verschlechtert, wird die Rente kaum noch steigen (können). Bereits jetzt sorgen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe dafür, dass die Rentenkasse den Verpflichtungen nachkommen kann.

Künftige Rentnergenerationen werden sich auf geringere Rentenerhöhungen einstellen müssen. Dieser Trend hält bereits seit Mitte der 1990er Jahre an. Rentenkürzungen sind jedoch durch die Rentengarantie der Bundesregierung ausgeschlossen.