Rentenhöhe
Informationen zur Rentenhöhe in Deutschland
Wie hoch ist die Rentenhöhe? Diese Frage stellen sich zahlreiche Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenreformen sowie die Probleme durch den demographischen Wandel haben ihre Spuren hinterlassen und führen dazu, dass die Rentenhöhe künftig eher sinken wird.
Warum gibt es eine Brutto- und Nettorente?
Die Rentenhöhe aus der Renteninformation ist nicht der Betrag, der beim Rentner auf dem Konto landet. Zum einen hängt die Rentenhöhe von den individuellen Versicherungszeiten sowie dem zum Renteneintritt vorhandenen Rentenwert ab.
Auf der anderen Seite reduzieren Steuern und Abgaben die auf dem Rentenbescheid dargestellte Bruttorente zur tatsächlich ausgezahlten Nettorente. Die Bruttorente wird aus den Beiträgen und allen sonstigen zu bewertenden rentenrechtlichen Zeiten im gesamten Versicherungsleben berechnet. Die exakte Ermittlung der Rentenhöhe erfolgt mit der sogenannten Rentenformel.
Grundsätzlich gilt: Je länger und je mehr man an Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, desto höher sind die Rentenansprüche.
Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt worden. Seitdem müssen auch Ruheständler ihre Altersbezüge versteuern. Wer bereits 2004 eine Rente bezogen hat, hat einen Besteuerungsanteil von 50 Prozent.
Für Renten gilt nun das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Beiträge zur Altersvorsorge sind steuerfrei, während die Leistungen im Rentenbezug zu versteuern sind. Bis die Rente voll versteuert werden muss, vergeht jedoch noch ein Zeitraum bis zum Jahr 2040. In der Zwischenzeit steigt der Besteuerungsanteil schrittweise an.
Nettorente = Rente minus Krankenversicherung und Steuern
Die Nettorente ist die tatsächlich zur Auszahlung kommende Rente. Wer als Rentner kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, erhält eine um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gekürzte Rente. Freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner müssen die Beiträge direkt an die Krankenkassen abführen.
Zudem muss die Rente versteuert werden. Der Steuersatz richtet sich nach dem Rentenzugangsdatum und der Höhe der Rente. Es verbleibt die Nettorente.
Für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Rentenhöhe aufgrund des demographischen Wandels weiter abgesenkt werden muss. Die Differenz zwischen der Rente und dem Nettolohn wird als Versorgungslücke bezeichnet.
Wie wirkt sich der Rentenabschlag auf die Rentenhöhe aus?
Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss einen Rentenabschlag in Kauf. Dadurch reduziert sich die Rentenhöhe wiederum. Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns vor der Regelaltersgrenze muss ein Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf genommen werden. Der maximale Abschlag bei der Altersrente beläuft sich auf 18 Prozent.
Die Rentenabschlag wirkt über die gesamte Laufzeit der Rente. Durch Zuzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung kann der Rentenabschlag ausgeglichen werden. Zu beachten ist, dass seit der Rentenreform 2007 für Jahrgänge ab 1964 die Rente mit 67 gilt.
Ein Rentenabschlag wird ebenfalls bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr verlangt. Für jeden Kalendermonat, für den die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht wird, beträgt der Rentenabschlag 0,3 Prozent, höchstens jedoch 10,8 Prozent.
Angesichts der demographischen Entwicklung fordern Experten bei vorzeitiger Inanspruchnahme einen Rentenabschlag von bis zu 30 Prozent - oder eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
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