SPD-Rentenpolitik

Das Rentenkonzept der SPD

Im November 2012 hat der Parteitag der SPD das Rentenkonzept beschlossen. Unter dem Titel "Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich wieder lohnen!" wurden acht Eckpunkte vorgeschlagen. Damit will sich die Partei in der Bundestagswahl 2013 behaupten.

Erstinformation - Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV lesen und herunterladen.

Rentenpolitik: Vorschläge der SPD für die Bundestagswahl 2013

Die Sozialdemokraten befürworten in ihrem Positionspapier die Beibehaltung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Eine reine privat finanzierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge lehnt die SPD ab. Auf der anderen Seite werden die Rentenreformen aus der Regierung Schröder verteidigt. Nur dadurch sei gewährleistet, dass die Rente weiter finanzierbar sei und die jüngeren Generationen nicht zu stark belaste. Trotzdem bestehe aufgrund der höheren Leistungsanfirderungen das Problem, dass viele Arbeitnehmer bereits vor dem 65. Lebensjahr aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Daher führe die Rente mit 67 faktisch zu einer Rentenkürzung.

Hauptanliegen der Sozialdemokraten ist die Beseitigung von Altersarmut. Für die zunehmende Verarmung von Rentnern gebe es vielfältige Gründe: Kein gesetzlicher Mindestlohn, fehlende Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf sowie die Zunahme von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) und Leiharbeitsplätzen. Als Folge der geringen Entlohnung drohe die Verarmung breiter Schichten auch in der Rente.

Kernpunkte der SPD-Rentenpolitik im Überblick

  • Einheitliches Rentensystem in Ost und West: Das Rentenrecht soll bis 2020 vereinheitlicht werden. Durch höhere Löhne im Osten und den Mindestlohn soll die Lücke zwischen den Ost- und West-Renten geschlossen werden. Spätestens im Jahr 2020 soll für alle Rentner derselbe aktuelle Rentenwert gelten.
  • Beibehaltung der Rente mit 67: Die SPD steht zu der in der Regierung Schröder beschlossenen Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr. Allerdings soll das Rentenalter erst angehoben werden, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64-jährigen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Bis dahin soll die Rente mit 67 ausgesetzt werden. 
  • Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (BAV): Die Sicherung des Lebensstandards allein mit der gesetzlichen Rente wird auch nach Meinung der Sozialdemokraten nicht möglich sein. Eine sinnvolle Ergänzung bietet die betriebliche Vorsorge. Für die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge will die SPD neue Bedingungen schaffen. So sollen z.B. Riester-Verträge auch ohne Abschlusskosten angeboten werden. Verbindliche Sterbetafeln und eine Mindestverzinsung  sollen eine hohe Sicherheit bieten. Um die BAV breiteren Schichten zugänglich zu machen, sollen Arbeitgeber zwingend jedem Beschäftigten die Entgeltumwandlung anbieten. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Verzicht erklärt, kann auf die BAV verzichtet werden. Des weiteren will die SPD die Arbeitgeber an den Kosten der BAV beteiligen.
  • Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde: Für die SPD ist ein Schlüssel zur Bekämpfung der Altersarmut die Eindämmung der Erwerbsarmut. Dazu soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde eingeführt werden. Zudem müsse das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Weiterhin beabsichtigen die Sozialdemokraten zahlreiche Maßnahmen, um die Frauenerwerbsquote zu erhöhen und das Bildungsniveau künftiger Generationen zu erhöhen.
  • Solidarrente von 850 Euro: Langjährig Versicherte, d.h. Beschäftigte mit 30 Beitrags- oder 40 Versicherungsjahren sollen eine Mindestrente von 850 Euro im Monat erhalten. Die Finanzierung der Solidarrente soll über Steuermittel erfolgen.
  • Rentenpflicht für Selbständige: Selbständige ohne verpflichtende Altersversorgung sollen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Die Rentenversicherung soll so zu einer Erwerbetätigenversicherung ausgebaut werden.
  • Flexibler Übergang in die Rente: Für Beschäftigte, die nicht bis zum Rentenalter arbeiten können, sollen flexible Möglichkeiten zum Renteneintritt geschaffen werden. Dazu zählt u.a. der Bezug der Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Einführung einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr.
  • Finanzierung des Rentenkonzepts: Eine Senkung des Rentenbeitrags kommt für die SPD nicht in Frage. Vielmehr soll eine Nachhaltigkeitsreserve aufgebaut werden, um die abschlagsfreie Rente bei Erwerbsminderung und nach 45 Versicherungsjahren zu finanzieren.