Rentenkonto klären
Warum sollte man das Rentenkonto klären
Rentenkonto klären - die Notwendigkeit
Die meisten Deutschen sind oder waren gesetzlich rentenversichert. Deshalb können sie später aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente beziehen. Die Höhe dieser Rente ist vom individuellen Versicherungsverlauf, also zum Beispiel von der Dauer der Versicherung sowie dem persönlichen Verdienst abhängig.
Aufgrund der verschiedenen Einflussfaktoren ist die Berechnung der Rente sehr komplex. Viele Versicherten wissen deshalb nicht, mit wie viel Rente sie später einmal rechnen können. Aus diesem Grund verschicken die gesetzlichen Rentenversicherungsträger an alle Versicherten, die bereits das 27. Lebensjahr vollendet haben, eine Renteninformation. Diese Information enthält Angaben darüber, wie hoch die bisher erworbenen Ansprüche des Versicherten ausfallen. Zudem wird auf der Grundlage des Versicherungsverlaufs in der Vergangenheit der zukünftige Rentenanspruch geschätzt.
Teilweise sind die Berechnungsgrundlagen für den Rentenanspruch nicht korrekt. So ist es zum Beispiel denkbar, dass versicherungsrelevante Daten nicht oder nicht vollständig erfasst worden sind. Dies bewirkt wiederum, dass ein Versicherter später eine zu geringe Rente erhält. Um dies zu verhindern, sollte man frühzeitig sein Rentenkonto klären. Wenn man schon in jungen Jahren sein Rentenkonto klären und die notwendigen Nachweise erbringen kann, muss man später mit keiner Minderung der Altersrente rechnen.
Rentenkonto klären und den Versicherungsverlauf vervollständigen
Laut Schätzungen ist etwa jeder zweite bis dritte Rentenversicherungs- beziehungsweise Renteninformationsbescheid falsch. Aus diesem Grund sollte jeder Versicherte seinen Bescheid überprüfen und gegebenenfalls sein Rentenkonto klären lassen. Durch eine Kontoklärung ist es nämlich möglich, den Versicherungsverlauf zu vervollständigen und somit auch den Rentenanspruch zu erhöhen.
Der Hauptgrund für den Versand von fehlerhaften Bescheiden liegt in der Regel nicht in einer fehlerhaften Berechnung. Vielmehr führt die Tatsache, dass versicherungsrelevante Daten nicht, nicht vollständig oder nicht korrekt aufgenommen wurden dazu, dass ein falscher Anspruch ermittelt wird. So werden zum Beispiel in vielen Bescheiden aufgrund der fehlenden Nachweise folgenden Zeiten nicht berücksichtigt:
- die Schul- und Ausbildungszeiten,
- die Beschäftigungszeiten im Ausland,
- die Kindererziehungszeiten
Alle diese Zeiten können sich ebenso wie ein zweites Arbeitsverhältnis auf die Höhe der zukünftigen monatlichen Altersrente auswirken. Aus diesem Grund sollte man unbedingt sein Rentenkonto klären lassen. Vor allem, wenn man nach dem 17. Lebensjahr eine Schule besucht oder selbst Kinder erzogen hat, ist es durchaus möglich, dass nicht alle versicherungsrelevanten Daten durch den Rentenversicherungsträger vollständig erfasst wurden. Zudem ist es denkbar, dass dem Versicherten durch falsch übermittelte Daten zum Beispiel aufgrund von Zahlendrehern Nachteile entstehen.
Wann sollte man sein Rentenkonto klären?
Durch fehlende oder fehlerhafte Daten kann es zu Unstimmigkeiten im Rentenversicherungsverlauf oder später auch zu einer niedrigen Rentenzahlung kommen. Um dies zu verhindern, informieren die deutschen Rentenversicherungsträger alle Versicherten, die bereits das 43. Lebensjahr vollendet haben, über den bereits erworbenen Versicherungsanspruch sowie den bisherigen Versicherungsverlauf. Dadurch können diese Versicherten Unstimmigkeiten in ihrem Versicherungsverlauf eher feststellen und eine Rentenkontoklärung veranlassen.
Ab dem vollendeten 43. Lebensjahr kann man auf der Grundlage des Informationsbescheids die Lücken im Versicherungsverlauf erkennen. Nichtsdestotrotz besteht aber auch schon vorher die Möglichkeit, sein Rentenkonto klären zu lassen. Einer Versicherter hat nämlich zu jeder Zeit das Recht, eine Kontoklärung zu beantragen und so seinen Versicherungsverlauf zu vervollständigen. Damit dies gelingt, werden zwingend Nachweise benötigt. Diese sollten möglichst zeitnah erbracht werden, da sich nach Jahrzehnten ein Nachweis oft nur mit Mühe oder nur sehr schwer beibringen lässt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, seinen Kontenverlauf möglichst frühzeitig, also bereits vor Vollendung des 43. Lebensjahres zu klären. So können junge Menschen zum Beispiel schon jetzt die Nachweise für die Schul- und Ausbildungszeiten beim zuständigen Rentenversicherungsträger vorlegen.