Renteninformation
Auskunft über das Rentenkonto
Die Renteninformation wird jährlich verschickt. Allerdings erhalten nur die Rentenversicherten die Information, die das 27. Lebensjahr vollendet haben und bereits mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Für Personen ab dem 54. Lebensjahr gibt es jedes dritte Jahr die Rentenauskunft anstelle der Renteninformation. Darin erhalten die Betroffenen Auskunft, welche Rente ihnen ab Renteneintritt zusteht, wenn keine weiteren Einzahlungen erfolgen würden.
Was ist der Inhalt der Renteninformation?
Die Renteninformation gibt Auskunft darüber, welche Rente man im Rentenalter als Regelaltersrente erhält. Zudem enthält das Informationsschreiben noch die Rentenwerte bei voller und teilweiser Erwerbsminderung.
Zunächst werden die Grundlagen der Rentenberechnung erläutert, d.h. die persönlichen Daten zu gezahlten Beiträgen sowie die bisher angesammelten Entgeltpunkte. Damit wird die Höhe der bisher erreichten Rente ermittelt.
Daneben erhält der Versicherte Auskunft über den aktuell erreichten Anspruch bei voller und teilweiser Erwerbsminderung. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, welche Rente der Versicherte erhält, wenn er arbeitsunfähig ist und nicht mehr arbeiten kann.
Im nächsten Schritt erfolgt die Hochrechnung der Regelaltersrente. Dabei wird das individuelle Renteneintrittsalter zugrunde gelegt, d.h. für die Jahrgänge ab 1964 gilt die Rente mit 67. Die dargestellte Rente ist jedoch lediglich eine Prognose auf Basis der Rentenbeiträge der letzten 5 Jahre.
Künftige Rentenanpassungen führen zu einer höheren gesetzlichen Rente, was ebenfalls Bestandteil der Renteninformation ist. Dabei werden jährliche Anpassungen von 1,5 und 2,5 Prozent angenommen. Ob diese Prognosen eintreffen werden, ist angesichts des demograhischen Wandels ungewiss.
Anschließend wird der sogenannte Versicherungsverlauf aufgeführt. Darin werden detailliert sämtliche gezahlten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alle rentenrechtlichen Zeiten aufgelistet. Eventuelle Unstimmigkeiten sollten dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden, um keine Kürzung der Rente zu erhalten.
Warum ist die Renteninformation wichtig?
Die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Altersrente. So kann jeder Versicherte erkennen, ob und in welcher Höhe eine Versorgungslücke im Alter und bei Erwerbsminderung besteht.
Im Regelfall ist eine ergänzende private Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente unerlässlich. Um rechtzeitig Vorsorge treffen zu können, sollen die Versicherten ihre Ansprüche vom Rentenversicherungsträger jährlich übermittelt bekommen.
Bei der Altersvorsorge hat der Gesetzgeber mit der Basisrente, der Riester-Rente und der Betriebsrente drei Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge geschaffen.
Die Rentenberechnung
Die Renteninformation enthält die Mitteilung über die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und der künftigen Altersrente nach heutigem Stand. Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Muliplikation der erreichten Entgeltpunkte mit dem aktuell gültigen Rentenwert.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Die gesetzliche Rentenversicherung springt auch dann ein, wenn man wegen Erwerbsminderung arbeitsunfähig ist. Allerdings ist der Schutz vom Sozialversicherungsträger ein reiner Grundschutz, der oftmals nicht greift. In der Renteninformation erhält man Auskunft darüber, welche Rente im Falle der vollen Erwerbsminderung gezahlt wird.
Dabei wird unterstellt, dass aufgrund der Arbeitsunfähigkeit die Erwerbsminderungsrente heute in Anspruch genommen werden muss. Diese Rentenart deckt jedoch lediglich einen Bruchteil der Lebenshaltungskosten ab. Daher ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung ein absolutes Muss.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente wird dann gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. die Wartezeit von 5 Jahren und eine bestimmte Mindestversicherungszeit zurückgelegt worden sind.
Grudnsätzlich ist das Renteneintrittsalter das 65. Lebensjahr. Für die Jahrgänge ab 1947 wird die sogenannte Regelaltersgrenze nach hinten verschoben. Damit können die Jahrgänge ab 1964 erst ab dem 67. Lebensjahr die Regelaltersrente beziehen. Ausnahmen bestehen für Personen, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Die Renteninformation enthält die aktuell erreichte Altersrente zum individuell möglichen Renteneintrittsdatum. In diesem Wert sind die künftigen Rentenanwartschaften noch nicht berücksichtigt. Daneben wird auch die Altersrente dargestellt, die erreicht würde, wenn man weiterhin so verdienen würde, wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre.
Zu beachten ist, dass zwar keine möglichen künftigen Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Es erfolgt jedoch auch keine Darstellung der Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in der Rente sowie mögliche Steuerbelastungen.
Rentenanpassung in der Renteninformation
Der rentenversicherungsträger kann die künftigen Rentenanpassungen nicht vorhersagen. Auch die Werte in der Vergangenheit liefern kein verlässliches Bild. Aus diesem Grund sind die in der Renteninformation dargestellten Steigerungswerte mit Vorsicht zu genießen.
Die gesetzliche Altersrente wird mit einem Steigerungssatz von 1,0 und 2,0 Prozent bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnet. Ob diese Sätze angesichts der alternden Bevölkerung jemals wieder erreicht werden können, kann niemand vorhersagen.
Weitaus wichtiger ist der Hinweis auf den Kaufkraftverlust der Rente durch die Inflation. In der Renteninformation wird eine Inflationsrate von 1,5 Prozent pro Jahr unterstellt. Auf Basis dieses Satzes erhält jeder Versicherte die individuelle Reduzierung der eigenen Altersrente dargestellt. Somit erhält man die Auskunft darüber, welchen Wert die Rente später noch besitzt.
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